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Umwandlung von oHG oder KG in GmbH: Lohnt es sich für Unternehmer?

Sie ziehen die Umwandlung Ihrer oHG oder KG in eine GmbH in Betracht? Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich Ihnen jedoch verraten, dass eine GmbH-Umwandlung nicht immer die gewünschten Vorteile mit sich bringt…

Wann ist eine Unternehmensumwandlung also für Sie sinnvoll? In welchen Situationen sollten Sie eine Umwandlung Ihrer oHG bzw. KG in eine GmbH vornehmen? Und wann sollten Sie lieber die Finger davon lassen?

Auf diese Fragen möchte ich Ihnen im heutigen Beitrag Antworten liefern. Außerdem gebe ich Ihnen noch eine Anleitung, wie Sie bei der Unternehmensumwandlung am besten vorgehen. Lesen Sie unbedingt weiter.

Diese 2 Gründe gibt es für die Umwandlung in eine GmbH

In all meinen Jahren als Steuerberater mit Schwerpunkt Unternehmensumwandlung gab es immer nur 2 Gründe, die für die Umwandlung einer oHG oder KG in eine GmbH gesprochen haben. Entgegen den allgemeinen Erwartungen zählen Steuerersparnisse nicht dazu.

1. Grund: Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge

Bei einer oHG oder KG haben Sie als Inhaber einer Personengesellschaft kein Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Als Gesellschafter-Geschäftsführer Ihrer GmbH sind Sie gleichzeitig Unternehmer und Angestellter. Durch Ihren Status als Arbeitnehmer im Unternehmen, können Sie bei der Rentenvorsorge nun zwischen 5 unterschiedlichen Vorsorgemodellen wählen:

1. Pensionsfonds: Bei einem Pensionsfonds zahlen Sie monatlich einen fixen Geldbetrag ein, den Sie zuvor selbst bestimmt haben. Dabei können Sie auf volles Risiko gehen oder eine sichere Anlage wählen. Sobald Sie in Rente gehen, wird Ihnen das gesparte Geld aus dem Fonds ausbezahlt.

2. Pensionskasse: Sie zahlen einen monatlichen Fixbetrag an die Pensionskasse, die das Geld verwaltet, bis Sie in Rente gehen. Während Sie bei Fonds auch etwas mehr Risiko eingehen können, ist die Pensionskasse eine relativ sichere Anlagemöglichkeit.

3. Direktversicherung: Die (Firmen-)Direktversicherung ist nach deutschem Arbeits- und Steuerrecht eine Lebensversicherung. Sie erhalten dabei eine fixe Verzinsung Ihrer Einzahlungen.

4. Pensionszusage: Bei einer Pensionszusage handeln Sie sich die Höhe der Rente mit dem Unternehmen aus. Danach sichert Ihnen dieses auch die Übernahme der Rente zu.

5. Unterstützungskasse: Auch hier wird die Rente vom Unternehmen übernommen, allerdings ist ein dritter Vorsorgeträger für die Ansparung und Auszahlung verantwortlich.

2. Grund: Beschränkte Haftung

Wie der Name der GmbH – der Gesellschaft mit beschränkter Haftung – bereits verrät, profitieren Sie bei der Umwandlung in eine GmbH von einer eingeschränkten Haftung. Sie haften nämlich bei einer GmbH lediglich mit Ihren eingezahlten Einlagen, nicht aber mit Ihrem Privatvermögen.

Anders ist das bei einer oHG oder KG: Als Gesellschafter einer oHG oder als Komplementär einer KG sind sie voll haftungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie anfallende Schulden mit dem Privatvermögen begleichen müssen. Das kann Ihnen bei der GmbH nicht passieren.

Achtung: Die Haftungsbeschränkung gilt erst ab dem 6. Jahr nach Gründung bzw. Umwandlung. Sollten Sie sich also morgen für die Umwandlung Ihrer oHg oder KG in eine GmbH entschließen, würden Sie erst in 6 Jahren von der Haftungsbeschränkung profitieren. In der Zwischenzeit ist die Haftung wie bei einer Personengesellschaft geregelt.

