GmbH auflösen: So machen Sie es richtig!

Sie wollen oder müssen als GmbH-Gesellschafter Ihre GmbH auflösen? Bei der Unternehmensauflösung sollten keine Fehler passieren, ansonsten könnte der Beschluss rechtlich ungültig sein…

Wie der konkrete Ablauf einer GmbH-Auflösung aussieht und worauf Sie achten sollten, möchte ich Ihnen in diesem Blogbeitrag erklären.

Diese beiden Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie die GmbH auflösen

Als Gesellschafter müssen Sie für die Unternehmensauflösung gewisse Richtlinien beachten. Zuallererst müssen Sie die zwei Grundvoraussetzungen erfüllen – unabhängig davon, ob Sie Ihre GmbH auflösen müssen oder wollen:

Voraussetzung #1: Sie brauchen eine Dreiviertelmehrheit.

Damit Sie die GmbH auflösen können, muss die Dreiviertelmehrheit diesem Beschluss zustimmen. Die Dreiviertelmehrheit wird über die Verteilung der Gesellschaftsanteile geregelt, nicht über die Personenanzahl.

Sind Sie also Mehrheitsgesellschafter mit einem Gesellschaftsanteil von mehr als 75 Prozent, können Sie die Unternehmensauflösung auch allein beschließen.

Voraussetzung #2: Sie müssen eine Gesellschafterversammlung einberufen.

Bevor Sie überhaupt über die Unternehmensauflösung abstimmen können, müssen Sie eine Gesellschafterversammlung einberufen. Achten Sie darauf, alle Gesellschafter formell korrekt einzuladen – das ist für die Gültigkeit der GmbH-Auflösung essenziell.

Doch was gilt es bei der GmbH-Auflösung noch zu beachten?

GmbH-Gesetz legt fest, wann GmbH zwingend aufgelöst werden muss

Im GmbH-Gesetz (§ 60, Abs. 1) sind jene Gründe verankert, die zur Unternehmensauflösung führen. Dazu zählen:

  • Ablauf des im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitraums
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Durch ein gerichtliches Urteil, wenn die Gesellschaft beispielsweise ihren Unternehmenszweck nicht mehr erfüllt
  •  Durch Entscheidung des Verwaltungsgerichts bzw. der Verwaltungsbehörde; z.B.: wenn eine Gesellschaft bzw. deren Gesellschafter das Gemeinwohl wissentlich mit deren Entscheidungen gefährden

Freiwillig GmbH auflösen: Wann sollten Sie den Schritt wagen?

Meiner langjährigen Erfahrung als Steuerberater nach, gibt es 3 Situationen, in denen die Unternehmensauflösung ratsam ist:

Situation #1: Vermögenslosigkeit

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen keinen Gewinn mehr erzielen, rate ich Ihnen, die GmbH aufzulösen.

Situation #2: Die Gesellschaftsform passt nicht mehr zum Unternehmen

Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmer eine GmbH gründen und nach einiger Zeit bemerken, dass eine andere Unternehmens- bzw. Rechtsform für sie profitabler wäre. Im Falle einer Unternehmensumwandlung muss die GmbH ebenfalls aufgelöst werden.

Situation #3: GmbH-Vorteile werden nicht mehr gebraucht

Wenn Sie sich beruflich neu ausrichten wollen, brauchen Sie eventuell Ihre GmbH nicht mehr. In diesem Fall können Sie die GmbH auflösen. Allerdings können Sie auch darüber nachdenken, lediglich aus er GmbH auszutreten und Ihre Anteile zu verkaufen.

Abhängig von der Art der GmbH, könnte dies der profitablere Weg für Sie sein. Worauf Sie beim GmbH-Austritt als Gesellschafter achten müssen, habe ich Ihnen im Blogbeitrag „GmbH Gesellschafter Austritt: Wissen zu Abfindung und Anteilsverteilung“ zusammengefasst. Klicken Sie auf den Link: https://www.lucra.de/gmbh-gesellschafter-austritt-wissen-zu-abfindung-und-anteilsverteilung/

2 Möglichkeiten der Unternehmensauflösung: Liquidation oder Verschmelzung

Wenn Sie Ihre GmbH freiwillig auflösen, haben Sie zwei Optionen, das zu tun: die Liquidation oder die Verschmelzung. Welche Variante Sie für die Auflösung wählen sollten, hängt davon ab, weshalb Sie Ihr Unternehmen auflösen.

Im Folgenden möchte ich Ihnen die beiden Verfahren näher erklären, damit Sie die richtige Entscheidung treffen können.

Liquidation macht die GmbH zu Geld

Wie der Name bereits vermuten lässt, werden bei der Liquidation alle Vermögenswerte sowie etwaige Schulden der GmbH zu Geld gemacht.

Bevor Sie sich jetzt allerdings zu früh freuen: Bei der Liquidation gibt es ein sogenanntes Sperrjahr. Sie haben also ab Bekanntmachung der Auflösung ein Jahr lang keinen Zugriff auf das verbleibende Geschäftsvermögen.

Den gesamten Ablauf der Liquidation möchte ich Ihnen nun in 8 Schritten präsentieren:

1. Liquidationsbeschluss mit Liquidationseröffnungsbilanz

2. Notarielle Beurkundung der Liquidation

3. Eintragung des Firmenzusatzes i. L. (in Liquidation) im Handelsregister

4. Elektronische Veröffentlichung im Bundesanzeiger, um Liquidation zu starten

Zwischen dem 4. und 5 Schritt ist eine längere Wartezeit einzuplanen, da Ihr Vermögen und Ihre Verbindlichkeiten verflüssigt – in Geld umgewandelt – werden.

5. Liquidationsschlussbilanz: Bei der Schlussbilanz müssen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.

6. Abschließende Steuererklärung: Der Gewinn ist in diesem Fall aus dem Liquidationsschlussvermögen und dem Gewinn am Anfang des Liquidationsverfahrens zu berechnen.

7. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt führt zur Löschung der Gesellschaft

Haben Sie diese Schritte alle durchgeführt, gibt es Ihre GmbH nicht mehr und sie wurde erfolgreich aufgelöst.

Verschmelzung als Variante der Unternehmensumwandlung

Bei der Verschmelzung werden nach §2 des Umwandlungsgesetz 2 Verschmelzungsarten unterschieden:

1. Verschmelzung durch Aufnahme: Ein oder mehrere Unternehmen (Rechtsträger) übertragen ihr Vermögen auf ein anderes bereits bestehendes Unternehmen.

2. Verschmelzung durch Neugründung: Das Vermögen von zwei oder mehr Unternehmen wird einem neuen Unternehmen übertragen, wobei die alten Unternehmen aufgelöst werden.

Damit die Verschmelzung gelingt, müssen Sie folgendes tun:

1. Notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag einholen

2. Verschmelzung ins Handelsregister eintragen

3. Bilanz erstellen: Bei der Eintragung ins Handelsregister müssen Sie eine Bilanz abgeben, die nicht älter als 8 Monate sein darf.

Fazit: GmbH-Auflösung erfordert viel Knowhow und Geduld

Damit Sie bei der Unternehmensauflösung nichts falsch machen, müssen Sie viele Punkte beachten. Das beginnt schon bei der Einladung der Gesellschafter. Wenn gleich zu Beginn Fehler passieren, ist der ganze restliche Prozess der Auflösung hinfällig.

Auch bei der Wahl des richtigen Verfahrens zur GmbH-Auflösung ist Vorsicht geboten. Vor allem sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass Sie nur dann zwischen Liquidation und Verschmelzung wählen können, wenn Sie sich freiwillig für die Unternehmensauflösung entschieden haben.

Je nachdem für welches Verfahren Sie sich entscheiden, brauchen Sie viel Geduld – bedenken Sie das Sperrjahr, wenn Sie Sie die Liquidation wählen.

Außerdem könnte es sein, dass es für Sie sogar rentabler wäre, einfach nur Ihre Anteile zu verkaufen und aus der GmbH auszutreten, anstatt diese ganz aufzulösen…

Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können und die lukrativste Auflösungsvariante für Sie zu finden, sollten Sie einen Steuerberater zurate ziehen.

Dieser prüft Ihre Situation genau, kann Sie umfassend beraten, die Bilanzen erstellen und Ihnen bei der Unternehmensauflösung für Fragen und Anliegen zur Seite stehen.

Sie denken, mein Team und ich könnten die richtigen Ansprechpartner für Sie sein? Dann melden Sie sich doch telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular (hier klicken).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Familien GmbH: Das sind die Vor- und Nachteile!

Sie haben als Unternehmer bzw. als Familie eine größere Menge Geld angespart. Wie können Sie dieses Vermögen nun effizient und möglichst profitabel verwalten?

Wenn Sie auf diesen Beitrag gestoßen sind, haben Sie wahrscheinlich schon einmal etwas von der Familien-GmbH gehört. Jetzt wollen Sie wissen, ob sich diese GmbH-Form für Sie und Ihre Familie zur Vermögensverwaltung auszahlt.

In diesem Beitrag möchte ich Ihnen die 5 Vorteile und die beiden Nachteile der Familien-GmbH näherbringen. Diese sollen Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen.

Zuvor möchte ich Ihnen allerdings noch erklären, was eine Familien GmbH ist und wie Sie damit Ihr Vermögen verwalten können.

Familien-GmbH: Was ist das?

Die Familiengesellschaft zählt zu den vermögensverwaltenden GmbHs. An ihr sind im Normalfall mehrere Familienmitglieder beteiligt.

Diese Variante der GmbH erfüllt genau einen Zweck: Sie können damit Ihr erwirtschaftetes Geld verwalten und anschließend so verteilen, wie Sie es wollen.

Wie ist der Ablauf?

Zu Beginn müssen Sie als Vermögensinhaber die jeweiligen Vermögenswerte (Immobilien, Geld usw.) in die GmbH einbringen.

Danach können Sie Anteile der Familien-GmbH an Familienangehörige – wie Ehepartner, Kinder oder Geschwister – übertragen. Zu Lebzeiten werden die Anteile mittels Schenkung, im Todesfall über die Erbschaft verteilt.

Achten Sie bei der Gründung einer Familiengesellschaft darauf, dass Sie im Gesellschaftsvertrag alle essenziellen Regelungen zur Anteilsverteilung festhalten. Dadurch vermeiden Sie, dass Gläubiger oder Ex-Ehepartner Zugriff auf Ihr Vermögen erhalten.

Von diesen 5 Vorteile profitieren Sie mit einer Familien-GmbH:

Vorteil #1: Steuerbefreiung für Gewerbesteuer

Dient die Familien-GmbH lediglich dazu, Ihren Grundbesitz und Ihr Kapitalvermögen zu halten, fällt keine Gewerbesteuer für den Ertrag des Grundbesitzes an. Sie müssen nur die Körperschaftsteuer von 15 Prozent bezahlen.

