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6 Möglichkeiten den steuerlichen Gewinn als Einzelunternehmen zu mindern

Sie kennen doch folgendes Problem: Sie arbeiten das ganze Jahr hart und am Ende gehen große Teile Ihres Gewinnes für Steuerzahlungen drauf? Sie würden deswegen gerne Ihren Gewinn als Einzelunternehmer etwas mindern, um die Steuerlast zu verringern? Denn Sie möchten mehr von Ihrem Geld behalten?

Das ist möglich. Ich zeige Ihnen nachfolgend, wie das klappen kann. Denn ich habe Ihnen 6 Möglichkeiten zusammengefasst, mit denen Sie als Einzelunternehmen Ihren Gewinn mindern können und damit Ihre Steuerbelastung spürbar reduzieren können.

Aber bedenken Sie: All diese Wege finden nicht grundlos selten Verwendung. Denn die meisten benötigen ein gewisses Maß an Fachwissen und eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Materie.

1. Steuern sparen mit dem Steuerwahlrecht

Durch das Steuerwahlrecht haben Sie die Möglichkeit ausgewählte Steuerbegünstigungen zu beantragen. Die zur Verfügung stehenden Begünstigungen unterscheiden sich allerdings je nach Unternehmen.

Sie haben die Wahl, ob und welche dieser Steuererleichterungen Sie für sich in Anspruch nehmen. Sobald Sie eine Entscheidung diesbezüglich getroffen haben, müssen Sie dafür einen entsprechenden Antrag einbringen.

Im Zuge des Steuerwahlrechtes könnten für Sie als Einzelunternehmen beispielsweise eine der beiden folgenden Steuerbegünstigungen attraktiv sein:

a. Der Investitionsabzugsbetrag

Im Einkommensteuergesetz § 7a findet sich der Investitionsabzugsbetrag. Mit dessen Hilfe können 40% der Anschaffungskosten einer zukünftigen Investition sofort gewinnmindernd abzogen werden. Dies sorgt für eine akute Gewinnminderung und damit auch für eine verringerte Steuerbelastung im Abzugsjahr.

Der Nachteil hierbei ist allerdings, dass die Steuerbelastung in den kommenden Jahren dann dementsprechend auch wieder ansteigt.

Sie müssen also abwägen, ob diese Möglichkeit den Gewinn zu mindern, in der aktuellen Situation gerade Sinn macht oder nicht. Denn nur, weil das Gesetz diese Möglichkeit vorsieht, müssen Sie diese noch lange nicht nützen.

b. Die Steuerfreistellung für Reinvestitionen bei Immobilien

Bei Veräußerungsgewinnen gibt es prinzipiell keine Steuerfreiheit. Allerdings besteht die Möglichkeit den Gewinn vorerst steuerfrei zu halten, indem man jenen in den Kauf einer „Ersatzimmobiliereinvestiert.

Der Haken dabei: Für diese Ersatzimmobile selbst kann steuerlich weniger abgesetzt werden. Denn der Anschaffungspreis abzüglich des eingebrachten Veräußerungsgewinnes ergibt eine Verminderung Ihrer Abschreibung für die neue Immobilie.

2. Steuerbegünstigungen beim Vermögensaufbau

Grundlage hierfür ist, dass Sie nicht Ihren vollständigen Gewinn für private Zwecke entnehmen. Dann fallen für den im Unternehmen verbliebenen Anteil des Gewinnes nur 28,75 % Steuern an, während bei einer Gewinnausschüttung Ihr persönlicher Steuersatz (42-45 %) geltend gemacht wird.

Planen Sie deswegen Ihre Privatentnahmen sorgfältig.
Tipps dazu finden Sie hier: Privatentnahmen – Das sollten Einzelunternehmen und KGs beachten.

Beachten Sie: Um diese Steuerbegünstigung nützen zu können, muss auf jeden Fall ein formaler Antrag eingebracht werden. Es gibt nämlich keine automatischen Begünstigungen, wenn Sie Ihren Gewinn zum Vermögensaufbau im Unternehmen belassen. Völlig egal, ob Sie alle Voraussetzungen dafür grundsätzlich erfüllen.

3. Steuerfreistellung in der Gewerbesteuer

Eine weitere Möglichkeit Ihren Gewinn als Einzelunternehmer zu mindern, versteckt sich im Gewerbesteuergesetz §9 Nr. 1 Satz 2. Hier steht geschrieben, dass der steuerpflichtige Ertrag so weit gekürzt werden kann, dass keine Gewerbesteuer fällig wird. Allerdings nur dann, wenn eigener Grundbesitz oder neben diesem auch eigenes Kapitalvermögen verwaltet und verwendet wird.

Somit trifft dies nur auf einige wenige Unternehmensbereiche zu. Hierzu gehören beispielsweise

  • Immobilienvermietungen oder
  • Finanzanlagen

Diese Möglichkeit Steuern zu sparen, kennen nicht viele und noch weniger wissen diese richtig zu nützen. Ein kompetenter Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, um die bestmöglichen steuerlichen Vergünstigungen für Sie herauszuholen.

4. Verlosung von Preisen

Die Verlosung von Preisen (beispielsweise via Tombola) gilt als gewinnmindernde Betriebsausgabe. Aber, was noch viel besser ist, die Preise sind für den/die Beschenkten komplett steuerfrei. Ein weiterer fruchtbarer Nebeneffekt: Die verlosten Preise tragen positiv zu Ihrem Image bei und steigern die Kundenbindung.

Wie funktioniert das Ganze? Sie als Unternehmer veranstalten ein Fest. Und dabei verlosen Sie unter all den teilnehmenden Gästen (Kunden, Geschäftspartner etc.) mit Hilfe einer Tombola die entsprechenden Preise.

Was Sie bedenken sollten ist, dass für die verlosten Geschenke allerdings eine Umsatzsteuer für den Verlosenden, sprich Sie, anfällt. Und natürlich können auch die Beschenkten keine Vorsteuer für den Gewinn geltend machen, weil es für den Gewinn de facto keine Rechnung gibt.

Überdies darf der Beschenkte keine Gegenleistung für den Gewinn des Preises erbracht haben. Weder direkt noch indirekt.

5. Entgeltumwandlung für Mitarbeiter

Die Entgeltumwandlung ist eine interessante Möglichkeit, bei der beide Partien profitieren: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer erhält am Ende des Monats mehr Netto-Gehalt, ohne dafür eine Mehrarbeit leisten zu müssen. Der Arbeitgeber hingegen kann sich einiges an Steuern sparen.

Wie funktioniert das Ganze? Es gibt sogenannte steuerbegünstigte Entgeltbausteine. Hierunter können Firmenkarten, Tank- oder Einkaufsgutscheine, Essens-Schecks, Smartphone-Kosten oder Fahrschein-Zuschüsse fallen. Sie können selbst festlegen, welche dieser Entgeltbausteine Sie verwenden wollen. Am besten ist es, sich hierfür Hilfe von einem Experten zu holen.

