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Ein-Mann-GmbH: Diese Vorteile hat die GmbH wirklich!

Sie sind Einzelunternehmer oder Inhaber einer Personengesellschaft? Mit der Umwandlung in eine Ein-Mann-GmbH möchten Sie nun von den steuerlichen Vorteilen und der Haftungsbeschränkung profitieren?

Dann muss ich Sie leider enttäuschen, denn diese beiden Vorteile sind nur teilweise gültig.

Nichtsdestotrotz bringt die Gründung einer Ein-Mann-GmbH einige Pluspunkte mit sich, derer sich viele Unternehmer nicht bewusst sind.

In diesem Blogbeitrag erkläre ich Ihnen, welche tatsächlichen Begünstigungen die Gründung oder Umwandlung einer GmbH hat und welche Argumente Mythen sind.

GmbH Vorteile: 2 Halbwahrheiten, die Unternehmer in die Irre führen

Immer wieder kommen Mandanten zu mir und wollen ihr Unternehmen in eine GmbH umwandeln. Meist haben Sie von anderen Unternehmern von den Vorteilen bezüglich der Besteuerung und der Haftungsbeschränkung gehört.

Meine Antwort: Wenn das Ihre einzigen Beweggründe für die Gründung einer Ein-Mann-GmbH sind, rate ich Ihnen gänzlich davon ab. Denn dabei handelt es sich um Halbwahrheiten.

Halbwahrheit#1: Der Steuersatz für GmbH-Gewinne beträgt immer 30 Prozent

Einzelunternehmer oder Inhaber von Personengesellschaften erhoffen sich von der Gründung einer Ein-Mann-GmbH meistens eine Reduktion der Steuerlast. Immerhin werden die Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit dem persönlichen Steuersatz von 42 oder sogar 45 Prozent besteuert.

Hingegen fallen bei der GmbH lediglich Körperschaft- und Gewerbesteuer an, was zu einer Besteuerung von 30 Prozent führt.

Ein guter Deal, oder? Das stimmt nur nicht ganz, denn der Steuersatz von 30 Prozent kann nur auf Gewinne angewandt werden, die in der GmbH bleiben.

Lassen Sie sich das Geld auszahlen, werden diese Beträge mit der Kapitalertragssteuer besteuert, was zu Steuerabgaben von bis zu 48 Prozent führen kann.

Wie das sein kann und wie das anhand eines Beispiels aussieht, habe ich Ihnen im Blogbeitrag „GmbH Steuern: So viel zahlen Sie wirklich! “ vorgerechnet.

Halbwahrheit #2: Sie haften bei einer GmbH nur mit Ihren Einlagen

Ja, Sie haften bei der GmbH nur mit Ihrem Anteil, aber erst ab dem 6. Geschäftsjahr nach Gründung bzw. Umwandlung. Davor haften Sie bei finanziellen Problemen wie bei einem Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft.

Diese 4 Vorteile hat die Gründung einer Ein-Mann-GmbH tatsächlich

Auch wenn die beschränkte Haftung und die Steuerentlastung keine echten Pluspunkte der GmbH sind, gibt es doch 4 wichtige Aspekte, die für eine GmbH-Gründung sprechen.

Vorteil #1: Freie Wahl bei der betrieblichen Altersvorsorge als Inhaber einer Ein-Mann-GmbH

Als Besitzer einer GmbH sind Sie gleichzeitig Angestellter und Chef, weshalb Sie aus den 5 Möglichkeiten der Altersvorsorge wählen können:

  • Pensionsfond
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionszusage
  • Unterstützungskasse

Als Einzelunternehmer oder Besitzer einer Personengesellschaft müssen Sie sich selbst um die Altersvorsorge kümmern.

Vorteil #2: Leichtere und günstigere Nachfolgeplanung für Ein-Mann-GmbHs

Je früher Sie mit einer GmbH mit der Nachfolgeplanung beginnen umso besser, denn so können Sie gewisse Steuervorzüge doppelt beziehen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, im Gesellschaftsvertrag festzulegen, wer Ihre Anteile übernehmen soll bzw. diese sogar nach und nach zu übertragen.

Vorteil #3: Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH zur Steuerersparnis

Wenn Sie sich im Laufe Ihrer Geschäftskarriere ein größeres Vermögen erwirtschaftet haben, können Sie dieses im Rahmen einer vermögensverwaltenden GmbH anlegen.

Das führt zu einer Steuerentlastung, da sowohl die Körperschaftsteuer nach § 8b KStG als auch die Gewerbesteuer nach § 9 GewStG gemindert werden.

Vorteil #4: Höhere Bonität

Normalerweise profitieren GmbHs bei Banken von einer höheren Bonität, weshalb Kredite eher genehmigt und mit besseren Konditionen versehen werden. Das gestaltet die Finanzierung der GmbH deutlich einfacher.

Fazit: Ein-Mann-GmbH lohnt sich nur mit den richtigen Beweggründen

Wenn Sie eine GmbH nur gründen möchten, weil Sie sich davon Vorteile bei der Besteuerung und der Haftung versprechen, sollten Sie bei Ihrer ursprünglichen Unternehmensform bleiben.

Unter Umständen steigen Sie nämlich gerade bei der Besteuerung Ihrer Ein-Mann-GmbH schlechter aus als mit Ihrem Einzelunternehmen oder Ihrer Personengesellschaft.

Die Umwandlung oder Gründung einer GmbH sollten Sie erst dann in Erwägung ziehen, wenn Sie von den echten Vorteilen (Altersvorsorge, Nachfolgeplanung, Bonität, Vermögensverwaltung) profitieren wollen.

Bedenken Sie, dass mit einer GmbH ein höherer Verwaltungsaufwand einhergeht und sich die laufenden Kosten sowie die Finanzierung der GmbH-Gründung in Ihrem Kapital niederschlagen.

Wenn Sie wissen wollen, wann sich die Gründung einer Ein-Mann-GmbH meiner Erfahrung nach wirklich lohnt, sollten Sie meinen Blogbeitrag „Ein-Mann-GmbH gründen: Wann und für wen lohnt sich das?“ lesen.

Sollten Sie noch Fragen zur Umwandlung bzw. Gründung einer Ein-Mann-GmbH haben, beraten mein Team und ich Sie gerne.

Dank unserer Spezialisierung im Bereich Unternehmensumwandlung können wir Sie umfassend betreuen und Ihnen genau erklären, welche Vor- und Nachteile sich für Sie bei der Umwandlung Ihres Unternehmens ergeben.

Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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