Steuern sparen mit Umwandlung zur GmbH? Nicht zwangsläufig…

Viele Unternehmer erwägen die Umwandlung Ihrer oHG oder KG in eine GmbH, um von den Steuervorteilen der GmbH zu profitieren. Als Inhaber einer oHG oder KG sollten Sie in diesem Fall von der Umwandlung absehen, denn die GmbH bringt Ihnen in der Regel nicht die erhofften Steuerersparnisse!

Meist erwarten sich Unternehmer einen klaren Steuervorteil. Wenn die Steuerersparnis nach der Umwandlung dann geringer ausfällt als angenommen, ist die Enttäuschung oft groß.

Warum? Lassen Sie mich das kurz näher erklären.

Steuern für oHGs und KGs

OHGs und KGs sind per Gesetz Personengesellschaften. Darum zahlen Sie die Einkommenssteuer (§ 15 EStG). Bei der Einkommenssteuer liegen Sie mit einer oHG oder KG normalerweise bei einem Steuersatz von 42 oder 45 Prozent.

Für im Unternehmen belassene Gewinnen, können Personengesellschaften die Thesaurierungsbegünstigung in Anspruch nehmen. Diese Gewinne werden lediglich mit 28,25 Prozent.

Steuern für GmbHs

Bei einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH müssen Sie die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer bezahlen. Rechnen Sie dafür mit insgesamt etwa 30 Prozent des Gewinns. Als

Wenn Sie dann als Privatperson auf das Geld zugreifen wollen, müssen Sie es sicher über das Gehalt oder Gewinnausschüttung ausbezahlen. In beiden Fällen müssen Sie dann zusätzlich Einkommenssteuer als Privatperson bezahlen.

Bis das Geld dann bei ihnen ist, kann das eine zusätzliche Belastung von bis zu 48 Prozent ausmachen – je nach persönlichem Steuersatz.

Rechenbeispiele dazu finden Sie im Blogbeitrag „GmbH-Steuern: So viel zahlen Sie wirklich!“.

Lassen Sie sich die Gewinne nicht ausschütten, sondern behalten diese im Unternehmen, müssen Sie trotzdem die 30 Prozent GmbH Steuern (KSt und Gewerbesteuer) bezahlen. Je nach Einzelsituation kann sogar das durch die Thesaurierungsbegünstigung bei einer oHG oder KG günstiger sein.

Eine Umwandlung rein aus steuerlichen Gründen, kann ich daher nicht empfehlen. Von den Steuervorteilen profitieren Sie nämlich nur, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und in der Regel sparen Sie nicht so viel, wie Sie im ersten Moment erwarten.

Wie läuft die Unternehmensumwandlung ab?

Wie eingangs erwähnt, gebe ich Ihnen in diesem Beitrag auch eine kurze Anleitung zum Ablauf der Unternehmensumwandlung. In meiner langjährigen Tätigkeit habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Umwandlungen in der Regel ein bis vier Monate dauern.

Die 5 Schritte der Unternehmensumwandlung

1. Schritt: Ziele der Umwandlung festlegen

Damit Sie die Umwandlung möglichst effizient umsetzen können, müsse Sie sich zuerst die Frage stellen, warum Sie Ihre oHG oder KG in eine GmbH umwandeln wollen. Was ist die Absicht dahinter?

2. Schritt: Steuerkonzept und betriebswirtschaftliches Konzept festlegen

Sie haben die Gründe und Ziele der Umwandlung bereits festgesetzt, jetzt geht es darum, sich ein Konzept für den Umwandlungsprozess und die Zeit danach zu überlegen. Dabei können Sie mehrere Vorschläge machen und diese grob skizzieren. Wie stellen Sie sich die Umwandlung vor, was soll danach passieren, wer übernimmt welche Aufgaben?

