steuerfahndung

Steuerfahndung: Wie Sie damit umgehen und sie umgehen!

Ein Verfahren der Steuerfahndung trifft die meisten Unternehmer überraschend. Viele sind sich ihrer Schuld nicht bewusst: Sie haben nach bestem Wissen und Gewissen immer alles korrekt angegeben.

Geht es Ihnen ähnlich? Wurde ein Steuerverfahren gegen Sie eingeleitet und Sie wissen nicht, wie Sie am besten weiter vorgehen sollen?

In diesem Beitrag möchte ich Sie beraten, wie Sie in einer solchen Situation handeln sollten und was Sie bedenken müssen. Außerdem gebe ich Ihnen einen Überblick zum Ablauf eines Steuerverfahrens. Am Ende verrate ich Ihnen, wie Sie vermeiden, dass die Steuerfahndung bei Ihnen auftaucht.

Steuerfahndung oder Bußgeld- und Strafsachenstelle: Wer ist wofür verantwortlich?

Manchmal werden die beiden Stellen im Sprachgebrauch vermischt oder verwechselt. In der Regel bezeichnen viele Unternehmer alles als Steuerfahndung, was mit dem Steuerverfahren zu tun hat.

Dabei kommt die Steuerfahndung (kurz: Steufa) erst vor Ort ins Spiel, wenn eine zuerst mutmaßliche Steuerstraftat bereits bestätigt wurde.

Zuvor ist die Bußgeld- & Strafsachenstelle (kurz: BuStra) als Ermittlungsebene des Finanzamtes zuständig. Die BuStra leitet das Steuerverfahren ein und untersucht, ob der Steuerpflichtige tatsächlich eine Steuerstraftat begangen hat. Steuerhinterziehung ist das bekannteste und häufigste Steuerdelikt.

Übrigens: Die BuStra ist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Verdacht auf Steuerhinterziehung zu überprüfen.

Die 2 Phasen des Steuerverfahrens: Ermittlungsverfahren & Anklage

Steuerverfahren laufen in der Regel immer ähnlich ab und können in zwei Phasen eingeteilt werden: das Ermittlungsverfahren – auch Anhörung genannt – und die Anklage.

Ermittlungsverfahren: Legen Sie sich eine Strategie zurecht

Sobald der Verdacht vorliegt, dass Sie eine Steuerstraftat begangen haben, nimmt die BuStra die Ermittlungen auf. Zu diesem Zeitpunkt bekommen Sie ein erstes Schreiben. Darin wird Ihnen jedoch nicht mitgeteilt, weshalb gegen Sie ermittelt wird. Sie haben zwei Wochen Zeit zu entscheiden, ob Sie Stellung beziehen möchten.

Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, was gegen Sie vorliegen könnte und ob Sie eine Anhörung wollen, um sich zu den Vorwürfen zu äußern. Wenn ja, sollten Sie sich auch gleich eine Verteidigungsstrategie zurechtlegen.

Nachdem Sie Ihren Wunsch auf Anhörung mitgeteilt haben, bekommen Sie nochmal zwei Wochen Zeit für die Stellungnahme. Liegt einer der folgenden 3 Gründe vor, wird das Verfahren direkt nach der Stellungnahme eingestellt:

1. Kein begründeter Tatverdacht: Wenn Sie Ihre Unschuld beweisen können bzw. die BuStra keine Beweise für eine Straftat findet, wird das Verfahren eingestellt (Strafprozessordnung: §170, Abs. 2)

2. Geringfügiger Delikt: Sie haben eine Straftat begangen, bei der Ihre Schuld so gering ausfällt, dass eine Strafverfolgung überflüssig ist. Somit wird nach §153 Strafprozessordnung (StPO) keine Anklage erhoben.

3. Geldbuße: Sollten Sie eine Steuerstraftat begangen haben, deren Verfolgung von öffentlichem Interesse ist, kommt es in der Regel zur Anklage. Allerdings können Sie Ihren Steuerberater beauftragen, sich mit der BuStra auf einen Geldbetrag zu einigen, den Sie als Wiedergutmachung entrichten. Im Gegenzug wird das Verfahren gegen Sie eingestellt. (§153a StPO).

Anklage: Ihr Fall geht vor Gericht

Kann im Zuge des Ermittlungsverfahrens eine Steuerstraftat nachgewiesen werden, kommt es zur Anklage. Vor Gericht können Beweise vorgebracht und Zeugen befragt werden. Die Verhandlungen sind öffentlich.

Diese 3 Ausgänge gibt es bei der Gerichtverhandlung:

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Der Angeklagte wird freigesprochen.
  3. Es wird eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe verhängt.

Steuerverfahrens mit Steuerberater: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Im Folgenden möchte ich Ihnen zwei Szenarien präsentieren, wie Sie am besten vorgehen, sobald ein Steuerverfahren gegen Sie eingeleitet wird. In Szenario 1 sind Sie unschuldig, in Szenario 2 haben Sie Steuern hinterzogen.

Szenario 1: Sie haben keine Steuern hinterzogen.

