Familien GmbH: Das sind die Vor- und Nachteile!
Sie haben als Unternehmer bzw. als Familie eine größere Menge Geld angespart. Wie können Sie dieses Vermögen nun effizient und möglichst profitabel verwalten?
Wenn Sie auf diesen Beitrag gestoßen sind, haben Sie wahrscheinlich schon einmal etwas von der Familien-GmbH gehört. Jetzt wollen Sie wissen, ob sich diese GmbH-Form für Sie und Ihre Familie zur Vermögensverwaltung auszahlt.
In diesem Beitrag möchte ich Ihnen die 5 Vorteile und die beiden Nachteile der Familien-GmbH näherbringen. Diese sollen Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen.
Zuvor möchte ich Ihnen allerdings noch erklären, was eine Familien GmbH ist und wie Sie damit Ihr Vermögen verwalten können.
Familien-GmbH: Was ist das?
Die Familiengesellschaft zählt zu den vermögensverwaltenden GmbHs. An ihr sind im Normalfall mehrere Familienmitglieder beteiligt.
Diese Variante der GmbH erfüllt genau einen Zweck: Sie können damit Ihr erwirtschaftetes Geld verwalten und anschließend so verteilen, wie Sie es wollen.
Wie ist der Ablauf?
Zu Beginn müssen Sie als Vermögensinhaber die jeweiligen Vermögenswerte (Immobilien, Geld usw.) in die GmbH einbringen.
Danach können Sie Anteile der Familien-GmbH an Familienangehörige – wie Ehepartner, Kinder oder Geschwister – übertragen. Zu Lebzeiten werden die Anteile mittels Schenkung, im Todesfall über die Erbschaft verteilt.
Achten Sie bei der Gründung einer Familiengesellschaft darauf, dass Sie im Gesellschaftsvertrag alle essenziellen Regelungen zur Anteilsverteilung festhalten. Dadurch vermeiden Sie, dass Gläubiger oder Ex-Ehepartner Zugriff auf Ihr Vermögen erhalten.
Von diesen 5 Vorteile profitieren Sie mit einer Familien-GmbH:
Vorteil #1: Steuerbefreiung für Gewerbesteuer
Dient die Familien-GmbH lediglich dazu, Ihren Grundbesitz und Ihr Kapitalvermögen zu halten, fällt keine Gewerbesteuer für den Ertrag des Grundbesitzes an. Sie müssen nur die Körperschaftsteuer von 15 Prozent bezahlen.
Vorteil #2: Übersichtliche Verwaltung
Mit einer Familiengesellschaft können Sie die Vermögenswerte Ihrer Familie übersichtlich verwalten.
Vorteil #3: Einfache Erbfolgeregelung
Die Vermögenswerte Ihrer Familiengesellschaft werden – im Gegensatz zum Testament – nicht einzeln übertragen, sondern als ein Vermögenswert. Sie bestimmen im Testament also mithilfe der GmbH-Erbfolge lediglich über einen Vermögensgegenstand und dessen Verteilung.
Vorteil #4: Keine Zerschlagung des Vermögens
Scheidungen oder Erbfälle können dazu führen, dass Ihr Vermögen zerschlagen wird. Mit einer Familien-GmbH kann Ihnen das nicht passieren.
Vorteil #5: Keine Steuern für Gewinnausschüttungen
Wenn Sie im Gesellschaftsvertrag die den richtigen Unternehmenszweck – das Halten und Verwalten des eigenen Vermögens – festlegen, können Sie damit Gewinnausschüttungen steuerfrei gestalten (§3 Nr. 41 lit. a EStG, R 8.1. KStR zu §8 KStG).
Damit Sie dabei keine teuren Fehler machen, sollten Sie sich jedoch von einem erfahrenen Steuerberater helfen lassen. Ein Fachmann mit Spezialisierung auf Unternehmensumwandlung und Unternehmertum unterstützt Sie bestmöglich bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags sowie der der Beantragung auf steuerfreie Gewinnausschüttung.
Diese 2 Nachteile der Familien-GmbH sollten Sie kennen!
Nachteil #1: Hohe Jahresabschlusskosten
Für den Jahresabschluss wird Ihnen gleich viel verrechnet, wie für eine normale GmbH – was verhältnismäßig viel Geld für wenig administrativen Aufwand ist.
Nachteil #2: Veröffentlichungspflicht
Wie bei der GmbH üblich, müssen Sie den Jahresabschluss veröffentlichen. Dadurch können Außenstehende Ihren Vermögensstand einsehen.
Fazit: Gründung einer Familien-GmbH erleichtert Verteilung des Vermögens
Mit einer Familiengesellschaft können Sie also auf unterschiedlichen Ebenen profitieren: sei es nun beim Gesellschafts-, Erb- oder Steuerrecht.
Aber Sie sollten auch die Nachteile bedenken, die sich mit einer Familien-GmbH ergeben.
Ich hoffe, Sie können mit meiner Auflistung der Vor- und Nachteile nun eine Entscheidung darüber treffen, ob sich die Gründung einer Familiengesellschaft für Sie rentiert.
Sollten Sie noch unsicher sein, können Sie sich gerne jederzeit an mein Team und mich wenden. Wir klären mit Ihnen, ob eine Familien-GmbH für Verwaltung Ihres Vermögens geeignet ist, und geben Ihnen gegebenenfalls auch bei der Erstellung des rechtlich korrekten Gesellschaftsvertrags wichtige Tipps.
Kontaktieren Sie uns doch für ein unverbindliches Erstgespräch via Telefon (040 – 234 97 222), E-Mail (anfrage@lucra.de) oder das Kontaktformular (hier klicken).
Herzlichst
Ihr Thomas Breit
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