3. Schritt: Konzepte und Lösungsideen den anderen Entscheidungsträgern präsentieren

Wenn Sie sich mehrere Ideen aufgeschrieben haben, stellen Sie den anderen Entscheidungsträgern Ihre Überlegungen vor. Im besten Fall haben auch andere Gesellschafter Ihre Ansätze aufgeschrieben und präsentieren diese.

4. Schritt: Einen Lösungsansatz wählen und ausarbeiten

Nachdem jeder seine Lösungen vorgestellt hat, entscheiden Sie sich gemeinsam für eine Umwandlungsstrategie. Diese arbeiten Sie gemeinsam aus und erstellen einen möglich detaillierten Plan, wann welcher Schritt der Umwandlung wie passieren soll.

5. Schritt: Umwandlung ausführen

Zu guter Letzt führen Sie die Umwandlung der oHG oder KG genau nach Ihrem erarbeiteten Konzept durch.

Beachten Sie: Haben Sie in den vergangenen 7 Jahren schon einmal eine Unternehmensumwandlung durchgeführt? In diesem Fall gilt für Sie nämlich noch die Umwandlungssperre und Sie müssen eine 7-jährige Frist verstreichen lassen, bis Sie Ihr Unternehmen wieder umwandeln dürfen!

Fazit: GmbH-Umwandlung bringt meist Vorteile, aber nur selten steuerliche

Ich werde nicht müde zu betonen, dass Sie als Unternehmer von einer Umwandlung in eine GmbH profitieren. Aber nur, wenn Sie die richtigen Beweggründe haben. Wenn Sie sich von der Umwandlung lediglich eine Steuerersparnis erhoffen, muss ich Sie leider enttäuschen: Diese fällt in der Regel nicht so hoch aus, wie erwartet und kann nur unter bestimmten Bedingungen erreicht werden.

Eine Umwandlung von einer oHG oder KG in eine GmbH lohnt sich normalerweise erst ab einem Gewinn von mindestens 60.000 Euro: Ich empfehle meinen Mandanten die Umwandlung ab einem Gewinn von 100.000 Euro.

Allerdings haben Sie mit einer GmbH den Vorteil, dass Sie sich eine betriebliche Altersvorsorge zulegen können. Zudem gilt ab dem 6. Gründungs- bzw. Umwandlungsjahr die beschränkte Haftung, sodass Sie sich im Haftungsfall keine Sorgen um Ihr Privatvermögen machen müssen.

Damit Sie die Umwandlung jedoch effizient umsetzen und von den Vorteilen Gebrauch machen können, müssen Sie den Umwandlungsprozess präzise planen. Wie Sie dabei möglichst steuerschonend vorgehen?

Dabei kann Ihnen ein Steuerberater helfen. Wir bei der Lucra haben uns auf Unternehmensumwandlungen spezialisiert. Gerne können Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch kontaktieren. Dabei sehen wir uns Ihre Ausgangssituation genau an und stellen Ihnen einen groben Fahrplan für die Umwandlung vor.

Sie haben Interesse? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch (040 – 234 97 222), per Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular (hier klicken). Sie können natürlich auch nach Voranmeldung in unserem Büro Am Kaiserkai 69 in Hamburg vorbeikommen.

Mein Team und ich freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen!

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Laufende Kosten GmbH: So viel zahlen Sie nach dem Rechtsformwechsel

Sie haben sich als Einzelunternehmer oder Mehrheitsgesellschafter einer KG schon öfters gefragt, ob eine GmbH für Sie rentabler wäre? Wissen Sie, welche laufenden Kosten bei einer GmbH auf Sie zukommen?

Viele Unternehmer haben Sorge, dass höhere Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten die Vorteile einer GmbH hinfällig machen.

Mit welchen laufenden Kosten Sie bei einer GmbH rechnen müssen und inwiefern sich diese von denen einer KG bzw. eines Einzelunternehmens unterscheiden, erkläre ich Ihnen in diesen Blogbeitrag. So können Sie am Ende entscheiden, ob sich eine Unternehmensumwandlung trotz höherer Kosten für Sie auszahlen könnte.

Im Vergleich: Das sind laufende Kosten der GmbH, Einzelunternehmen und KGs

Die laufenden Kosten bei einer GmbH sind die Buchführung und Steuerberatung betreffend im Schnitt um etwa 30 Prozent höher als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

Bei einer GmbH müssen Sie sich an striktere bürokratische Auflagen halten. Daraus ergibt sich ein erhöhter administrativer Aufwand, den Sie in der Regel auslagern müssen – beispielsweise an einen Steuerberater.

Normalerweise haben Sie in den folgenden 3 Bereichen höhere Ausgaben:

#1: Steuererklärung

Mit einer GmbH haben Sie mehrere unterschiedliche Steuerabgaben, als das als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter der Fall ist.

So zahlen Sie mit einer GmbH neben der Umsatz- und der privaten Einkommenssteuer für Gesellschafter auch noch Gewerbe- und Körperschaftsteuer.

Für gewerbetreibende Ein-Personen-Unternehmen bedeutet das, dass Sie zu den Kosten für die Gewerbesteuer auch noch 15 Prozent Körperschaftsteuer hinzukommen.

Für Freiberufler – wie Steuerberater oder Anwälte – ist die steuerliche Umstellung sogar noch größer. Als freiberufliche Einzelunternehmer sind Sie nämlich sowohl von der Körperschaft- als auch von der Gewerbesteuer befreit. Sie müssen lediglich die Umsatzsteuer- und Einkommenssteuererklärung einreichen.

Mit einer GmbH müssen also vor allem Freiberufler mit einem erhöhten Stunden- und Kostenaufwand für die Steuererklärung rechnen.

#2: Buchhaltung

Wie Sie vermutlich wissen, brauchen Sie bei einer GmbH eine doppelte Buchführung. Demnach muss zum einen die Bilanz und zum anderen die Gewinn- und Verlustrechnung durchgeführt werden.

Für die Erstellung braucht der Steuerberater mehr Zeit als für eine Einnahmenüberschussrechnung, wodurch Sie mehr zahlen müssen.

#3: Jahresabschluss

Mit einer GmbH sind Sie dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, der Folgendes enthält:

  • Bilanzen
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang: Im Anhang müssen Sie Ihre Bilanz erklären. Beispielsweise müssen Sie angeben, welche Bewertungsmethoden Sie verwendet haben, wie Sie welche Dinge von der Steuer abgeschrieben haben etc.
  • Lagebericht (gilt nur für GmbHs mit min. 40 Millionen Euro Umsatz/Jahr): Im Lagebericht sind die aktuelle Situation sowie zukünftige Chancen und Risiken der GmbH festzuhalten.

Gut zu wissen: Wenn Sie einen Steuerberater für Ihre buchhalterischen Anliegen beschäftigen, verrechnet dieser Ihnen ein Honorar. Diese Honorarnote hängt von Ihrem Jahresumsatz und Ihrer Bilanzsumme ab. Je höher die beiden Beträge ausfallen, umso mehr verlangt Ihr Steuerberater. Auch das müssen Sie bedenken, wenn Sie die laufenden Kosten für eine GmbH berechnen wollen.

Wenn Sie als Einzelunternehmen weniger als 600.000 Euro Umsatz und weniger als 60.000 Euro Gewinn machen, können Sie sich die Zeit für eine Bilanz sparen und müssen diese nicht stellen. Das heißt, dieser Kostenpunkt macht tatsächlich einen großen Anteil des Unterschieds aus.

Nachdem Sie nun die laufenden GmbH-Kosten einmal überblicksartig gelesen haben, könnte Sie das von der Unternehmensumwandlung abschrecken. Allerdings sollten Sie die Vorteile einer GmbH beachten, von denen Sie profitieren.

Das sind die Vorteile des Rechtsformwechsels zur GmbH

Aus meiner langjährigen Erfahrung in der Steuerberatung kann ich Ihnen eine Unternehmensumwandlung empfehlen, wenn Sie von mindestens einem der folgenden 3 Vorteile profitieren wollen:

Vorteil #1: Beschränkte Haftung minimiert persönliches Risiko

Wie bereits der Name „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ verrät, sind Sie mit einer GmbH nicht voll haftbar. Als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter müssen Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen haften – bei einer GmbH lediglich mit den Einlagen.

Vorteil #2: Holding-Strukturen bei GmbHs ermöglichen effizientere Steuergestaltung

Wie erwähnt, haben Sie mit einer GmbH zwar mehr steuerliche Abgaben, aber auch mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade größere Unternehmen können mit Holding-Strukturen Steuerabgaben reduzieren.

Vorteil #3: Nachfolgeplanung ist einfacher

Im Gesellschaftsvertrag einer GmbH können Sie die Unternehmensnachfolge detailliert niederschreiben. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen in die richtigen Hände gerät. Außerdem gibt es durch die vertragliche Regelung keine Streitereien.

Fazit: Vorteile bei Haftung und Steuergestaltung können höhere laufende Kosten der GmbH ausgleichen

Laufende Kosten der GmbH liegen ca. 30 Prozent über jenen für Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. Die meisten Ausgaben entstehen durch den erhöhten Aufwand beim Steuerberater. Dieser verrechnet Ihnen mehr für das Erstellen des Jahresabschlusses, für die Steuererklärungen und die doppelte Buchführung.

Mit einer GmbH genießen Sie aber auch Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen, welche die hohen laufenden Kosten wieder aufwiegen – je nach Unternehmensgröße. Ob sich eine Umwandlung für Sie bezahlt macht, müssen Sie natürlich selbst entscheiden.

Bevor Sie die Entscheidung jedoch treffen, sollten Sie sich Ihre Unternehmenssituation mit einem Steuerberater ansehen. Dieser kann Ihnen genau sagen, welche Rechtsform für Sie am profitabelsten ist.

Falls Sie noch unsicher sind, ob sich eine Unternehmensumwandlung für Sie lohnt oder Sie noch Fragen zu den laufenden Kosten einer GmbH haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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GmbH auflösen: So machen Sie es richtig!

Sie wollen oder müssen als GmbH-Gesellschafter Ihre GmbH auflösen? Bei der Unternehmensauflösung sollten keine Fehler passieren, ansonsten könnte der Beschluss rechtlich ungültig sein…

Wie der konkrete Ablauf einer GmbH-Auflösung aussieht und worauf Sie achten sollten, möchte ich Ihnen in diesem Blogbeitrag erklären.

Diese beiden Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie die GmbH auflösen

Als Gesellschafter müssen Sie für die Unternehmensauflösung gewisse Richtlinien beachten. Zuallererst müssen Sie die zwei Grundvoraussetzungen erfüllen – unabhängig davon, ob Sie Ihre GmbH auflösen müssen oder wollen:

Voraussetzung #1: Sie brauchen eine Dreiviertelmehrheit.

Damit Sie die GmbH auflösen können, muss die Dreiviertelmehrheit diesem Beschluss zustimmen. Die Dreiviertelmehrheit wird über die Verteilung der Gesellschaftsanteile geregelt, nicht über die Personenanzahl.

Sind Sie also Mehrheitsgesellschafter mit einem Gesellschaftsanteil von mehr als 75 Prozent, können Sie die Unternehmensauflösung auch allein beschließen.

Voraussetzung #2: Sie müssen eine Gesellschafterversammlung einberufen.

Bevor Sie überhaupt über die Unternehmensauflösung abstimmen können, müssen Sie eine Gesellschafterversammlung einberufen. Achten Sie darauf, alle Gesellschafter formell korrekt einzuladen – das ist für die Gültigkeit der GmbH-Auflösung essenziell.

Doch was gilt es bei der GmbH-Auflösung noch zu beachten?

GmbH-Gesetz legt fest, wann GmbH zwingend aufgelöst werden muss

Im GmbH-Gesetz (§ 60, Abs. 1) sind jene Gründe verankert, die zur Unternehmensauflösung führen. Dazu zählen:

  • Ablauf des im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitraums
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Durch ein gerichtliches Urteil, wenn die Gesellschaft beispielsweise ihren Unternehmenszweck nicht mehr erfüllt
  •  Durch Entscheidung des Verwaltungsgerichts bzw. der Verwaltungsbehörde; z.B.: wenn eine Gesellschaft bzw. deren Gesellschafter das Gemeinwohl wissentlich mit deren Entscheidungen gefährden

Freiwillig GmbH auflösen: Wann sollten Sie den Schritt wagen?

Meiner langjährigen Erfahrung als Steuerberater nach, gibt es 3 Situationen, in denen die Unternehmensauflösung ratsam ist:

Situation #1: Vermögenslosigkeit

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen keinen Gewinn mehr erzielen, rate ich Ihnen, die GmbH aufzulösen.

Situation #2: Die Gesellschaftsform passt nicht mehr zum Unternehmen

Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmer eine GmbH gründen und nach einiger Zeit bemerken, dass eine andere Unternehmens- bzw. Rechtsform für sie profitabler wäre. Im Falle einer Unternehmensumwandlung muss die GmbH ebenfalls aufgelöst werden.

Situation #3: GmbH-Vorteile werden nicht mehr gebraucht

Wenn Sie sich beruflich neu ausrichten wollen, brauchen Sie eventuell Ihre GmbH nicht mehr. In diesem Fall können Sie die GmbH auflösen. Allerdings können Sie auch darüber nachdenken, lediglich aus er GmbH auszutreten und Ihre Anteile zu verkaufen.

Abhängig von der Art der GmbH, könnte dies der profitablere Weg für Sie sein. Worauf Sie beim GmbH-Austritt als Gesellschafter achten müssen, habe ich Ihnen im Blogbeitrag „GmbH Gesellschafter Austritt: Wissen zu Abfindung und Anteilsverteilung“ zusammengefasst. Klicken Sie auf den Link: https://www.lucra.de/gmbh-gesellschafter-austritt-wissen-zu-abfindung-und-anteilsverteilung/

2 Möglichkeiten der Unternehmensauflösung: Liquidation oder Verschmelzung

Wenn Sie Ihre GmbH freiwillig auflösen, haben Sie zwei Optionen, das zu tun: die Liquidation oder die Verschmelzung. Welche Variante Sie für die Auflösung wählen sollten, hängt davon ab, weshalb Sie Ihr Unternehmen auflösen.

Im Folgenden möchte ich Ihnen die beiden Verfahren näher erklären, damit Sie die richtige Entscheidung treffen können.

Liquidation macht die GmbH zu Geld

Wie der Name bereits vermuten lässt, werden bei der Liquidation alle Vermögenswerte sowie etwaige Schulden der GmbH zu Geld gemacht.

Bevor Sie sich jetzt allerdings zu früh freuen: Bei der Liquidation gibt es ein sogenanntes Sperrjahr. Sie haben also ab Bekanntmachung der Auflösung ein Jahr lang keinen Zugriff auf das verbleibende Geschäftsvermögen.

Den gesamten Ablauf der Liquidation möchte ich Ihnen nun in 8 Schritten präsentieren:

1. Liquidationsbeschluss mit Liquidationseröffnungsbilanz

2. Notarielle Beurkundung der Liquidation

3. Eintragung des Firmenzusatzes i. L. (in Liquidation) im Handelsregister

4. Elektronische Veröffentlichung im Bundesanzeiger, um Liquidation zu starten

Zwischen dem 4. und 5 Schritt ist eine längere Wartezeit einzuplanen, da Ihr Vermögen und Ihre Verbindlichkeiten verflüssigt – in Geld umgewandelt – werden.