Vorteil #2: Übersichtliche Verwaltung

Mit einer Familiengesellschaft können Sie die Vermögenswerte Ihrer Familie übersichtlich verwalten.

Vorteil #3: Einfache Erbfolgeregelung

Die Vermögenswerte Ihrer Familiengesellschaft werden – im Gegensatz zum Testament – nicht einzeln übertragen, sondern als ein Vermögenswert. Sie bestimmen im Testament also mithilfe der GmbH-Erbfolge lediglich über einen Vermögensgegenstand und dessen Verteilung.

Vorteil #4: Keine Zerschlagung des Vermögens

Scheidungen oder Erbfälle können dazu führen, dass Ihr Vermögen zerschlagen wird. Mit einer Familien-GmbH kann Ihnen das nicht passieren.

Vorteil #5: Keine Steuern für Gewinnausschüttungen

Wenn Sie im Gesellschaftsvertrag die den richtigen Unternehmenszweck – das Halten und Verwalten des eigenen Vermögens – festlegen, können Sie damit Gewinnausschüttungen steuerfrei gestalten (§3 Nr. 41 lit. a EStG, R 8.1. KStR zu §8 KStG).

Damit Sie dabei keine teuren Fehler machen, sollten Sie sich jedoch von einem erfahrenen Steuerberater helfen lassen. Ein Fachmann mit Spezialisierung auf Unternehmensumwandlung und Unternehmertum unterstützt Sie bestmöglich bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags sowie der der Beantragung auf steuerfreie Gewinnausschüttung.

Diese 2 Nachteile der Familien-GmbH sollten Sie kennen!

Nachteil #1: Hohe Jahresabschlusskosten

Für den Jahresabschluss wird Ihnen gleich viel verrechnet, wie für eine normale GmbH – was verhältnismäßig viel Geld für wenig administrativen Aufwand ist.

Nachteil #2: Veröffentlichungspflicht

Wie bei der GmbH üblich, müssen Sie den Jahresabschluss veröffentlichen. Dadurch können Außenstehende Ihren Vermögensstand einsehen.

Fazit: Gründung einer Familien-GmbH erleichtert Verteilung des Vermögens

Mit einer Familiengesellschaft können Sie also auf unterschiedlichen Ebenen profitieren: sei es nun beim Gesellschafts-, Erb- oder Steuerrecht.

Aber Sie sollten auch die Nachteile bedenken, die sich mit einer Familien-GmbH ergeben.

Ich hoffe, Sie können mit meiner Auflistung der Vor- und Nachteile nun eine Entscheidung darüber treffen, ob sich die Gründung einer Familiengesellschaft für Sie rentiert.

Sollten Sie noch unsicher sein, können Sie sich gerne jederzeit an mein Team und mich wenden. Wir klären mit Ihnen, ob eine Familien-GmbH für Verwaltung Ihres Vermögens geeignet ist, und geben Ihnen gegebenenfalls auch bei der Erstellung des rechtlich korrekten Gesellschaftsvertrags wichtige Tipps.

Kontaktieren Sie uns doch für ein unverbindliches Erstgespräch via Telefon (040 – 234 97 222), E-Mail (anfrage@lucra.de) oder das Kontaktformular (hier klicken).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Hinter den Kulissen: Mitarbeiterschulung EWIV bei der Lucra

In diesem Blog versuche ich, Ihnen als Experte in den Bereichen Unternehmertum, Unternehmensnachfolge & Unternehmensumwandlung, aber auch als Steuerfachmann Tipps und hilfreiche Informationen zu geben.

Damit mein Team Sie diesbezüglich ebenfalls beraten und Ihnen die Informationen entsprechend der neuesten Regelungen aufbereiten kann, führe ich regemäßig Mitarbeiterschulungen durch.

Die Schulung im März behandelte das Thema EWIV. Was das ist und was ich meinen Mitarbeitern mit auf den Weg gab? Das verrate ich Ihnen in diesem Beitrag.

Mitarbeiterschulung zur EWIV

Damit meine Schulungen nicht wie ein Frontalunterricht wirken, sondern einen persönlicheren Touch bekommen, bringe ich zu den Mitarbeiterschulungen in der Regel etwas zu essen mit – diesmal das Frühstück.

Das Thema der Schulung: EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung). Begonnen habe ich die Schulung mit der Erklärung der Grundlagen – relevant war hier vor allem das Europarecht; beendet wurde die Schulung, nachdem das Team das Wissen rund um das Thema EWIV aufgesaugt hatte.

Was ist die EWIV und was bringt sie?

Kurz und knapp gesagt: Bei der EWIV handelt es sich um eine europäische Gesellschaftsform, die dazu dient, langfristig Vermögen aufzubauen. Meiner Einschätzung nach ist sie sogar eine der rentabelsten Gesellschaftsformen, wenn Sie Vermögen verwalten.

Ob sich die EWIV auch für Ihr Unternehmen auszahlt oder welcher Weg sich für Sie und Ihr Unternehmen für den Vermögensaufbau eignet, erklären mein Team und ich Ihnen sehr gerne bei einem unverbindlichen Erstgespräch.

Einen Termin können Sie telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular vereinbaren.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Erinnerung Seminar „Vermögensverwaltung“: Freie Seminarplätze für Oktober

Da mein Seminar im Februar restlos ausgebucht war, habe ich Ihnen ja bereits im Januar einen weiteren Kurs für Oktober 2022 zugesichert.

