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Holding gründen: Diese 5 Fehler müssen Sie vermeiden

Sie möchten eine Holding gründen, um von den steuerlichen Vorzügen zu profitieren? An und für sich ist das eine gute Idee, allerdings sollten Sie dabei nicht zu voreilig sein.

Unternehmern unterlaufen nämlich leider immer wieder Fehler, welche die Vorteile einer Holding – im Deutschen auch als Muttergesellschaft bekannt – wirkungslos machen.

Welche 5 Fehler Sie mit einer Holding nicht machen dürfen und wann sich die Gründung überhaupt lohnt, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag.

Was ist eine Holding – einfach erklärt?

Ziel einer Holding ist, Geschäftsanteile der untergeordneten Unternehmen (Tochtergesellschaften) zu halten. Die Tochtergesellschaften können Kapital- und/oder Personengesellschaften sein. Die Muttergesellschaft muss dabei keinen eigenen Unternehmenszweck erfüllen.

Diese 5 Fehler können Sie bei der Holding viel Geld kosten

Fehler #1: Sie vergessen die Ergebnisabführung in den ersten 5 Jahren oder rechnen diese falsch ab.

Die Gewinne aller Tochtergesellschaften müssen mindestens für die ersten 5 Jahre nach der Gründung der Holding auf den Cent genau an die Muttergesellschaft abgeführt werden. Diese ist darüber hinaus dazu verpflichtet, die Verluste aller Gesellschaften zu übernehmen.

Wird das innerhalb dieser fünfjährigen Frist einmal vergessen oder falsch abgerechnet, verfällt die Organschaft und die Gewinne bzw. Verluste können nicht mehr zusammengelegt werden.

Fehler #2: Sie möchten die Verlustnutzung auf die Holding anwenden.

Viele Unternehmer glauben, dass Sie mit einer Holding weiterhin von § 8d des Körperschaftsteuergesetzes profitieren können – das ist nicht der Fall. Bei einer Holding können Sie Verluste aus dem Vorjahr nicht für die Steuerminderung nutzen.

Fehler #3: Sie melden keine Bilanzierungsfehler.

Wenn Sie eine Holding gründen, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Abrechnungen von Gewinnen und Verlusten auf den Cent genau stimmen.

Sollte Ihnen bei der Bilanzierung ein Fehler auffallen, müssen Sie diesen unbedingt als solchen in der Schlussbesprechung melden und festhalten.

Bilanzierungsfehler dürfen passieren. Werden diese jedoch nicht als solche ausgezeichnet, geht der Gesetzgeber von einer falschen Bilanzierung aus, was zum Verlust der Organschaft führt.

Fehler #4: Sie berechnen die Mehrheiten falsch.

Die Muttergesellschaft muss in allen Tochtergesellschaften die Mehrheit der Anteile halten. Ist das nicht der Fall, besteht keine Holding-Struktur und Sie verlieren alle Vorteile.

Da es für die Berechnung der Mehrheitsbeteiligung zwei Modelle gibt, empfehle ich Ihnen die Prüfung durch einen Experten im Bereich Unternehmensumwandlung. So sind Sie rechtlich diesbezüglich zu 100 Prozent abgesichert.

Fehler #5: Sie wenden Rechtsgrundlagen falsch an.

Es gibt einige Rechtsanwendungen, die eine Organschaft der Holding beenden bzw. diese unterbrechen. Deshalb ist es essenziell, dass Sie sich vorab darüber informieren, welche Rechtsgrundlagen Sie mit einer Muttergesellschaft einhalten müssen.

Das betrifft vor allem folgende Punkte:

  • Bewertung von Pensionsrückstellungen
  • Rückführung der Ergebnisabführung
  • Bekanntgeben von Änderungen beim Finanzamt
  • Korrekte Formulierungen in den Ergebnisabführungsverträgen

Wann sollten Sie eine Holding gründen und welche Vorteile haben Sie damit?

Die Gründung einer Holding nur dann sinnvoll ist, wenn Sie mindestens eine GmbH entweder alleine oder mehrheitlich besitzen.

Für Sie als Besitzer bzw. Geschäftsführer der Holding hat diese Unternehmensstruktur 3 große Vorteile:

  1. Sie können damit verdeckte Gewinnausschüttungen leichter verhindern.
  2. Die Gewinne und Verluste der Gesellschaften können zusammengerechnet werden, was bedeutet, dass lediglich der Überschuss aller Gesellschaften besteuert wird.
  3. Wenn Sie in unterschiedlichen EU-Staaten Firmenstandorte haben, können Sie eine Europa-AG anmelden. Damit werden Ihre Gesellschaften gesetzlich in allen EU-Ländern gleich behandelt, unabhängig vom Standort.

Fazit: Beratung durch Fachmann verhindert Verlust der Organschaft

Wie Sie sehen, sollten Sie sich bereits im Vorhinein überlegen, ob es für Sie tatsächlich rentabel ist, eine Holding zu gründen. Natürlich sind die steuerlichen Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen.

Allerdings bedeutet die Gründung einer Holding auch einen hohen organisatorischen Aufwand bzw. ein Auge für Details, wenn es um die Führung der Muttergesellschaft geht.

Bereits ein kleiner Fehler kann zum Verlust der Organschaft führen. Gerade Rechtsunsicherheiten Ihrerseits können die Holding-Struktur zunichte machen.

Deshalb empfehle ich Ihnen, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, wenn Sie eine Holding gründen. Dieser kann Ihnen bei Rechtsfragen zur Seite stehen, Sie genauer über die Risiken einer Muttergesellschaft informieren und Ihnen bei der Unternehmensumwandlung zur Seite stehen.

Mein Team und ich haben uns auf die Unternehmensumwandlung spezialisiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Überzeugen Sie sich doch bei einem unverbindlichen Erstgespräch von uns. Einen Termin können Sie telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular vereinbaren.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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