5. Liquidationsschlussbilanz: Bei der Schlussbilanz müssen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.

6. Abschließende Steuererklärung: Der Gewinn ist in diesem Fall aus dem Liquidationsschlussvermögen und dem Gewinn am Anfang des Liquidationsverfahrens zu berechnen.

7. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt führt zur Löschung der Gesellschaft

Haben Sie diese Schritte alle durchgeführt, gibt es Ihre GmbH nicht mehr und sie wurde erfolgreich aufgelöst.

Verschmelzung als Variante der Unternehmensumwandlung

Bei der Verschmelzung werden nach §2 des Umwandlungsgesetz 2 Verschmelzungsarten unterschieden:

1. Verschmelzung durch Aufnahme: Ein oder mehrere Unternehmen (Rechtsträger) übertragen ihr Vermögen auf ein anderes bereits bestehendes Unternehmen.

2. Verschmelzung durch Neugründung: Das Vermögen von zwei oder mehr Unternehmen wird einem neuen Unternehmen übertragen, wobei die alten Unternehmen aufgelöst werden.

Damit die Verschmelzung gelingt, müssen Sie folgendes tun:

1. Notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag einholen

2. Verschmelzung ins Handelsregister eintragen

3. Bilanz erstellen: Bei der Eintragung ins Handelsregister müssen Sie eine Bilanz abgeben, die nicht älter als 8 Monate sein darf.

Fazit: GmbH-Auflösung erfordert viel Knowhow und Geduld

Damit Sie bei der Unternehmensauflösung nichts falsch machen, müssen Sie viele Punkte beachten. Das beginnt schon bei der Einladung der Gesellschafter. Wenn gleich zu Beginn Fehler passieren, ist der ganze restliche Prozess der Auflösung hinfällig.

Auch bei der Wahl des richtigen Verfahrens zur GmbH-Auflösung ist Vorsicht geboten. Vor allem sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass Sie nur dann zwischen Liquidation und Verschmelzung wählen können, wenn Sie sich freiwillig für die Unternehmensauflösung entschieden haben.

Je nachdem für welches Verfahren Sie sich entscheiden, brauchen Sie viel Geduld – bedenken Sie das Sperrjahr, wenn Sie Sie die Liquidation wählen.

Außerdem könnte es sein, dass es für Sie sogar rentabler wäre, einfach nur Ihre Anteile zu verkaufen und aus der GmbH auszutreten, anstatt diese ganz aufzulösen…

Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können und die lukrativste Auflösungsvariante für Sie zu finden, sollten Sie einen Steuerberater zurate ziehen.

Dieser prüft Ihre Situation genau, kann Sie umfassend beraten, die Bilanzen erstellen und Ihnen bei der Unternehmensauflösung für Fragen und Anliegen zur Seite stehen.

Sie denken, mein Team und ich könnten die richtigen Ansprechpartner für Sie sein? Dann melden Sie sich doch telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular (hier klicken).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Ein-Mann-GmbH: Diese Vorteile hat die GmbH wirklich!

Sie sind Einzelunternehmer oder Inhaber einer Personengesellschaft? Mit der Umwandlung in eine Ein-Mann-GmbH möchten Sie nun von den steuerlichen Vorteilen und der Haftungsbeschränkung profitieren?

Dann muss ich Sie leider enttäuschen, denn diese beiden Vorteile sind nur teilweise gültig.

Nichtsdestotrotz bringt die Gründung einer Ein-Mann-GmbH einige Pluspunkte mit sich, derer sich viele Unternehmer nicht bewusst sind.

In diesem Blogbeitrag erkläre ich Ihnen, welche tatsächlichen Begünstigungen die Gründung oder Umwandlung einer GmbH hat und welche Argumente Mythen sind.