Anschließend können Sie das Brutto-Gehalt Ihrer Mitarbeiter senken. Ausgeglichen wird diese Maßnahme mit den zuvor erwähnten Entgeltbausteinen. Diese sind steuerbegünstigt, was sowohl die Abgaben des Arbeitgebers als auch jene des Arbeitnehmers verringert. Folglich bleibt für die Mitarbeiter am Ende des Monats mehr Netto-Gehalt übrig als zuvor.

Eine Win-Win-Situation also für beide Parteien.

6. Geschenke an Geschäftspartner

Die Möglichkeit Geschenke an Geschäftspartner steuermindernd abzusetzen, klingt zunächst einmal attraktiv. Allerdings ist dieser Schein trügerisch. Denn nur Geschenke bis zu einem Betrag von € 35 netto gelten als Betriebsausgaben. Selbst wenn Sie viele Geschenke dieser Art geltend machen, dann sind die Abschreibungen hierfür nur Kleinigkeiten, die Ihnen keine große steuerliche Entlastung bringen.

Allerdings, wenn Sie dies dennoch geltend machen wollen, dann sollten Sie eine Liste erstellen, die alle Beschenkten namentlich enthält. Zudem müssen in der Liste die jeweiligen Geschenke und die dazugehörigen Werte festgehalten werden.

Wichtig: Sie wollen Ihren Gewinn merkbar mindern? Dann benötigen Sie eine Strategie und ein Konzept.

Ich habe Ihnen nun ein paar Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie Ihren Gewinn als Einzelunternehmen spürbar mindern können. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass eine effektive Minderung Ihrer Steuerlast nur mit einem raffinierten Konzept und einer überlegten Strategie möglich ist.

Mit einer durchdachten strategischen Vorgehensweise ist es möglich Ihre Steuerbelastung um bis zu 40% zu reduzieren. Hilfreich kann es hier auf jeden Fall sein, einen Profi zu Rate zu ziehen. Denn nur jener verfügt über das Konzept und das nötige Fachwissen. Nur jener kennt allerlei Stolpersteine und die möglichen Probleme (Stichwort: Verdeckte Gewinnausschüttung). Und nur jener kann das Beste für Sie rausholen.

Darum ist mein Rat: Zögern Sie nicht einen Experten an Bord zu holen. Es lohnt sich!

Falls Sie noch keinen Steuerberater haben, stehen Ihnen mein Team und ich jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich per Telefon (040 – 234 97 222), via E-Mail (anfrage@lucra.de) oder bequem und einfach über unser Kontaktformular (hier klicken!).

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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Umwandlung von oHG oder KG in GmbH: Lohnt es sich für Unternehmer?

Sie ziehen die Umwandlung Ihrer oHG oder KG in eine GmbH in Betracht? Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich Ihnen jedoch verraten, dass eine GmbH-Umwandlung nicht immer die gewünschten Vorteile mit sich bringt…

Wann ist eine Unternehmensumwandlung also für Sie sinnvoll? In welchen Situationen sollten Sie eine Umwandlung Ihrer oHG bzw. KG in eine GmbH vornehmen? Und wann sollten Sie lieber die Finger davon lassen?

Auf diese Fragen möchte ich Ihnen im heutigen Beitrag Antworten liefern. Außerdem gebe ich Ihnen noch eine Anleitung, wie Sie bei der Unternehmensumwandlung am besten vorgehen. Lesen Sie unbedingt weiter.

Diese 2 Gründe gibt es für die Umwandlung in eine GmbH

In all meinen Jahren als Steuerberater mit Schwerpunkt Unternehmensumwandlung gab es immer nur 2 Gründe, die für die Umwandlung einer oHG oder KG in eine GmbH gesprochen haben. Entgegen den allgemeinen Erwartungen zählen Steuerersparnisse nicht dazu.

1. Grund: Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge

Bei einer oHG oder KG haben Sie als Inhaber einer Personengesellschaft kein Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Als Gesellschafter-Geschäftsführer Ihrer GmbH sind Sie gleichzeitig Unternehmer und Angestellter. Durch Ihren Status als Arbeitnehmer im Unternehmen, können Sie bei der Rentenvorsorge nun zwischen 5 unterschiedlichen Vorsorgemodellen wählen:

1. Pensionsfonds: Bei einem Pensionsfonds zahlen Sie monatlich einen fixen Geldbetrag ein, den Sie zuvor selbst bestimmt haben. Dabei können Sie auf volles Risiko gehen oder eine sichere Anlage wählen. Sobald Sie in Rente gehen, wird Ihnen das gesparte Geld aus dem Fonds ausbezahlt.

2. Pensionskasse: Sie zahlen einen monatlichen Fixbetrag an die Pensionskasse, die das Geld verwaltet, bis Sie in Rente gehen. Während Sie bei Fonds auch etwas mehr Risiko eingehen können, ist die Pensionskasse eine relativ sichere Anlagemöglichkeit.

3. Direktversicherung: Die (Firmen-)Direktversicherung ist nach deutschem Arbeits- und Steuerrecht eine Lebensversicherung. Sie erhalten dabei eine fixe Verzinsung Ihrer Einzahlungen.

4. Pensionszusage: Bei einer Pensionszusage handeln Sie sich die Höhe der Rente mit dem Unternehmen aus. Danach sichert Ihnen dieses auch die Übernahme der Rente zu.

5. Unterstützungskasse: Auch hier wird die Rente vom Unternehmen übernommen, allerdings ist ein dritter Vorsorgeträger für die Ansparung und Auszahlung verantwortlich.

2. Grund: Beschränkte Haftung

Wie der Name der GmbH – der Gesellschaft mit beschränkter Haftung – bereits verrät, profitieren Sie bei der Umwandlung in eine GmbH von einer eingeschränkten Haftung. Sie haften nämlich bei einer GmbH lediglich mit Ihren eingezahlten Einlagen, nicht aber mit Ihrem Privatvermögen.

Anders ist das bei einer oHG oder KG: Als Gesellschafter einer oHG oder als Komplementär einer KG sind sie voll haftungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie anfallende Schulden mit dem Privatvermögen begleichen müssen. Das kann Ihnen bei der GmbH nicht passieren.

Achtung: Die Haftungsbeschränkung gilt erst ab dem 6. Jahr nach Gründung bzw. Umwandlung. Sollten Sie sich also morgen für die Umwandlung Ihrer oHg oder KG in eine GmbH entschließen, würden Sie erst in 6 Jahren von der Haftungsbeschränkung profitieren. In der Zwischenzeit ist die Haftung wie bei einer Personengesellschaft geregelt.

Steuern sparen mit Umwandlung zur GmbH? Nicht zwangsläufig…

Viele Unternehmer erwägen die Umwandlung Ihrer oHG oder KG in eine GmbH, um von den Steuervorteilen der GmbH zu profitieren. Als Inhaber einer oHG oder KG sollten Sie in diesem Fall von der Umwandlung absehen, denn die GmbH bringt Ihnen in der Regel nicht die erhofften Steuerersparnisse!