  1. Sie erhalten den Brief der BuStra, in dem Sie über die Ermittlungen gegen Sie informiert werden.
  2. Sie kontaktieren Ihren Steuerberater, der sofort um Akteneinsicht bei der BuStra ansucht.
  3. Sobald er Ihre Akte einsehen darf, müssen Sie mit ihm einige Fragen durchgehen. Diese können unter Umständen lästig sein. Ihr Steuerberater muss sich aber eine Strategie überlegen, wie er die erhobenen Vorwürfe gegen Sie entkräften kann. Je mehr er weiß, umso besser.
  4. Ihr Steuerberater gibt innerhalb der vorgeschriebenen 4 Wochen eine Stellungnahme ab. Danach kann es bis zu zwei Monate dauern, bevor die Steuerfahndung sich bei Ihnen meldet.
  5. Da Ihr Steuerberater Ihre Unschuld beweisen konnte, wird das Verfahren gegen Sie eingestellt.

Szenario 2: Sie haben Steuern hinterzogen.

Der Ablauf bis Punkt 4 gleicht jenem von Szenario 1. Da Sie jedoch eine Straftat begangen haben…

  • … kommen Sie entweder vor Gericht, wo Anklage gegen Sie erhoben wird, …
  • … oder Ihre Straftat fällt so gering aus, dass das Verfahren eingestellt wird.

Sollte Klage gegen Sie erhoben werden, setzt sich Ihr Steuerberater in der Regel mit der BuStra in Verbindung und bezahlt das Bußgeld.

Was passiert, wenn die Steuerfahndung zu Ihnen kommt?

Sind die Steuerfahnder bei Ihnen zu Hause oder im Unternehmen, haben Sie auf jeden Fall Steuern hinterzogen – die Steuerfahndung kommt nur bei einer wasserdichten Beweislage.

Für Sie als Info:

  • Die Steuerfahnder müssen sich ausweisen.
  • Die Steuerfahnder müssen Ihnen einen richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl vorlegen.
  • Meistens begleiten zwei Polizisten die Beamten der Steuerfahndung.

Sie sollten zudem vor Beginn der Hausdurchsuchung eine schriftliche Belehrung vorgelegt bekommen, in der Sie über Ihre Rechte aufgeklärt werden. Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie die Belehrung zur Kenntnis.

Befolgen Sie diese 3 Regeln, wenn die Steuerfahndung bei Ihnen ist:

Regel #1: Schweigen ist Gold! Wenn Sie sich mit Ihrer Aussage unter Umständen selbst belasten, sollten Sie ohne rechtlichen Beistand besser nichts sagen.

Regel #2: Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater! Sobald die Steuerfahnder in Ihrer Wohnung sind, rufen Sie sofort Ihren Steuerberater an. Dieser wird Ihnen eventuell Anweisungen geben und sich um den Rest kümmern.

Regel #3: Kooperieren Sie! Sie haben nichts davon, wenn Sie den Steuerfahndern das Leben schwer machen. Das wird Ihnen höchstens vor Gericht zur Last gelegt. Arbeiten Sie mit den Beamten zusammen und gewähren Sie Ihnen Einsicht in alle Ordner.

Nach der Hausdurchsuchung kontaktieren die Steuerfahnder noch ihren Steuerberater und Ihre Bank. Dort beschlagnahmen sie eventuell weitere Dokumente, die im Gerichtsverfahren als Beweise dienen können.

Aber gibt es eine Möglichkeit, das Risiko der versehentlichen Steuerhinterziehung zu minimiere

Steuerfahndung umgehen: Digitalisierung macht’s möglich!

Eine Steuerfahndung mit digitalen Hilfsmitteln umgehen? Ja, das geht. Wenn Sie Ihr Unternehmen digitalisieren, müssen Sie automatisch ein internes Kontrollsystem (=IKS) führen. Das ermöglicht eine genaue Dokumentation aller Eingaben, Korrekturen usw.

Haben Sie kein IKS können etwaige Korrekturen als versuchte Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Mit den Aufzeichnungen des IKS hingegen, können Sie beweisen, dass es sich lediglich um eine Korrektur gehandelt hat und sie steuerehrlich verfahren wollten.

Fazit: Digitalisierung schützt vor langwieriger Untersuchung der Steuerfahndung

Die Angst vor der Steuerfahndung ist erst begründet, wenn Sie sich tatsächlich strafbar gemacht haben – davor ist die Buß- und Strafsachenstelle für die Ermittlungen zuständig.

Haben Sie jedoch eine Steuerstraftat begangen – ganz egal ob bewusst oder unabsichtlich – steht die Steuerfahndung bei Ihnen vor der Türe.

Sie wollen sich ein kompliziertes Verfahren mit Steuerfahndung und Gericht ersparen? Dann sollten Sie Ihr Unternehmen digitalisieren. So können Sie ein internes Kontrollsystem installieren, das Sie bei Steuerhinterziehungsvorwürfen entlasten kann.

Sie suchen einen Steuerexperten, der mit Digitalisierung und Tax CMS-Systemen bestens vertraut ist? Oder wünschen Sie sich einen Steuerberater, der im Fall eines Steuerverfahrens 24 Stunden, 7 Tage die Woche für Sie erreichbar ist?

Dann sind wir der richtige Ansprechpartner! Wir bei der Lucra haben uns zum Ziel gesetzt, jeden unserer Kunden bestmöglich zu betreuen und ihnen jederzeit zur Seite zu stehen, wenn sie uns brauchen. Deshalb erreichen Sie unsere Betreuer im Notfall zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Sie möchten sich von unseren Kompetenzen überzeugen? Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular (hier klicken).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit