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Laufende Kosten GmbH: So viel zahlen Sie nach dem Rechtsformwechsel

Sie haben sich als Einzelunternehmer oder Mehrheitsgesellschafter einer KG schon öfters gefragt, ob eine GmbH für Sie rentabler wäre? Wissen Sie, welche laufenden Kosten bei einer GmbH auf Sie zukommen?

Viele Unternehmer haben Sorge, dass höhere Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten die Vorteile einer GmbH hinfällig machen.

Mit welchen laufenden Kosten Sie bei einer GmbH rechnen müssen und inwiefern sich diese von denen einer KG bzw. eines Einzelunternehmens unterscheiden, erkläre ich Ihnen in diesen Blogbeitrag. So können Sie am Ende entscheiden, ob sich eine Unternehmensumwandlung trotz höherer Kosten für Sie auszahlen könnte.

Im Vergleich: Das sind laufende Kosten der GmbH, Einzelunternehmen und KGs

Die laufenden Kosten bei einer GmbH sind die Buchführung und Steuerberatung betreffend im Schnitt um etwa 30 Prozent höher als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

Bei einer GmbH müssen Sie sich an striktere bürokratische Auflagen halten. Daraus ergibt sich ein erhöhter administrativer Aufwand, den Sie in der Regel auslagern müssen – beispielsweise an einen Steuerberater.

Normalerweise haben Sie in den folgenden 3 Bereichen höhere Ausgaben:

#1: Steuererklärung

Mit einer GmbH haben Sie mehrere unterschiedliche Steuerabgaben, als das als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter der Fall ist.

So zahlen Sie mit einer GmbH neben der Umsatz- und der privaten Einkommenssteuer für Gesellschafter auch noch Gewerbe- und Körperschaftsteuer.

Für gewerbetreibende Ein-Personen-Unternehmen bedeutet das, dass Sie zu den Kosten für die Gewerbesteuer auch noch 15 Prozent Körperschaftsteuer hinzukommen.

Für Freiberufler – wie Steuerberater oder Anwälte – ist die steuerliche Umstellung sogar noch größer. Als freiberufliche Einzelunternehmer sind Sie nämlich sowohl von der Körperschaft- als auch von der Gewerbesteuer befreit. Sie müssen lediglich die Umsatzsteuer- und Einkommenssteuererklärung einreichen.

Mit einer GmbH müssen also vor allem Freiberufler mit einem erhöhten Stunden- und Kostenaufwand für die Steuererklärung rechnen.

#2: Buchhaltung

Wie Sie vermutlich wissen, brauchen Sie bei einer GmbH eine doppelte Buchführung. Demnach muss zum einen die Bilanz und zum anderen die Gewinn- und Verlustrechnung durchgeführt werden.

Für die Erstellung braucht der Steuerberater mehr Zeit als für eine Einnahmenüberschussrechnung, wodurch Sie mehr zahlen müssen.

#3: Jahresabschluss

Mit einer GmbH sind Sie dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, der Folgendes enthält:

  • Bilanzen
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang: Im Anhang müssen Sie Ihre Bilanz erklären. Beispielsweise müssen Sie angeben, welche Bewertungsmethoden Sie verwendet haben, wie Sie welche Dinge von der Steuer abgeschrieben haben etc.
  • Lagebericht (gilt nur für GmbHs mit min. 40 Millionen Euro Umsatz/Jahr): Im Lagebericht sind die aktuelle Situation sowie zukünftige Chancen und Risiken der GmbH festzuhalten.

Gut zu wissen: Wenn Sie einen Steuerberater für Ihre buchhalterischen Anliegen beschäftigen, verrechnet dieser Ihnen ein Honorar. Diese Honorarnote hängt von Ihrem Jahresumsatz und Ihrer Bilanzsumme ab. Je höher die beiden Beträge ausfallen, umso mehr verlangt Ihr Steuerberater. Auch das müssen Sie bedenken, wenn Sie die laufenden Kosten für eine GmbH berechnen wollen.

Wenn Sie als Einzelunternehmen weniger als 600.000 Euro Umsatz und weniger als 60.000 Euro Gewinn machen, können Sie sich die Zeit für eine Bilanz sparen und müssen diese nicht stellen. Das heißt, dieser Kostenpunkt macht tatsächlich einen großen Anteil des Unterschieds aus.

Nachdem Sie nun die laufenden GmbH-Kosten einmal überblicksartig gelesen haben, könnte Sie das von der Unternehmensumwandlung abschrecken. Allerdings sollten Sie die Vorteile einer GmbH beachten, von denen Sie profitieren.

Das sind die Vorteile des Rechtsformwechsels zur GmbH

Aus meiner langjährigen Erfahrung in der Steuerberatung kann ich Ihnen eine Unternehmensumwandlung empfehlen, wenn Sie von mindestens einem der folgenden 3 Vorteile profitieren wollen:

Vorteil #1: Beschränkte Haftung minimiert persönliches Risiko

Wie bereits der Name „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ verrät, sind Sie mit einer GmbH nicht voll haftbar. Als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter müssen Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen haften – bei einer GmbH lediglich mit den Einlagen.

Vorteil #2: Holding-Strukturen bei GmbHs ermöglichen effizientere Steuergestaltung

Wie erwähnt, haben Sie mit einer GmbH zwar mehr steuerliche Abgaben, aber auch mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade größere Unternehmen können mit Holding-Strukturen Steuerabgaben reduzieren.

Vorteil #3: Nachfolgeplanung ist einfacher

Im Gesellschaftsvertrag einer GmbH können Sie die Unternehmensnachfolge detailliert niederschreiben. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen in die richtigen Hände gerät. Außerdem gibt es durch die vertragliche Regelung keine Streitereien.

Fazit: Vorteile bei Haftung und Steuergestaltung können höhere laufende Kosten der GmbH ausgleichen

Laufende Kosten der GmbH liegen ca. 30 Prozent über jenen für Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. Die meisten Ausgaben entstehen durch den erhöhten Aufwand beim Steuerberater. Dieser verrechnet Ihnen mehr für das Erstellen des Jahresabschlusses, für die Steuererklärungen und die doppelte Buchführung.

Mit einer GmbH genießen Sie aber auch Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen, welche die hohen laufenden Kosten wieder aufwiegen – je nach Unternehmensgröße. Ob sich eine Umwandlung für Sie bezahlt macht, müssen Sie natürlich selbst entscheiden.

Bevor Sie die Entscheidung jedoch treffen, sollten Sie sich Ihre Unternehmenssituation mit einem Steuerberater ansehen. Dieser kann Ihnen genau sagen, welche Rechtsform für Sie am profitabelsten ist.

Falls Sie noch unsicher sind, ob sich eine Unternehmensumwandlung für Sie lohnt oder Sie noch Fragen zu den laufenden Kosten einer GmbH haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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