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Mehrere GmbHs gründen: Steuerentlastung oder Risikofaktor?

Sie sind Unternehmer und bereits im Besitz einer GmbH. Von anderen Unternehmern haben Sie gehört, dass Sie Ihre Steuerlast senken können, indem Sie mehrere GmbHs gründen.

Als Steuerberater weiß ich, dass die Steuerentlastung für viele Unternehmer eine zentrale Rolle spielt – gerade für GmbH-Gesellschafter. Daran ist nichts falsch, aber die steuerlichen Vorteile sollten nicht der Hauptgrund für die Gründung mehrerer GmbHs sein.

Steuern zu sparen ist das eine; die Risiken, denen Sie sich aussetzen, etwas ganz anderes. Denn wenn Sie aus den falschen Beweggründen handeln, können Sie Ihr Unternehmen nachhaltig schädigen.

In diesem Blog-Beitrag möchte ich Ihnen zum einen aufzeigen, aus welchen Motiven Sie tatsächlich mehrere GmbHs gründen sollten. Zum anderen möchte ich das Gerücht aus der Welt schaffen, dass eine niedrige Steuerlast immer das oberste Ziel aller Unternehmer sein sollte.

Mehrere GmbHs gründen: Zur Abtrennung von Teilbetrieben sinnvoll

Einer der wesentlichen Vorteile der Gründung mehrerer GmbHs ist die Abtrennung unterschiedlicher Teilbetriebe. So können diese selbstständig arbeiten und sind nicht voneinander abhängig. Das bietet sich beispielsweise an, wenn Ihr Unternehmenssitz in Deutschland ist, aber sie noch eine Tochtergesellschaft in einem Nachbarland gründen möchten.

Auch wenn Sie unterschiedliche Geschäftsfelder voneinander trennen möchten, ist eine weitere GmbH empfehlenswert. Zum Beispiel könnten Sie so in der einen GmbH Drucker und in der anderen Telefonanlagen produzieren.

Wenn Sie für diese Zwecke mehrere GmbHs gründen, hat das zwei wesentliche Vorteile:

Vorteil #1: Sie können die GmbHs einzeln verkaufen. Als Inhaber können Sie eine Ihrer GmbHs verkaufen und die andere(n) problemlos weiterhin behalten.

Vorteil #2: Die Risiken trägt jede GmbH für sich. Haben Sie zwei GmbHs, ist jede für sich selbst verantwortlich. Laufen also die Geschäfte in einer GmbH nicht, hat das keinen Einfluss auf die andere Firma und Ihr unternehmerisches Risiko hält sich in Grenzen.

Allerdings sollten Sie bei der Gründung mehrerer GmbHs eines nicht vergessen: Sie erhöhen Ihren administrativen Aufwand. Zwei GmbHs bedeuten auch doppelt so viel Arbeit. Zudem fallen beim Steuerberater höhere Kosten für die Buchführung und den zusätzlichen bürokratischen Aufwand an.

Steuerersparnis senkt Unternehmenswert und Kreditwürdigkeit

Viele Inhaber einer GmbH streben nach einer möglichst hohen Steuersenkung. Aus meiner Erfahrung als Steuerberater in Hamburg kann ich Ihnen jedoch versichern: Steuersicherheit macht sich ab einer gewissen Unternehmensgröße weitaus mehr bezahlt.

Senken Sie nämlich Ihre Steuerlast, verringern sich automatisch Ihren Unternehmenswert und Ihre Kreditwürdigkeit. Wie das? Lassen Sie mich das erklären.

Wenn Sie hohe Steuerabgaben haben, bedeutet das, dass Sie einen großen Gewinn erwirtschaften konnten. Nach diesem Gewinn wird Ihr Unternehmen mit dem Betafaktor (ß-Faktor) bewertet.

Der Betafaktor ist eine Kennzahl, die der Risikobestimmung dient. Er gibt an, wie stark der Wert der Unternehmensanteile im Vergleich zum Markt schwankt. Bei einem Betafaktor von 1 ist die Schwankung dem Markt entsprechend – also durchschnittlich. Ist er größer als 1, schwankt der Wert Ihrer Unternehmensanteile stärker als der Durchschnitt. Wenn der Betafaktor unter 1 liegt, ist Ihr Unternehmen weniger von Schwankungen betroffen.

Wenn Sie nun die Steuern auf Ihren Gewinn am Jahresende senken, steigt Ihr Betafaktor auf Ihre Anteile an. Demnach wird Ihr Unternehmen schlechter bewertet. Banken sehen sich vor der Bewilligung eines Kredits die Unternehmensbewertung an. Wird Ihre Firma als risikoreich eingestuft, erhalten Sie weniger oder sogar gar keine finanziellen Mittel von der Bank, wenn Sie diese einmal benötigen sollten.

Verdeckte Gewinnausschüttung als Risikofaktor mehrerer GmbHs

Bereits als Inhaber einer GmbH laufen Sie Gefahr, dass es zu einer verdeckten Gewinnausschüttung kommt. Sobald Sie mehrere GmbHs besitzen, steigt dementsprechend auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Ausschüttung auftritt.

Von einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ist die Rede, wenn ein Gesellschafter einer GmbH Vorteile genießt, die eine unbeteiligte dritte Partei nicht erhalten würde. (Quelle: §8 Abs. 3 KStG) Bekommt beispielsweise ein Gesellschafter für seine Tätigkeit als Geschäftsführer ein zu hohes Gehalt, geht das Gesetz von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus.

Neben der verdeckten Gewinnausschüttung müssen Sie zudem auch alle anderen GmbH-Risiken im Hinterkopf behalten: darunter die versuchte Steuerhinterziehung oder die Haftung bei widerrechtlicher Buchführung. Hier sollten Sie besonders gut aufpassen, denn eine Verfehlung dieser Pflichten hat vermögens- und strafrechtliche Konsequenzen, die Sie viel Geld kosten.

Allerdings haften Sie für jede Firma einzeln. Sollten also bei GmbH 1 keine Fehler vorliegen, sondern lediglich bei GmbH 2, werden Sie gesetzlich auch nur für die Verfehlungen von GmbH 2 belangt.

Fazit: Für Gründung mehrerer GmbHs zuerst Vorteile und Risiken abwägen

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinem Beitrag zeigen, dass die Steuerersparnis bei mehreren GmbHs nicht das Hauptmotiv für deren Gründung sein sollte. Gerade wenn es um den Unternehmenswert geht, sollten Sie auf Steuersicherheit setzen, um Ihr Unternehmen nicht zu schädigen. Denn nur wenige investieren in ein risikobehaftetes Unternehmen.

Außerdem sollten Sie die Risiken beachten, denen Sie sich mit dem Besitz von zwei oder mehr GmbHs aussetzen. Jedoch mit den richtigen Beweggründen – der Abtrennung von Teilbetrieben beispielsweise – zahlt sich die Gründung mehrerer GmbHs im Regelfall aus.

Sie sollten dazu aber vorab mit einem Fachmann Rücksprache halten. Dieser kann Sie hinsichtlich der Rentabilität mehrerer Firmen beraten. Kontaktieren Sie mein Team und mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch. Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder auch über das Kontaktformular (hier klicken).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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