Meist erwarten sich Unternehmer einen klaren Steuervorteil. Wenn die Steuerersparnis nach der Umwandlung dann geringer ausfällt als angenommen, ist die Enttäuschung oft groß.

Warum? Lassen Sie mich das kurz näher erklären.

Steuern für oHGs und KGs

OHGs und KGs sind per Gesetz Personengesellschaften. Darum zahlen Sie die Einkommenssteuer (§ 15 EStG). Bei der Einkommenssteuer liegen Sie mit einer oHG oder KG normalerweise bei einem Steuersatz von 42 oder 45 Prozent.

Für im Unternehmen belassene Gewinnen, können Personengesellschaften die Thesaurierungsbegünstigung in Anspruch nehmen. Diese Gewinne werden lediglich mit 28,25 Prozent.

Steuern für GmbHs

Bei einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH müssen Sie die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer bezahlen. Rechnen Sie dafür mit insgesamt etwa 30 Prozent des Gewinns. Als

Wenn Sie dann als Privatperson auf das Geld zugreifen wollen, müssen Sie es sicher über das Gehalt oder Gewinnausschüttung ausbezahlen. In beiden Fällen müssen Sie dann zusätzlich Einkommenssteuer als Privatperson bezahlen.

Bis das Geld dann bei ihnen ist, kann das eine zusätzliche Belastung von bis zu 48 Prozent ausmachen – je nach persönlichem Steuersatz.

Rechenbeispiele dazu finden Sie im Blogbeitrag „GmbH-Steuern: So viel zahlen Sie wirklich!“.

Lassen Sie sich die Gewinne nicht ausschütten, sondern behalten diese im Unternehmen, müssen Sie trotzdem die 30 Prozent GmbH Steuern (KSt und Gewerbesteuer) bezahlen. Je nach Einzelsituation kann sogar das durch die Thesaurierungsbegünstigung bei einer oHG oder KG günstiger sein.

Eine Umwandlung rein aus steuerlichen Gründen, kann ich daher nicht empfehlen. Von den Steuervorteilen profitieren Sie nämlich nur, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und in der Regel sparen Sie nicht so viel, wie Sie im ersten Moment erwarten.

Wie läuft die Unternehmensumwandlung ab?

Wie eingangs erwähnt, gebe ich Ihnen in diesem Beitrag auch eine kurze Anleitung zum Ablauf der Unternehmensumwandlung. In meiner langjährigen Tätigkeit habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Umwandlungen in der Regel ein bis vier Monate dauern.

Die 5 Schritte der Unternehmensumwandlung

1. Schritt: Ziele der Umwandlung festlegen

Damit Sie die Umwandlung möglichst effizient umsetzen können, müsse Sie sich zuerst die Frage stellen, warum Sie Ihre oHG oder KG in eine GmbH umwandeln wollen. Was ist die Absicht dahinter?

2. Schritt: Steuerkonzept und betriebswirtschaftliches Konzept festlegen

Sie haben die Gründe und Ziele der Umwandlung bereits festgesetzt, jetzt geht es darum, sich ein Konzept für den Umwandlungsprozess und die Zeit danach zu überlegen. Dabei können Sie mehrere Vorschläge machen und diese grob skizzieren. Wie stellen Sie sich die Umwandlung vor, was soll danach passieren, wer übernimmt welche Aufgaben?

3. Schritt: Konzepte und Lösungsideen den anderen Entscheidungsträgern präsentieren

Wenn Sie sich mehrere Ideen aufgeschrieben haben, stellen Sie den anderen Entscheidungsträgern Ihre Überlegungen vor. Im besten Fall haben auch andere Gesellschafter Ihre Ansätze aufgeschrieben und präsentieren diese.

4. Schritt: Einen Lösungsansatz wählen und ausarbeiten

Nachdem jeder seine Lösungen vorgestellt hat, entscheiden Sie sich gemeinsam für eine Umwandlungsstrategie. Diese arbeiten Sie gemeinsam aus und erstellen einen möglich detaillierten Plan, wann welcher Schritt der Umwandlung wie passieren soll.

5. Schritt: Umwandlung ausführen

Zu guter Letzt führen Sie die Umwandlung der oHG oder KG genau nach Ihrem erarbeiteten Konzept durch.

Beachten Sie: Haben Sie in den vergangenen 7 Jahren schon einmal eine Unternehmensumwandlung durchgeführt? In diesem Fall gilt für Sie nämlich noch die Umwandlungssperre und Sie müssen eine 7-jährige Frist verstreichen lassen, bis Sie Ihr Unternehmen wieder umwandeln dürfen!

Fazit: GmbH-Umwandlung bringt meist Vorteile, aber nur selten steuerliche

Ich werde nicht müde zu betonen, dass Sie als Unternehmer von einer Umwandlung in eine GmbH profitieren. Aber nur, wenn Sie die richtigen Beweggründe haben. Wenn Sie sich von der Umwandlung lediglich eine Steuerersparnis erhoffen, muss ich Sie leider enttäuschen: Diese fällt in der Regel nicht so hoch aus, wie erwartet und kann nur unter bestimmten Bedingungen erreicht werden.

Eine Umwandlung von einer oHG oder KG in eine GmbH lohnt sich normalerweise erst ab einem Gewinn von mindestens 60.000 Euro: Ich empfehle meinen Mandanten die Umwandlung ab einem Gewinn von 100.000 Euro.

Allerdings haben Sie mit einer GmbH den Vorteil, dass Sie sich eine betriebliche Altersvorsorge zulegen können. Zudem gilt ab dem 6. Gründungs- bzw. Umwandlungsjahr die beschränkte Haftung, sodass Sie sich im Haftungsfall keine Sorgen um Ihr Privatvermögen machen müssen.

Damit Sie die Umwandlung jedoch effizient umsetzen und von den Vorteilen Gebrauch machen können, müssen Sie den Umwandlungsprozess präzise planen. Wie Sie dabei möglichst steuerschonend vorgehen?

Dabei kann Ihnen ein Steuerberater helfen. Wir bei der Lucra haben uns auf Unternehmensumwandlungen spezialisiert. Gerne können Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch kontaktieren. Dabei sehen wir uns Ihre Ausgangssituation genau an und stellen Ihnen einen groben Fahrplan für die Umwandlung vor.

Sie haben Interesse? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch (040 – 234 97 222), per Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular (hier klicken).

Mein Team und ich freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen!

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Laufende Kosten GmbH: So viel zahlen Sie nach dem Rechtsformwechsel

Sie haben sich als Einzelunternehmer oder Mehrheitsgesellschafter einer KG schon öfters gefragt, ob eine GmbH für Sie rentabler wäre? Wissen Sie, welche laufenden Kosten bei einer GmbH auf Sie zukommen?

Viele Unternehmer haben Sorge, dass höhere Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten die Vorteile einer GmbH hinfällig machen.

Mit welchen laufenden Kosten Sie bei einer GmbH rechnen müssen und inwiefern sich diese von denen einer KG bzw. eines Einzelunternehmens unterscheiden, erkläre ich Ihnen in diesen Blogbeitrag. So können Sie am Ende entscheiden, ob sich eine Unternehmensumwandlung trotz höherer Kosten für Sie auszahlen könnte.

Im Vergleich: Das sind laufende Kosten der GmbH, Einzelunternehmen und KGs

Die laufenden Kosten bei einer GmbH sind die Buchführung und Steuerberatung betreffend im Schnitt um etwa 30 Prozent höher als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

Bei einer GmbH müssen Sie sich an striktere bürokratische Auflagen halten. Daraus ergibt sich ein erhöhter administrativer Aufwand, den Sie in der Regel auslagern müssen – beispielsweise an einen Steuerberater.

Normalerweise haben Sie in den folgenden 3 Bereichen höhere Ausgaben:

#1: Steuererklärung

Mit einer GmbH haben Sie mehrere unterschiedliche Steuerabgaben, als das als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter der Fall ist.

So zahlen Sie mit einer GmbH neben der Umsatz- und der privaten Einkommenssteuer für Gesellschafter auch noch Gewerbe- und Körperschaftsteuer.

Für gewerbetreibende Ein-Personen-Unternehmen bedeutet das, dass Sie zu den Kosten für die Gewerbesteuer auch noch 15 Prozent Körperschaftsteuer hinzukommen.

Für Freiberufler – wie Steuerberater oder Anwälte – ist die steuerliche Umstellung sogar noch größer. Als freiberufliche Einzelunternehmer sind Sie nämlich sowohl von der Körperschaft- als auch von der Gewerbesteuer befreit. Sie müssen lediglich die Umsatzsteuer- und Einkommenssteuererklärung einreichen.

Mit einer GmbH müssen also vor allem Freiberufler mit einem erhöhten Stunden- und Kostenaufwand für die Steuererklärung rechnen.

#2: Buchhaltung

Wie Sie vermutlich wissen, brauchen Sie bei einer GmbH eine doppelte Buchführung. Demnach muss zum einen die Bilanz und zum anderen die Gewinn- und Verlustrechnung durchgeführt werden.

Für die Erstellung braucht der Steuerberater mehr Zeit als für eine Einnahmenüberschussrechnung, wodurch Sie mehr zahlen müssen.

#3: Jahresabschluss

Mit einer GmbH sind Sie dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, der Folgendes enthält:

  • Bilanzen
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang: Im Anhang müssen Sie Ihre Bilanz erklären. Beispielsweise müssen Sie angeben, welche Bewertungsmethoden Sie verwendet haben, wie Sie welche Dinge von der Steuer abgeschrieben haben etc.
  • Lagebericht (gilt nur für GmbHs mit min. 40 Millionen Euro Umsatz/Jahr): Im Lagebericht sind die aktuelle Situation sowie zukünftige Chancen und Risiken der GmbH festzuhalten.

Gut zu wissen: Wenn Sie einen Steuerberater für Ihre buchhalterischen Anliegen beschäftigen, verrechnet dieser Ihnen ein Honorar. Diese Honorarnote hängt von Ihrem Jahresumsatz und Ihrer Bilanzsumme ab. Je höher die beiden Beträge ausfallen, umso mehr verlangt Ihr Steuerberater. Auch das müssen Sie bedenken, wenn Sie die laufenden Kosten für eine GmbH berechnen wollen.

Wenn Sie als Einzelunternehmen weniger als 600.000 Euro Umsatz und weniger als 60.000 Euro Gewinn machen, können Sie sich die Zeit für eine Bilanz sparen und müssen diese nicht stellen. Das heißt, dieser Kostenpunkt macht tatsächlich einen großen Anteil des Unterschieds aus.

Nachdem Sie nun die laufenden GmbH-Kosten einmal überblicksartig gelesen haben, könnte Sie das von der Unternehmensumwandlung abschrecken. Allerdings sollten Sie die Vorteile einer GmbH beachten, von denen Sie profitieren.

Das sind die Vorteile des Rechtsformwechsels zur GmbH

Aus meiner langjährigen Erfahrung in der Steuerberatung kann ich Ihnen eine Unternehmensumwandlung empfehlen, wenn Sie von mindestens einem der folgenden 3 Vorteile profitieren wollen:

Vorteil #1: Beschränkte Haftung minimiert persönliches Risiko

Wie bereits der Name „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ verrät, sind Sie mit einer GmbH nicht voll haftbar. Als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter müssen Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen haften – bei einer GmbH lediglich mit den Einlagen.

Vorteil #2: Holding-Strukturen bei GmbHs ermöglichen effizientere Steuergestaltung

Wie erwähnt, haben Sie mit einer GmbH zwar mehr steuerliche Abgaben, aber auch mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade größere Unternehmen können mit Holding-Strukturen Steuerabgaben reduzieren.

Vorteil #3: Nachfolgeplanung ist einfacher

Im Gesellschaftsvertrag einer GmbH können Sie die Unternehmensnachfolge detailliert niederschreiben. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen in die richtigen Hände gerät. Außerdem gibt es durch die vertragliche Regelung keine Streitereien.

Fazit: Vorteile bei Haftung und Steuergestaltung können höhere laufende Kosten der GmbH ausgleichen

Laufende Kosten der GmbH liegen ca. 30 Prozent über jenen für Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. Die meisten Ausgaben entstehen durch den erhöhten Aufwand beim Steuerberater. Dieser verrechnet Ihnen mehr für das Erstellen des Jahresabschlusses, für die Steuererklärungen und die doppelte Buchführung.

Mit einer GmbH genießen Sie aber auch Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen, welche die hohen laufenden Kosten wieder aufwiegen – je nach Unternehmensgröße. Ob sich eine Umwandlung für Sie bezahlt macht, müssen Sie natürlich selbst entscheiden.

Bevor Sie die Entscheidung jedoch treffen, sollten Sie sich Ihre Unternehmenssituation mit einem Steuerberater ansehen. Dieser kann Ihnen genau sagen, welche Rechtsform für Sie am profitabelsten ist.

Falls Sie noch unsicher sind, ob sich eine Unternehmensumwandlung für Sie lohnt oder Sie noch Fragen zu den laufenden Kosten einer GmbH haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Auto in GmbH einbringen: Warum Sie das vermeiden sollten

Sie sind frischer GmbH-Gründer und wollen Ihr Auto in die GmbH einbringen? Vielleicht können Sie damit einen steuerlichen Vorteil herausholen?

In meiner langjährigen Tätigkeit in der Steuerberatung habe ich selten Mandanten dazu geraten, Ihr Privatfahrzeug in die GmbH einzubringen. Im Normalfall zahlen Sie nämlich letzten Endes drauf.

Wie das zu verstehen ist und in welcher Ausnahmesituation die Einbringung eines Autos unter Umständen sinnvoll sein könnte, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag. Außerdem verrate ich Ihnen, wie Sie sich einen steuerlichen Vorteil beim Firmenwagen-Kauf verschaffen können.

Versteuerung macht Einbringung des Autos in GmbH zum Verlustgeschäft

Wenn Sie Privatvermögen in die GmbH einbringen, wird dieses zu etwa 50 Prozent versteuert. Sie müssen nämlich Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag zahlen.