Als kleine Erinnerung: Für dieses Seminar zur Vermögensverwaltung sind noch Plätze frei!

Vermögensverwaltung mit Fokus Familienvermögensgesellschaft

In unserer Lucra Praxisakademie biete ich als Dozent zusammen mit meinem Kollegen Prof. Dr. Philip Thost – Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Both Rechtsanwälte – immer wieder unterschiedliche Seminare an. Da das Interesse an dem letzten Kurs so hoch war, habe ich mich jedoch dazu entschlossen, das Seminarthema für Oktober 2022 beizubehalten und mich erneut der „Vermögensverwaltung mit Fokus Familienvermögensgesellschaft“ zu widmen.

Das bedeutet, dass Sie nach Abschluss des Seminars unter anderem die zivilrechtlichen Vorschriften zu Familienvermögensgesellschaften kennen oder wissen, welche Formulierungen in Verträgen steuerrechtliche Folgen haben können.

Veranstaltungsort in der Lucra Akademie

Wenn Corona nicht dazwischenfunkt, wird das Seminar in unserer Praxisakademie Am Kaiserkai 69 in Hamburg stattfinden.

Das Seminar findet über 2 Semester hinweg statt. Pro Semester gibt es 13 Unterrichteinheiten à 90 Minuten.

Bitte beachten Sie, dass wir auch diesmal die Teilnehmeranzahl beschränken. Nur so können wir eine individuelle und intensive Betreuung für jeden Kursteilnehmer garantieren.

Sie möchten an dem Seminar teilnehmen oder haben diesbezüglich noch Fragen?

Die Seminaranmeldung für Vermögensverwaltung mit Fokus Familienvermögensgesellschaft können Sie auf dieser Seite durchführen: https://www.lucra.de/praxisakademie/seminar-vermoegensverwaltung/

Mein Team und ich stehen Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), via E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular (hier klicken!).

Ich freue mich sehr auf das gemeinsame Seminar – hoffentlich vor Ort in Hamburg!

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Veranstaltungstipp im Kanzleiviertel: Hamburger Marathon

Am 24. April ist es wieder so weit: Der Haspa Marathon Hamburg findet zum 36. Mal statt und führt auch dieses Jahr auf der anderen Flussseite vor unserem Büro in der HafenCity vorbei.

Mehr als 19.500 Teilnehmer erwartet

Für den größten Frühjahrsmarathon Deutschlands haben sich bereits mehr als 19.500 Läufer und Läuferinnen angemeldet. Wie auch in den Jahren zuvor konnten sich die Teilnehmer für den Marathon (42 km), den Halbmarathon (21 km) oder die Marathon Staffel (42,2 km als 4er-Team) eintragen. Der Streckenrekord liegt bei den Damen bei 2:21:54 Stunden; bei den Männern bei 2:05:30.

Streckenführung quer durch Hamburg

Die Athletinnen und Athleten erwartet eine einzigartige Stadtkulisse. Von der Innenstadt über die Reeperbahn und die Prachtstraße, entlang des Fischmarktes zur City Nord und am Westufer der Alster wieder retour – die Einblicke in die Stadt Hamburg könnten nicht vielfältiger sein.

Von unserem Büro in der HafenCity aus, können wir direkt auf die Laufstrecke sehen. Die Vorbereitungen sind schon in vollem Gange und der ein oder andere Läufer scheint sich schon einmal mit der Strecke vertraut zu machen.

Wenn Sie am Wochenende an dem Event teilnehmen oder jemanden anfeuern, können Sie ja einen Blick auf unser Bürogebäude Am Kaiserkai 69 werfen.

Sollten Sie unsere Büros einmal von innen sehen und sich von uns als Steuerberatungskanzlei in Hamburg überzeugen wollen, dann vereinbaren Sie gerne einen Termin!

Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular (hier klicken).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Die Lucra wünscht Ihnen ein frohes Osterfest 2022!

Liebe Blog-LeserInnen, liebe KundInnen,

das Lucra-Team und ich wünschen Ihnen auf diesem Weg ein frohes Osterfest und entspannte Feiertage! Nutzen Sie die Zeit, um sich etwas Ruhe zu gönnen und neue Kraft zu tanken. Auch wir bei der Lucra werden diese Zeit mit unseren Liebsten genießen.

Mit der Frühlingssonne kommt bei uns wieder neuer Schwung ins Büro. Vielleicht geht es Ihnen als Unternehmer ähnlich und Sie nutzen die Ostertage als Inspiration für neue Ideen. Sollten dabei Fragen aufkommen, freue ich mich sehr darauf, Ihnen mit meiner Expertise in den Bereichen … zur Seite stehen zu können.

Gerne können Sie für die Zeit nach Ostern einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch in unserer Steuerberatungskanzlei vereinbaren. Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular (hier klicken).

Fröhliche Ostern vom gesamten Lucra-Team und mir!

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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Das ist das Lieblingsrestaurant von Thomas Breit in Kanzleinähe

Im heutigen Blogbeitrag möchte ich Ihnen mein Lieblingsrestaurant in Kanzleinähe vorstellen: die Brasserie CARLS. Direkt neben der Elbphilharmonie am Kaiserkai mit Blick auf die umliegende Hafencity und die Nordsee: Mehr Wohlfühlathmosphäre finden Sie in der Hafencity selten. Zudem hat dieses Lokal für die Lucra und mich eine ganz besondere Bedeutung. Warum? Das erfahren Sie in diesem Beitrag!

Was macht das CARLS zu meinem Favoriten in der Hafencity?

In diesem Restaurant trifft französische Kulinarik auf norddeutsche Qualitätszutaten. Traditionelle Köstlichkeiten aus Frankreich, wie Bouillabaisse oder Bouef Bourguignon, werden mit saisonalen Lebensmitteln aus der Region zubereitet.

Vor allem bei den Fischgerichten hebt sich das CARLS mit der Frische der Zutaten von anderen Restaurants ab. Einige meiner Kunden und Geschäftspartner schwärmen immer noch von deren Kabeljaufilets.

Auch die Location direkt bei uns im Haus ist natürlich ein Vorteil, wenn es in der Mittagspause einmal schnell gehen muss. Manchmal holen mein Team und ich uns gerne einen kleinen Snack oder etwas von der To-Go-Karte und genießen das Essen gemeinsam im Büro.

Und wenn es mal etwas später wird? Dann hat das CARLS eine ausgezeichnete Weinbar in gemütlichem Ambiente, um das ein oder andere Glas Wein zu probieren. Für Geschäftsessen am Abend bin ich deshalb regelmäßig dort zu Gast.

Warum ist das CARLS für die Lucra von Bedeutung?

Ganz abgesehen vom Standort der Brasserie – direkt im Gebäude unserer Kanzlei – besteht auch eine emotionale Verbindung zwischen dem CARLS und der Lucra. Denn in diesem Lokal wurde die Markenprägung für die Lucra geboren. Ja, Sie haben richtig gelesen.

Im Januar 2020 hatte ich mit 12 meiner länjähirgen Geschäftspartner und Freunde dort tagsüber einige Workshops, in denen über meine Idee für die Gründung der Lucra gesprochen wurde.

Im Laufe des Tages geriet ich immer wieder in interessante Gespräche: Was macht mich als Gründer aus? Was soll die Lucra später als Marke ausmachen? Den ganzen Tag über bekam viel Input und zahlreiche Ideen.

Und siehe da: Knapp ein Jahr später konnten mein Team und ich mit der Lucra loslegen.

An diesen Abend denke ich jedes Mal gerne zurück, wenn ich im CARLS ein vorzügliches Essen und ein dazu ein Gläschen Wein genieße.

Sollten Sie sich einmal vom CARLS überzeugen wollen, können Sie das mit einem Besuch in unserer Steuerberatungskanzlei in Hamburg verbinden. Vereinbaren Sie einen Termin in unserem Büro Am Kaiserkai 69 und probieren Sie anschließend eine der leckeren Speisen mit einer einmaligen Aussicht auf den Hafen.

Zur Terminvereinbarung können Sie sich gerne jederzeit telefonisch (040 – 234 97 222), per Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular bei uns melden. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Ein-Mann-GmbH: Diese Vorteile hat die GmbH wirklich!

Sie sind Einzelunternehmer oder Inhaber einer Personengesellschaft? Mit der Umwandlung in eine Ein-Mann-GmbH möchten Sie nun von den steuerlichen Vorteilen und der Haftungsbeschränkung profitieren?

Dann muss ich Sie leider enttäuschen, denn diese beiden Vorteile sind nur teilweise gültig.

Nichtsdestotrotz bringt die Gründung einer Ein-Mann-GmbH einige Pluspunkte mit sich, derer sich viele Unternehmer nicht bewusst sind.

In diesem Blogbeitrag erkläre ich Ihnen, welche tatsächlichen Begünstigungen die Gründung oder Umwandlung einer GmbH hat und welche Argumente Mythen sind.

GmbH Vorteile: 2 Halbwahrheiten, die Unternehmer in die Irre führen

Immer wieder kommen Mandanten zu mir und wollen ihr Unternehmen in eine GmbH umwandeln. Meist haben Sie von anderen Unternehmern von den Vorteilen bezüglich der Besteuerung und der Haftungsbeschränkung gehört.

Meine Antwort: Wenn das Ihre einzigen Beweggründe für die Gründung einer Ein-Mann-GmbH sind, rate ich Ihnen gänzlich davon ab. Denn dabei handelt es sich um Halbwahrheiten.

Halbwahrheit#1: Der Steuersatz für GmbH-Gewinne beträgt immer 30 Prozent

Einzelunternehmer oder Inhaber von Personengesellschaften erhoffen sich von der Gründung einer Ein-Mann-GmbH meistens eine Reduktion der Steuerlast. Immerhin werden die Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit dem persönlichen Steuersatz von 42 oder sogar 45 Prozent besteuert.

Hingegen fallen bei der GmbH lediglich Körperschaft- und Gewerbesteuer an, was zu einer Besteuerung von 30 Prozent führt.

Ein guter Deal, oder? Das stimmt nur nicht ganz, denn der Steuersatz von 30 Prozent kann nur auf Gewinne angewandt werden, die in der GmbH bleiben.

Lassen Sie sich das Geld auszahlen, werden diese Beträge mit der Kapitalertragssteuer besteuert, was zu Steuerabgaben von bis zu 48 Prozent führen kann.

Wie das sein kann und wie das anhand eines Beispiels aussieht, habe ich Ihnen im Blogbeitrag „GmbH Steuern: So viel zahlen Sie wirklich! “ vorgerechnet.

Halbwahrheit #2: Sie haften bei einer GmbH nur mit Ihren Einlagen

Ja, Sie haften bei der GmbH nur mit Ihrem Anteil, aber erst ab dem 6. Geschäftsjahr nach Gründung bzw. Umwandlung. Davor haften Sie bei finanziellen Problemen wie bei einem Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft.

Diese 4 Vorteile hat die Gründung einer Ein-Mann-GmbH tatsächlich

Auch wenn die beschränkte Haftung und die Steuerentlastung keine echten Pluspunkte der GmbH sind, gibt es doch 4 wichtige Aspekte, die für eine GmbH-Gründung sprechen.

Vorteil #1: Freie Wahl bei der betrieblichen Altersvorsorge als Inhaber einer Ein-Mann-GmbH

Als Besitzer einer GmbH sind Sie gleichzeitig Angestellter und Chef, weshalb Sie aus den 5 Möglichkeiten der Altersvorsorge wählen können:

  • Pensionsfond
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionszusage
  • Unterstützungskasse

Als Einzelunternehmer oder Besitzer einer Personengesellschaft müssen Sie sich selbst um die Altersvorsorge kümmern.

Vorteil #2: Leichtere und günstigere Nachfolgeplanung für Ein-Mann-GmbHs

Je früher Sie mit einer GmbH mit der Nachfolgeplanung beginnen umso besser, denn so können Sie gewisse Steuervorzüge doppelt beziehen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, im Gesellschaftsvertrag festzulegen, wer Ihre Anteile übernehmen soll bzw. diese sogar nach und nach zu übertragen.

Vorteil #3: Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH zur Steuerersparnis

Wenn Sie sich im Laufe Ihrer Geschäftskarriere ein größeres Vermögen erwirtschaftet haben, können Sie dieses im Rahmen einer vermögensverwaltenden GmbH anlegen.

Das führt zu einer Steuerentlastung, da sowohl die Körperschaftsteuer nach § 8b KStG als auch die Gewerbesteuer nach § 9 GewStG gemindert werden.

Vorteil #4: Höhere Bonität

Normalerweise profitieren GmbHs bei Banken von einer höheren Bonität, weshalb Kredite eher genehmigt und mit besseren Konditionen versehen werden. Das gestaltet die Finanzierung der GmbH deutlich einfacher.

Fazit: Ein-Mann-GmbH lohnt sich nur mit den richtigen Beweggründen

Wenn Sie eine GmbH nur gründen möchten, weil Sie sich davon Vorteile bei der Besteuerung und der Haftung versprechen, sollten Sie bei Ihrer ursprünglichen Unternehmensform bleiben.

Unter Umständen steigen Sie nämlich gerade bei der Besteuerung Ihrer Ein-Mann-GmbH schlechter aus als mit Ihrem Einzelunternehmen oder Ihrer Personengesellschaft.

Die Umwandlung oder Gründung einer GmbH sollten Sie erst dann in Erwägung ziehen, wenn Sie von den echten Vorteilen (Altersvorsorge, Nachfolgeplanung, Bonität, Vermögensverwaltung) profitieren wollen.

Bedenken Sie, dass mit einer GmbH ein höherer Verwaltungsaufwand einhergeht und sich die laufenden Kosten sowie die Finanzierung der GmbH-Gründung in Ihrem Kapital niederschlagen.

Wenn Sie wissen wollen, wann sich die Gründung einer Ein-Mann-GmbH meiner Erfahrung nach wirklich lohnt, sollten Sie meinen Blogbeitrag „Ein-Mann-GmbH gründen: Wann und für wen lohnt sich das?“ lesen.

Sollten Sie noch Fragen zur Umwandlung bzw. Gründung einer Ein-Mann-GmbH haben, beraten mein Team und ich Sie gerne.

Dank unserer Spezialisierung im Bereich Unternehmensumwandlung können wir Sie umfassend betreuen und Ihnen genau erklären, welche Vor- und Nachteile sich für Sie bei der Umwandlung Ihres Unternehmens ergeben.

Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Verdeckte Gewinnausschüttung: 6 häufige Formen und deren Folgen

Als Unternehmer einer GmbH haben Sie vielleicht einmal etwas von einer verdeckten Gewinnausschüttung (kurz: vGA) gehört.

Falls nicht: Haben Sie von Ihrer GmbH schon Geld oder Leistungen beansprucht, die eine firmenunabhängige Person nicht erhalten hätte?

Ja? Dann könnte es sein, dass Sie bereits eine vGA begangen und sich strafbar gemacht haben.

Die meisten verdeckten Gewinnausschüttungen passieren versehentlich, weil Unternehmer nicht wissen, dass gewisse Vereinbarungen bzw. Auszahlungen verboten sind.

In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen 6 Szenarien vorstellen, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen und welche Konsequenzen diese Ausschüttung für Sie hat.

Verdeckte Gewinnausschüttung: Was ist das?

Zusammengefasst: Von einer verdeckten Gewinnausschüttung ist laut Gesetz die Rede, wenn ein Gesellschafter von der Firma Vorzüge erhält, die eine fremde Person nicht bekommen würde (§ 8 Abs. 3 KStG). Das kann ein überdurchschnittliches hohes Gehalt, aber auch die Minderung einer Mietzahlung für eine Immobilie sein.

Genauer gesagt liegt eine vGA vor, wenn einer dieser 3 Punkte zutrifft:

  1. Die Vermögensvermehrung der Gesellschaft wird beeinträchtigt.
  2. Das Vermögen der Gesellschaft wird ungerechtfertigt vermindert.
  3. Die Zahlung wurde im Vorhinein nicht vertraglich geregelt.

Um diese drei Punkte etwas verständlicher darzustellen, möchte ich Ihnen 6 Szenarien präsentieren, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

6 häufige Formen der verdeckten Gewinnausschüttung

Im Folgenden habe ich die 6 häufigsten Formen der verdeckten Gewinnausschüttung aufgelistet. Diese können Unternehmern zum Verhängnis werden.

1. Überteuerter Verkauf an die Gesellschaft

Wenn Sie Ihrer Gesellschaft einen Gegenstand o. Ä. aus Ihrem Vermögen übertragen, müssen Sie darauf achten, einen marktgerechten Preis zu verlangen. Ist der Preis zu hoch, könnte angenommen werden, dass Sie sich an Ihrem Unternehmen bereichern.

2. Falscher Preis bei der Vermietung

Wenn Sie an Ihre Gesellschaft eine Immobilie (Büros, Lager, Halle usw.) vermieten, müssen Sie ebenfalls darauf achten, dass Sie einen markgerechten Preis verlangen. Ansonsten wird – wie bei Punkt 1 – davon ausgegangen, dass Sie sich an der GmbH bereichern.

3. Private Ausgaben vom Firmenkonto nicht rückerstatten

Egal wie klein der Betrag auch ist, wenn Sie für eine private Ausgabe das GmbH-Konto belasten und das Geld nicht rückerstatten, machen Sie sich strafbar.

Deshalb sollten private Ausgaben immer von Ihrem persönlichen Konto bezahlt werden.

4. Hohe Gehaltsnachzahlungen

Sie wollen zu Beginn des Geschäftsjahres auf Nummer sicher gehen und legen deshalb nur ein geringes Jahresgehalt für sich fest. Nachzahlungen am Jahresende können Sie dann an den Unternehmensgewinn anpassen.

Das lassen Sie lieber, denn auch hier geht der Gesetzgeber von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. Entscheiden Sie sich von vornherein für ein realistisches Gehalt.

5. Fehlender Überlassungsvertrag bei privater Nutzung des Firmenwagens

Ein Firmenfahrzeug darf niemals ohne Vertrag für private Zwecke verwendet werden. Per Gesetz gilt dies nämlich als Sachbezug und ist zu versteuern. Darum müssen Sie die private Nutzung des Wagens vorab im Überlassungsvertrag festlegen.

6. Falscher Zinssatz bei Kreditauszahlung

Wenn Sie als Gesellschafter Ihrer GmbH einen Kredit gewähren, dürfen Sie nicht mehr oder weniger Zinsen verlangen als auf dem Markt üblich.

Welche Folgen hat eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Wird vom Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt, sind Sie als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der GmbH für die Bereinigung des Problems verantwortlich. Das bedeutet:

  • Zum einen müssen Sie alle unrechtmäßigen Betriebsausgaben rückerstatten. Das führt dazu, dass sich der Gewinn der GmbH erhöht und folglich Nachzahlungen für die Gewerbe- und Körperschaftssteuer anfallen.
  • Zum anderen wird der Geldbetrag, den sie unrechtmäßig von der GmbH erhalten haben, mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz nachversteuert.

Im schlimmsten Fall erhebt das Finanzamt zudem eine Anklage wegen versuchter Steuerhinterziehung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich mit Absicht oder aus Versehen an der GmbH bereichert haben.

Da bei einer GmbH die sogenannte GmbH-Geschäftsführerhaftung greift, sind Sie für Ihre Entscheidungen und Handlungen verantwortlich und rechtlich belangbar. Bei versuchter Steuerhinterziehung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden.

Fazit: Geschäfte mit der eigenen GmbH sollten gut überlegt und abgesichert sein

Wie Sie sehen, kann bereits ein unüberlegter Griff zur GmbH-Kreditkarte zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Darum gilt: Überlegen Sie vor jeder Auszahlung und jedem Vertragsabschluss zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen, wie Sie sich korrekt absichern.

Beispielsweise rate ich meinen Mandanten bei der Vermietung von Immobilien oder Verkäufen von Gegenständen zu einem Fremdvergleich: Würden außenstehende Personen, dieselben Konditionen erhalten?

Auch der Abschluss eines Vertrages kann sich auszahlen, gerade wenn es um die Nutzung des Firmenwagens oder die Höhe des Geschäftsführergehaltes geht.

Sie haben noch Fragen oder Bedenken, was verdeckte Gewinnausschüttungen betrifft? Oder möchten Sie noch mehr Tipps, wie Sie vGA am effektivsten vermeiden?

Dann können Sie mein Team und mich gerne telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular kontaktieren. Dank unserer Spezialiserungen, die unter anderem in den Bereichen Steuerberatung und Unternehmertum liegen, können wir Sie umfassend zum Thema verdeckte Gewinnausschüttung beraten.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Gewerbesteuer: Das müssen Sie als Unternehmer wissen!

Sie sind Unternehmer? Sie wollen ein Unternehmen gründen und suchen noch nach dem idealen Firmenstandort? Oder haben Sie bereits eine Firma, möchten aber den Standort aufgrund einer niedrigeren Gewerbesteuer in die Nachbar-Gemeinde verlegen?

Als Steuerberater in Hamburg kann ich Ihre Überlegung sehr gut nachvollziehen. Viele meiner Kunden – vor allem hier in Hamburg – ärgern sich über die teilweise hohen Abgaben.

Allerdings fördern Sie mit einem Teil der Gewerbesteuer einerseits Ihre Region und andererseits auch Ihr Unternehmen.

Wieso das so ist und warum die Gewerbesteuer deutschlandweit unterschiedlich hoch ausfällt? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Gewerbesteuer: Warum zahlen Sie je nach Region unterschiedlich viel?

Die Gewerbesteuer in Deutschland setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: dem Gewerbesteuermessbetrag und dem Gewerbesteuerhebesatz. Im Folgenden möchte ich Ihnen diese beiden Steuersätze genauer erklären.

Gewerbesteuermessbetrag: Diese 3,5 Prozent zahlt jeder

Als Unternehmer zahlen Sie bundeseinheitlich den Gewerbesteuermessbetrag. Dieser beträgt 3,5 Prozent Ihres Gewinns (= Gewerbeertrags) ab 24.500 Euro. Die Formel dafür lautet also:

(Gewinne – 24.500 €) x 3,5 % = Gewerbesteuermessbetrag

Als Beispiel:

Sie machen einen Gewinn von 100.000 Euro:

(100.000 – 24.500) x 0,035 = 2.642,50 Euro Gewerbesteuermessbetrag

Sie haben ein Unternehmen und fragen sich, wie hoch die

Gewerbesteuerhebesatz: Darum zahlen Sie je nach Gemeinde unterschiedlich viel Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuerhebesatz – kurz Hebesatz – wird von den Gemeinden und Kommunen selbst festgelegt. Deshalb fällt sie unterschiedlich hoch aus. Der Mindestsatz liegt bei 200 Prozent, der Höchstsatz bei 490 Prozent.

Um nun den Gesamtbetrag der Steuerlast für die Gewerbesteuer zu erhalten, rechnen Sie:

Gewerbesteuermessbetrag x Gewerbesteuerhebesatz = gesamte Gewerbesteuerlast

Anhand des oberen Beispiels erklärt:

  • Gewinn = 100.000 Euro
  • Gewerbesteuermessbetrag = 2.462,50 Euro
  • Unternehmensstandort Bayern = 424 % Hebesatz

2.642,50 x 4,24 = 11.204,20 Euro Gewerbesteuer sind in Bayern bei einem Gewinn von 100.000 Euro fällig.

Zum Vergleich gebe ich Ihnen hier einen Überblick zu den durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesätzen nach Bundesländern (2021):

  • Baden-Württemberg: 393%
  • Bayern: 424%
  • Berlin: 410%
  • Brandenburg: 385%
  • Bremen: 460%
  • Hamburg: 470%
  • Hessen: 418%
  • Mecklenburg-Vorpommern: 440%
  • Niedersachsen: 423%
  • Nordrhein-Westfalen: 469%
  • Rheinland-Pfalz: 415%
  • Saarland: 459%
  • Sachsen: 440%
  • Sachsen-Anhalt: 421%
  • Schleswig-Holstein: 416%
  • Thüringen: 437%

Gewerbesteuer stärkt Firmenstandort und damit auch Ihr Unternehmen

Die Abgaben der Gewerbesteuer sind für Unternehmer natürlich in erster Linie eine finanzielle Belastung. Allerdings werden Sie aus gutem Grund erhoben und können sogar dazu beitragen, den Firmenstandort zu stärken.

Die Gewerbesteuer bezahlen Sie, weil Ihr Unternehmen nicht nur Teil der örtlichen Infrastruktur ist, sondern diese auch belastet. Um sie zu erhalten oder sogar zu verbessern, werden die Einnahmen aus den Gewerbesteuerabgaben verwendet.

Wenn Sie sich nun denken, dass die Länder bereits Förderungen vom Bund bekommen: Ja, Sie haben recht. Aber ihre Gewerbesteuer geht direkt an die Gemeinde bzw. Kommune.

Förderungen vom Bund werden gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt. Eine kleine Gemeinde bekommt davon nicht mehr allzu viel. Wenn Sie in dieser kleinen Gemeinde allerdings Ihren Unternehmenssitz haben und Ihre Gewerbesteuer zahlen, kommt das Geld direkt den dortigen Bewohnern zugute.

Das bedeutet, mit Ihren Abgaben, kann beispielsweise das Verkehrsnetz verbessert oder das Freizeitangebot erweitert werden. Das führt wiederum dazu, dass sich mehr Menschen in der Region niederlassen und Arbeitskräfte angelockt werden.

Im Umkehrschluss heißt das auch: Wenn Sie einen Standort mit einer niedrigen Gewerbesteuer wählen, ist die Lage vermutlich nicht optimal für einen Betrieb. Wollen Sie nur wegen der günstigeren Steuerabgaben deshalb einen weniger lukrativen Firmenstandort? Das wage ich zu bezweifeln.

Mit der Gewerbesteuer beteiligen Sie sich also am Erhalt Ihres Unternehmensstandortes und fördern dessen wirtschaftliche Stabilität. Davon profitieren Sie mit Ihrem Unternehmen und die Region gleichermaßen.

Sie haben noch Fragen zur Gewerbesteuer?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Als Steuerberatungskanzlei in Hamburg helfen mein Team und ich gerne bei Anliegen zur Gewerbesteuer weiter. Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular.

Vielleicht möchten Sie auch zu einem persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei am Ballindamm 39 vorbeikommen? Wir freuen uns auf ein Kennenlernen!

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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