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Sperrminorität bei GmbH bringt Rechte für Minderheitsgesellschafter

Sie sind Minderheitsgesellschafter einer GmbH und wollen bei Entscheidungen mitbestimmen? Ohne GmbH-Sperrminorität ist das schwierig… Dann können Sie ganz einfach überstimmt werden.

Ganz anders ist die Situation, wenn Sie im Gesellschaftsvertrag die Sperrminorität festlegen: So müssen Sie weder Mehrheitsgesellschafter noch Geschäftsführer der GmbH sein, um Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmens zu haben.

In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was die Sperrminorität genau ist, wie Sie diese vertraglich festsetzen und worauf Sie generell achten müssen.

Das bedeutet Sperrminorität in einer GmbH

Die Sperrminorität ist eine bestimmte Anzahl an Stimmen: Mit dieser sind Sie zwar stimmenmäßig in der Minderheit, können aber trotzdem einen Beschluss verhindern. Besitzen Sie demnach genügend GmbH-Anteile, haben Sie einen entscheidenden Einfluss auf die Unternehmensentwicklung.

So legen Sie die Sperrminorität in der Satzung fest

Wurde die Sperrminorität nicht bereits im Gesellschaftsvertrag festgelegt, sollten Sie als Minderheitsgesellschafter schnellstmöglich eine Änderung des Vertrags veranlassen bzw. die Vereinbarung hinzufügen.

Dafür brauchen Sie einen Gesellschafterbeschluss. Das bedeutet, Sie müssen mit den anderen Gesellschaftern bestimmen, ab wann eine qualifizierte Mehrheit vorliegt. Ihre Anteile sollten eine Mehrheit verhindern können.

Darauf sollten Sie achten, wenn die Sperrminorität bereits im Gesellschaftsvertrag verankert ist

Bestenfalls haben Sie bzw. die Unternehmensgründer bereits eine qualifizierte Mehrheit in der Satzung bestimmt. Prüfen Sie den Vertrag genau, denn die Sperrminorität kann frei festgesetzt werden.

Wurde bei der Unternehmensgründung eine Sperrminorität der GmbH von 10 Prozent ausgehandelt, kann ein Beschluss erst mit einer qualifizierten Mehrheit von 91 Prozent durchgesetzt werden.

Vor- und Nachteile der GmbH- Sperrminorität

Von Vorteil ist die Sperrminorität vor allem für Minderheitsgesellschafter: Sie können trotz weniger Anteile den Unternehmensverlauf mitbestimmen.

Für Mehrheitsgesellschafter hingegen kann die Sperrminorität ein hohes Risiko darstellen. Je mehr Anteile und Stimmen Ihnen gehören, umso mehr haben Sie zu verlieren, wenn die Minderheitsgesellschafter sich gegen Sie stellen.

Auch für die GmbH kann die Sperrminorität ein Nachteil sein. Werden wichtige Beschlüsse verhindert oder blockiert, kann das bis zur Insolvenz der GmbH führen.

Fazit: Sperrminorität bei GmbH bringt Mitbestimmungsrecht trotz anteilsmäßiger Minderheit

Als Minderheitsgesellschafter gibt Ihnen eine Sperrminorität die Möglichkeit, bei Unternehmensentscheidungen mitzubestimmen. So können wichtige Beschlüsse nicht ohne Ihre Zustimmung getroffen werden.

Damit Sie von diesem Recht profitieren können, müssen Sie im Gesellschaftsvertrag die richtige qualifizierte Mehrheit und Sperrminorität festlegen. Diese sollte so gewählt werden, dass sie sich auch in Zukunft nicht zu Ihrem Nachteil verschieben kann.

Falls Sie dazu noch Fragen haben oder Hilfe bei der Schaffung einer Sperrminorität benötigen, stehen mein Team und ich Ihnen gerne zur Seite.

Kontaktieren Sie uns jederzeit via Telefon (040 – 234 97 222), E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken!).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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