Deshalb ist die Einbringung von Privatvermögen nur dann sinnvoll, wenn Sie langfristig davon profitieren – beispielsweise mit Immobilien. Da ein herkömmliches Auto nur an Wert verliert, ist meine Empfehlung darum, es nicht in die GmbH einzubringen.

Ausnahme: In dieser Situation kann sich die Einbringung eines Fahrzeugs in die GmbH lohnen

Gründen Sie Ihre GmbH mit Sachwerten, kann es unter Umständen Sinn machen, Ihr Auto in die GmbH einzubringen. Eine GmbH-Gründung mit Sachwerten liegt dann vor, wenn Sie das benötigte Stammkapital in der Höhe von 25.000 Euro in Vermögensgegenständen auslegen.

Als Vermögensgegenständen zählen beispielsweise Grundstücke, Kunstwerke, Aktien oder auch Ihr Auto.

Beachten Sie: Sie geben für die Vermögensgegenstände einen entsprechenden Geldwert in der Bilanz an. Kommt es zur Insolvenz und der von Ihnen angegebene Wert entspricht nicht dem Verkaufspreis, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für den Differenzbetrag.

Als Beispiel: Sie haben Ihren Wagen bei der Gründung mit 22.000 Euro in die Bilanz eingetragen. Zwei Jahre später müssen Sie Insolvenz anmelden und der Masseverwalter kann Ihr Auto nur für 10.000 Euro verkaufen, haften Sie für den Restbetrag von 12.000 Euro.

Diesem Risiko sollten Sie sich bewusst sein, wenn Sie Ihr Auto für die Sachgründung verwenden.

Steuerliche Vorteile beim Kauf von Firmenwagen mit dem Investitionsabzugsbetrag

Sie möchten Ihr Auto doch nicht in die GmbH einbringen, aber brauchen einen Firmenwagen? Dann können Sie sich den Investitionsabzugsbetrag zunutze machen. Damit können Sie noch vor dem Kauf 60 Prozent des Preises von der Steuer abschreiben.

Bis zu drei Jahre vor dem Kauf – das ist die Planungsphase – schreiben Sie 40 Prozent des voraussichtlichen Kaufpreises (=Investition) ab.

Kaufen Sie das Auto innerhalb dieser 3 Jahre, können Sie weitere 20 Prozent des Kaufpreises abschreiben.

Investitionsabzugsbetrag nutzen: Diese Dinge müssen Sie beachten

Damit Sie vom Investitionsabzugsbetrag profitieren können, gibt es 2 Auflagen:

1. Das Auto muss mindestens ein Jahr im Unternehmen bleiben.

2. Das Auto muss zu 90 Prozent betrieblich genutzt werden: Diese Auflage ist bei GmbHs in der Regel automatisch erfüllt. Nutzen Sie als Geschäftsführer der GmbH oder Ihre Mitarbeiter das Firmenfahrzeug, gilt das Auto zu 100 Prozent als betriebliches Wirtschaftsgut.

Neben diesen beiden Regeln, müssen Sie zusätzlich eine dieser Vorgaben erfüllen:

  • Beim Bilanzieren muss Ihr Eigenkapital unter 235.000 Euro liegen…

… oder …

  • …  Ihr Gewinn bleibt bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung unter 100.000 Euro.

(Quelle: § 7g EStG)

Fazit: Firmenwagen-Kauf ist wesentlich profitabler als Auto in GmbH einzubringen

Wenn Sie Ihr Auto in die GmbH einbringen, fallen viele Steuerabgaben an, die sich in der Regel nicht auszahlen. Lediglich bei der GmbH-Gründung mit Sachwerten können Sie die Einbringung Ihres Fahrzeuges in Erwägung ziehen. Bedenken Sie dabei jedoch das Risiko, im Insolvenzfall mit Ihrem Privatvermögen haften zu müssen.

Meiner Erfahrung nach zahlt sich der Kauf eines Firmenwagens für GmbH-Inhaber viel mehr aus, da Sie so vom Investitionsabzugsbetrag profitieren können.

Sie wollen noch mehr über steuerliche Vorteile beim Kauf von Firmenwägen wissen oder haben weitere Fragen zur Einbringung Ihres Autos ins GmbH-Vermögen?

Mein Team und ich beraten Sie gerne bei einem persönlichen Termin in unserem Büro Ballindamm 39 in Hamburg. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns doch telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Steuerfahndung: Wie Sie damit umgehen und sie umgehen!

Ein Verfahren der Steuerfahndung trifft die meisten Unternehmer überraschend. Viele sind sich ihrer Schuld nicht bewusst: Sie haben nach bestem Wissen und Gewissen immer alles korrekt angegeben.

Geht es Ihnen ähnlich? Wurde ein Steuerverfahren gegen Sie eingeleitet und Sie wissen nicht, wie Sie am besten weiter vorgehen sollen?

In diesem Beitrag möchte ich Sie beraten, wie Sie in einer solchen Situation handeln sollten und was Sie bedenken müssen. Außerdem gebe ich Ihnen einen Überblick zum Ablauf eines Steuerverfahrens. Am Ende verrate ich Ihnen, wie Sie vermeiden, dass die Steuerfahndung bei Ihnen auftaucht.

Steuerfahndung oder Bußgeld- und Strafsachenstelle: Wer ist wofür verantwortlich?

Manchmal werden die beiden Stellen im Sprachgebrauch vermischt oder verwechselt. In der Regel bezeichnen viele Unternehmer alles als Steuerfahndung, was mit dem Steuerverfahren zu tun hat.

Dabei kommt die Steuerfahndung (kurz: Steufa) erst vor Ort ins Spiel, wenn eine zuerst mutmaßliche Steuerstraftat bereits bestätigt wurde.

Zuvor ist die Bußgeld- & Strafsachenstelle (kurz: BuStra) als Ermittlungsebene des Finanzamtes zuständig. Die BuStra leitet das Steuerverfahren ein und untersucht, ob der Steuerpflichtige tatsächlich eine Steuerstraftat begangen hat. Steuerhinterziehung ist das bekannteste und häufigste Steuerdelikt.

Übrigens: Die BuStra ist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Verdacht auf Steuerhinterziehung zu überprüfen.

Die 2 Phasen des Steuerverfahrens: Ermittlungsverfahren & Anklage

Steuerverfahren laufen in der Regel immer ähnlich ab und können in zwei Phasen eingeteilt werden: das Ermittlungsverfahren – auch Anhörung genannt – und die Anklage.

Ermittlungsverfahren: Legen Sie sich eine Strategie zurecht

Sobald der Verdacht vorliegt, dass Sie eine Steuerstraftat begangen haben, nimmt die BuStra die Ermittlungen auf. Zu diesem Zeitpunkt bekommen Sie ein erstes Schreiben. Darin wird Ihnen jedoch nicht mitgeteilt, weshalb gegen Sie ermittelt wird. Sie haben zwei Wochen Zeit zu entscheiden, ob Sie Stellung beziehen möchten.

Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, was gegen Sie vorliegen könnte und ob Sie eine Anhörung wollen, um sich zu den Vorwürfen zu äußern. Wenn ja, sollten Sie sich auch gleich eine Verteidigungsstrategie zurechtlegen.

Nachdem Sie Ihren Wunsch auf Anhörung mitgeteilt haben, bekommen Sie nochmal zwei Wochen Zeit für die Stellungnahme. Liegt einer der folgenden 3 Gründe vor, wird das Verfahren direkt nach der Stellungnahme eingestellt:

1. Kein begründeter Tatverdacht: Wenn Sie Ihre Unschuld beweisen können bzw. die BuStra keine Beweise für eine Straftat findet, wird das Verfahren eingestellt (Strafprozessordnung: §170, Abs. 2)

2. Geringfügiger Delikt: Sie haben eine Straftat begangen, bei der Ihre Schuld so gering ausfällt, dass eine Strafverfolgung überflüssig ist. Somit wird nach §153 Strafprozessordnung (StPO) keine Anklage erhoben.

3. Geldbuße: Sollten Sie eine Steuerstraftat begangen haben, deren Verfolgung von öffentlichem Interesse ist, kommt es in der Regel zur Anklage. Allerdings können Sie Ihren Steuerberater beauftragen, sich mit der BuStra auf einen Geldbetrag zu einigen, den Sie als Wiedergutmachung entrichten. Im Gegenzug wird das Verfahren gegen Sie eingestellt. (§153a StPO).

Anklage: Ihr Fall geht vor Gericht

Kann im Zuge des Ermittlungsverfahrens eine Steuerstraftat nachgewiesen werden, kommt es zur Anklage. Vor Gericht können Beweise vorgebracht und Zeugen befragt werden. Die Verhandlungen sind öffentlich.

Diese 3 Ausgänge gibt es bei der Gerichtverhandlung:

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Der Angeklagte wird freigesprochen.
  3. Es wird eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe verhängt.

Steuerverfahrens mit Steuerberater: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Im Folgenden möchte ich Ihnen zwei Szenarien präsentieren, wie Sie am besten vorgehen, sobald ein Steuerverfahren gegen Sie eingeleitet wird. In Szenario 1 sind Sie unschuldig, in Szenario 2 haben Sie Steuern hinterzogen.

Szenario 1: Sie haben keine Steuern hinterzogen.

  1. Sie erhalten den Brief der BuStra, in dem Sie über die Ermittlungen gegen Sie informiert werden.
  2. Sie kontaktieren Ihren Steuerberater, der sofort um Akteneinsicht bei der BuStra ansucht.
  3. Sobald er Ihre Akte einsehen darf, müssen Sie mit ihm einige Fragen durchgehen. Diese können unter Umständen lästig sein. Ihr Steuerberater muss sich aber eine Strategie überlegen, wie er die erhobenen Vorwürfe gegen Sie entkräften kann. Je mehr er weiß, umso besser.
  4. Ihr Steuerberater gibt innerhalb der vorgeschriebenen 4 Wochen eine Stellungnahme ab. Danach kann es bis zu zwei Monate dauern, bevor die Steuerfahndung sich bei Ihnen meldet.
  5. Da Ihr Steuerberater Ihre Unschuld beweisen konnte, wird das Verfahren gegen Sie eingestellt.

Szenario 2: Sie haben Steuern hinterzogen.

Der Ablauf bis Punkt 4 gleicht jenem von Szenario 1. Da Sie jedoch eine Straftat begangen haben…

  • … kommen Sie entweder vor Gericht, wo Anklage gegen Sie erhoben wird, …
  • … oder Ihre Straftat fällt so gering aus, dass das Verfahren eingestellt wird.

Sollte Klage gegen Sie erhoben werden, setzt sich Ihr Steuerberater in der Regel mit der BuStra in Verbindung und bezahlt das Bußgeld.

Was passiert, wenn die Steuerfahndung zu Ihnen kommt?

Sind die Steuerfahnder bei Ihnen zu Hause oder im Unternehmen, haben Sie auf jeden Fall Steuern hinterzogen – die Steuerfahndung kommt nur bei einer wasserdichten Beweislage.

Für Sie als Info:

  • Die Steuerfahnder müssen sich ausweisen.
  • Die Steuerfahnder müssen Ihnen einen richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl vorlegen.
  • Meistens begleiten zwei Polizisten die Beamten der Steuerfahndung.

Sie sollten zudem vor Beginn der Hausdurchsuchung eine schriftliche Belehrung vorgelegt bekommen, in der Sie über Ihre Rechte aufgeklärt werden. Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie die Belehrung zur Kenntnis.

Befolgen Sie diese 3 Regeln, wenn die Steuerfahndung bei Ihnen ist:

Regel #1: Schweigen ist Gold! Wenn Sie sich mit Ihrer Aussage unter Umständen selbst belasten, sollten Sie ohne rechtlichen Beistand besser nichts sagen.

Regel #2: Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater! Sobald die Steuerfahnder in Ihrer Wohnung sind, rufen Sie sofort Ihren Steuerberater an. Dieser wird Ihnen eventuell Anweisungen geben und sich um den Rest kümmern.

Regel #3: Kooperieren Sie! Sie haben nichts davon, wenn Sie den Steuerfahndern das Leben schwer machen. Das wird Ihnen höchstens vor Gericht zur Last gelegt. Arbeiten Sie mit den Beamten zusammen und gewähren Sie Ihnen Einsicht in alle Ordner.

Nach der Hausdurchsuchung kontaktieren die Steuerfahnder noch ihren Steuerberater und Ihre Bank. Dort beschlagnahmen sie eventuell weitere Dokumente, die im Gerichtsverfahren als Beweise dienen können.

Aber gibt es eine Möglichkeit, das Risiko der versehentlichen Steuerhinterziehung zu minimiere

Steuerfahndung umgehen: Digitalisierung macht’s möglich!

Eine Steuerfahndung mit digitalen Hilfsmitteln umgehen? Ja, das geht. Wenn Sie Ihr Unternehmen digitalisieren, müssen Sie automatisch ein internes Kontrollsystem (=IKS) führen. Das ermöglicht eine genaue Dokumentation aller Eingaben, Korrekturen usw.

Haben Sie kein IKS können etwaige Korrekturen als versuchte Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Mit den Aufzeichnungen des IKS hingegen, können Sie beweisen, dass es sich lediglich um eine Korrektur gehandelt hat und sie steuerehrlich verfahren wollten.

Fazit: Digitalisierung schützt vor langwieriger Untersuchung der Steuerfahndung

Die Angst vor der Steuerfahndung ist erst begründet, wenn Sie sich tatsächlich strafbar gemacht haben – davor ist die Buß- und Strafsachenstelle für die Ermittlungen zuständig.

Haben Sie jedoch eine Steuerstraftat begangen – ganz egal ob bewusst oder unabsichtlich – steht die Steuerfahndung bei Ihnen vor der Türe.

Sie wollen sich ein kompliziertes Verfahren mit Steuerfahndung und Gericht ersparen? Dann sollten Sie Ihr Unternehmen digitalisieren. So können Sie ein internes Kontrollsystem installieren, das Sie bei Steuerhinterziehungsvorwürfen entlasten kann.

Sie suchen einen Steuerexperten, der mit Digitalisierung und Tax CMS-Systemen bestens vertraut ist? Oder wünschen Sie sich einen Steuerberater, der im Fall eines Steuerverfahrens 24 Stunden, 7 Tage die Woche für Sie erreichbar ist?

Dann sind wir der richtige Ansprechpartner! Wir bei der Lucra haben uns zum Ziel gesetzt, jeden unserer Kunden bestmöglich zu betreuen und ihnen jederzeit zur Seite zu stehen, wenn sie uns brauchen. Deshalb erreichen Sie unsere Betreuer im Notfall zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Sie möchten sich von unseren Kompetenzen überzeugen? Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular (hier klicken).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

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Sperrminorität bei GmbH bringt Rechte für Minderheitsgesellschafter

Sie sind Minderheitsgesellschafter einer GmbH und wollen bei Entscheidungen mitbestimmen? Ohne GmbH-Sperrminorität ist das schwierig… Dann können Sie ganz einfach überstimmt werden.

Ganz anders ist die Situation, wenn Sie im Gesellschaftsvertrag die Sperrminorität festlegen: So müssen Sie weder Mehrheitsgesellschafter noch Geschäftsführer der GmbH sein, um Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmens zu haben.

In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was die Sperrminorität genau ist, wie Sie diese vertraglich festsetzen und worauf Sie generell achten müssen.

Das bedeutet Sperrminorität in einer GmbH

Die Sperrminorität ist eine bestimmte Anzahl an Stimmen: Mit dieser sind Sie zwar stimmenmäßig in der Minderheit, können aber trotzdem einen Beschluss verhindern. Besitzen Sie demnach genügend GmbH-Anteile, haben Sie einen entscheidenden Einfluss auf die Unternehmensentwicklung.

So legen Sie die Sperrminorität in der Satzung fest

Wurde die Sperrminorität nicht bereits im Gesellschaftsvertrag festgelegt, sollten Sie als Minderheitsgesellschafter schnellstmöglich eine Änderung des Vertrags veranlassen bzw. die Vereinbarung hinzufügen.

Dafür brauchen Sie einen Gesellschafterbeschluss. Das bedeutet, Sie müssen mit den anderen Gesellschaftern bestimmen, ab wann eine qualifizierte Mehrheit vorliegt. Ihre Anteile sollten eine Mehrheit verhindern können.

Darauf sollten Sie achten, wenn die Sperrminorität bereits im Gesellschaftsvertrag verankert ist

Bestenfalls haben Sie bzw. die Unternehmensgründer bereits eine qualifizierte Mehrheit in der Satzung bestimmt. Prüfen Sie den Vertrag genau, denn die Sperrminorität kann frei festgesetzt werden.

Wurde bei der Unternehmensgründung eine Sperrminorität der GmbH von 10 Prozent ausgehandelt, kann ein Beschluss erst mit einer qualifizierten Mehrheit von 91 Prozent durchgesetzt werden.

Vor- und Nachteile der GmbH- Sperrminorität

Von Vorteil ist die Sperrminorität vor allem für Minderheitsgesellschafter: Sie können trotz weniger Anteile den Unternehmensverlauf mitbestimmen.

Für Mehrheitsgesellschafter hingegen kann die Sperrminorität ein hohes Risiko darstellen. Je mehr Anteile und Stimmen Ihnen gehören, umso mehr haben Sie zu verlieren, wenn die Minderheitsgesellschafter sich gegen Sie stellen.

Auch für die GmbH kann die Sperrminorität ein Nachteil sein. Werden wichtige Beschlüsse verhindert oder blockiert, kann das bis zur Insolvenz der GmbH führen.

Fazit: Sperrminorität bei GmbH bringt Mitbestimmungsrecht trotz anteilsmäßiger Minderheit

Als Minderheitsgesellschafter gibt Ihnen eine Sperrminorität die Möglichkeit, bei Unternehmensentscheidungen mitzubestimmen. So können wichtige Beschlüsse nicht ohne Ihre Zustimmung getroffen werden.

Damit Sie von diesem Recht profitieren können, müssen Sie im Gesellschaftsvertrag die richtige qualifizierte Mehrheit und Sperrminorität festlegen. Diese sollte so gewählt werden, dass sie sich auch in Zukunft nicht zu Ihrem Nachteil verschieben kann.

Falls Sie dazu noch Fragen haben oder Hilfe bei der Schaffung einer Sperrminorität benötigen, stehen mein Team und ich Ihnen gerne zur Seite.

Kontaktieren Sie uns jederzeit via Telefon (040 – 234 97 222), E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken!).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Die Lucra wünscht einen schönen Muttertag!

Liebe Mamas,

Wir bei der Lucra wünschen einen wunderschönen Muttertag. Heute lassen wir alle Mütter hochleben, denn sie sind unsere Alltagsheldinnen – ganz egal ob Hausfrau oder Karrierefrau.

Hoffentlich können Sie diesen Tag im Kreise Ihrer Familie genießen und ein wenig Zeit zusammen verbringen.

Unsere Gedanken sind natürlich auch bei den Müttern, die nicht mehr bei uns sind, die wir aber weiterhin in unseren Herzen tragen.

Wir danken allen Müttern – ganz egal wo sie auch sein mögen – für all das, was sie für uns getan haben oder noch für uns tun werden. Danke Mamas!

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Omas Apotheke: Das Lieblingsrestaurant unseres Marketing-Teams

Hinter dem Namen Oma’s Apotheke würden Sie vielleicht kein Restaurant vermuten. Unser Marketing-Team ist aber auf jeden Fall vom Namen, der Location und vom Essen überzeugt. Was diesen Ort für die beiden Mitarbeiter so besonders macht, verrate ich Ihnen in diesem Beitrag.

Gut erreichbar dank zentraler Lage nahe der Messe

Zugegeben, das Lokal liegt nicht gerade um’s Eck unserer Kanzlei. Oma’s Apotheke befindet sich ganz in der Nähe der Messehalle an einer Straßenecke. Unter Hamburgern ist die Gegend als „Schanzenviertel“ bekannt. Allerdings gelangen Sie mit der U-Bahn in gerade einmal 15 Minuten von der HafenCity aus zum Restaurant.

Im Sommer empfehle ich Ihnen, sich einen Platz auf der Straßenterrasse zu sichern. Die Kneipe liegt etwas nach hinten versetzt, somit stört die Lage an der Straße nicht allzu sehr.

Traditionelle Küche im Apotheken-Flair genießen

Von außen scheint der Name „Oma’s Apotheke“ etwas willkürlich gewählt zu sein. Wenn Sie das Lokal jedoch betreten, merken Sie sofort, was es damit auf sich hat: Alte, hölzerne Apothekerschränke dienen als Bar. Auch die Getränkeflaschen sind in Medizinschränken aus Holz verstaut. Das verleiht dem Restaurant einen eigenen – etwas urigen – Charm.

Auf der Speisekarte stehen Snacks und herzhafte Gerichte. Von Burgern mit Pommes oder Pizza über traditionelle Suppen bis hin zur Bratwurst mit Kartoffeln: bei Oma’s Apotheke haben Sie die volle Auswahl.

Beim Marketing-Team waren neben der traditionellen Küche auch die vielen verschiedenen Cocktails ein Grund, immer wieder dorthin zu gehen. Wenn es mal etwas zu feiern gab, musste in Oma’s Apotheke auf jeden Fall darauf angestoßen werden.

Oma’s Apotheke als Frühstückslocation: Bestellen Sie so viel Tee und Kaffee wie Sie wollen!

Ein ganz großer Pluspunkt für meine beiden Marketing-Mitarbeiter war das Frühstück. Zum einen sind die Portionen groß und Sie bekommen eine vielfältige Auswahl an Aufschnitten sowie Broten. Zum anderen können Sie so viel Kaffee und/oder Tee nachbestellen, wie Sie möchten, ohne mehr dafür zu bezahlen.

Zuerst zum Frühstück, dann zur Steuerberatung.

Sie sind Unternehmer oder gerade auf dem Weg dorthin und haben Fragen rund um das Unternehmertum? Wir bei der Lucra haben uns auf die Themen Unternehmensumwandlung und Unternehmensnachfolge spezialisiert. Auch bei Anliegen zur Digitalisierung mit Tax CMS stehen wir Ihnen zur Seite.

Kombinieren Sie Ihren Besuch in unserer Steuerberatungskanzlei Am Kaiserkai doch mit einem Frühstück bei Oma’s Apotheke.  Nach dem Essen können Sie ganz bequem mit der U-Bahn in die HafenCity fahren.

Für Terminvereinbarungen können Sie uns jederzeit via E-Mail (anfrage@lucra.de), per Telefon (040 – 234 97 222) oder über unser Kontaktformular erreichen.

 

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Hinter den Kulissen: Das steht hinter dem Lucra Logo

Ich möchte den heutigen Blogbeitrag nutzen und Sie einen Blick hinter die Steuerberatungskanzlei Lucra werfen lassen. Im Beitrag „Das ist das Lieblingsrestaurant von Thomas Breit“ habe ich Ihnen schon ein bisschen über die Gründung der Lucra erzählt. Heute darf ich Ihnen die Geschichte erzählen, die sich hinter unserem Logo verbirgt.

L wie Lucra

Unser Logo ist ein L in Schreibschrift und steht – wie sollte es anders sein – für Lucra. Als Vorgabe für die Designerin war mir eines wichtig: Das Logo muss für sich allein stehen können, auch ohne den Unternehmensnamen.

Dass wir uns schlussendlich für diese Variante entschieden haben, lag aber vor allem an den Farben.

Die Farben der Lucra: Vielfältig wie ihre Bereiche

Da wir bei der Lucra unterschiedliche Schwerpunkte setzen, haben wir diese in unser Logo einfließen lassen.

Blau für Steuerberatung: Die Farbe Blau steht in der Farbpsychologie für Professionalität, Verantwortung und Intelligenz. Sie wirkt zuverlässig und vermittelt Vertrauen – das spiegelt sich in unseren Beratungen wider.

Violett für Unternehmertum: Violett steht für Kreativität und Fantasie. Im Unternehmertum ist es wichtig, manchmal um’s Eck zu denken, kreativ zu sein, und Spaß an der Sache zu haben. So geht es uns bei unseren Aufgaben in unseren Spezialisierungsbereichen Unternehmensumwandlung und Unternehmensnachfolge.

Grün für Praxisakademie: Grün ist die Farbe des Wachstums und der Fruchtbarkeit. Sie wirkt frisch und lebendig. In der Praxisakademie steht die Aus- und Weiterbildung im Fokus. Das Grün im Logo soll unseren Aufbruchgedanken und die positive Stimmung widerspiegeln.

Wie Sie sehen, wurde unser Logo nicht zufällig gewählt oder gestaltet. Es stecken viele Überlegungen und Arbeitsstunden dahinter, weswegen ich Ihnen diesen Einblick hinter die Kulissen keinesfalls vorenthalten wollte.

Sie wollen haben Fragen zur Lucra oder unseren Dienstleistungen?

Gerne stehen mein Team und ich Ihnen bei Fragen rund um die Schwerpunktgebiete der Steuerberatung zur Verfügung. Wir beschäftigen uns vor allem mit Unternehmensumwandlung, Unternehmensnachfolge, Unternehmertum und Tax CMS.

Bei Anliegen zu diesen und weiteren steuerrelevanten Themen, können Sie uns jederzeit telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular kontaktieren.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

© Nele Martensen

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News aus der HafenCity: Hafenfest von Mai auf September verschoben

Der Hamburger Hafen hat seinen 833. Geburtstag und nach 2 langen Jahren Pause, darf endlich wieder gefeiert werden. Allerdings finden die Feierlichkeiten dieses Jahr nicht wie gewohnt im Mai statt, sondern wurden auf den Spätsommer verschoben. Die Veranstaltungen zum Hafengeburtstag sind von 16.-18. September 2022 in der HafenCity geplant.

Neuer Termin im Spätsommer hoffentlich pandemiesicher

Im Januar konnten die Veranstalter sowie die Behörde für Wirtschaft und Innovation die Entwicklungen der Pandemie nur schwer einschätzen. Der Alternativ-Termin von 16.-18. September 2022 soll jedenfalls eingehalten werden, sofern die zukünftigen Corona-Zahlen das zulassen. Wirtschaftssenator Michael Westhagemann zeigt sich optimistisch: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dank der hervorragenden Kooperation aller Akteure den Hamburgerinnen und Hamburgern und unseren Gästen im September endlich wieder ein einzigartiges maritimes Erlebnis bieten können.“

Während dieser zwei Tage verwandelt sich unser Kanzleiviertel in eine große Bühne für Feierlichkeiten auf dem Land und natürlich auch auf dem Wasser. Der Hafengeburtstag ist eines der größten Spektakel in Hamburg und alle mal einen Besuch wert. Wir freuen uns schon wieder auf das Feuerwerk!

Wir von der Lucra freuen uns schon sehr auf den Spätsommer und hoffen, den ein oder die andere von Ihnen beim Hafengeburtstag anzutreffen.

Sie haben zufällig noch ein paar steuerliche Anliegen oder Fragen zur Unternehmensumwandlung, Unternehmertum oder zur Unternehmensnachfolge? Dann lässt sich ein Termin in unserem Büro am Ballindamm 39 mit dem anschließenden Besuch der Feierlichkeiten vereinbaren.

Kontaktieren Sie uns doch für eine Terminvereinbarung per Mail (anfrage@lucra.de), per Telefon (040 – 234 97 222) oder über unser Kontaktformular.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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