GmbH Vorteile: 2 Halbwahrheiten, die Unternehmer in die Irre führen

Immer wieder kommen Mandanten zu mir und wollen ihr Unternehmen in eine GmbH umwandeln. Meist haben Sie von anderen Unternehmern von den Vorteilen bezüglich der Besteuerung und der Haftungsbeschränkung gehört.

Meine Antwort: Wenn das Ihre einzigen Beweggründe für die Gründung einer Ein-Mann-GmbH sind, rate ich Ihnen gänzlich davon ab. Denn dabei handelt es sich um Halbwahrheiten.

Halbwahrheit#1: Der Steuersatz für GmbH-Gewinne beträgt immer 30 Prozent

Einzelunternehmer oder Inhaber von Personengesellschaften erhoffen sich von der Gründung einer Ein-Mann-GmbH meistens eine Reduktion der Steuerlast. Immerhin werden die Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit dem persönlichen Steuersatz von 42 oder sogar 45 Prozent besteuert.

Hingegen fallen bei der GmbH lediglich Körperschaft- und Gewerbesteuer an, was zu einer Besteuerung von 30 Prozent führt.

Ein guter Deal, oder? Das stimmt nur nicht ganz, denn der Steuersatz von 30 Prozent kann nur auf Gewinne angewandt werden, die in der GmbH bleiben.

Lassen Sie sich das Geld auszahlen, werden diese Beträge mit der Kapitalertragssteuer besteuert, was zu Steuerabgaben von bis zu 48 Prozent führen kann.

Wie das sein kann und wie das anhand eines Beispiels aussieht, habe ich Ihnen im Blogbeitrag „GmbH Steuern: So viel zahlen Sie wirklich! “ vorgerechnet.

Halbwahrheit #2: Sie haften bei einer GmbH nur mit Ihren Einlagen

Ja, Sie haften bei der GmbH nur mit Ihrem Anteil, aber erst ab dem 6. Geschäftsjahr nach Gründung bzw. Umwandlung. Davor haften Sie bei finanziellen Problemen wie bei einem Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft.

Diese 4 Vorteile hat die Gründung einer Ein-Mann-GmbH tatsächlich

Auch wenn die beschränkte Haftung und die Steuerentlastung keine echten Pluspunkte der GmbH sind, gibt es doch 4 wichtige Aspekte, die für eine GmbH-Gründung sprechen.

Vorteil #1: Freie Wahl bei der betrieblichen Altersvorsorge als Inhaber einer Ein-Mann-GmbH

Als Besitzer einer GmbH sind Sie gleichzeitig Angestellter und Chef, weshalb Sie aus den 5 Möglichkeiten der Altersvorsorge wählen können:

  • Pensionsfond
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionszusage
  • Unterstützungskasse

Als Einzelunternehmer oder Besitzer einer Personengesellschaft müssen Sie sich selbst um die Altersvorsorge kümmern.

Vorteil #2: Leichtere und günstigere Nachfolgeplanung für Ein-Mann-GmbHs

Je früher Sie mit einer GmbH mit der Nachfolgeplanung beginnen umso besser, denn so können Sie gewisse Steuervorzüge doppelt beziehen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, im Gesellschaftsvertrag festzulegen, wer Ihre Anteile übernehmen soll bzw. diese sogar nach und nach zu übertragen.

Vorteil #3: Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH zur Steuerersparnis

Wenn Sie sich im Laufe Ihrer Geschäftskarriere ein größeres Vermögen erwirtschaftet haben, können Sie dieses im Rahmen einer vermögensverwaltenden GmbH anlegen.

Das führt zu einer Steuerentlastung, da sowohl die Körperschaftsteuer nach § 8b KStG als auch die Gewerbesteuer nach § 9 GewStG gemindert werden.

Vorteil #4: Höhere Bonität

Normalerweise profitieren GmbHs bei Banken von einer höheren Bonität, weshalb Kredite eher genehmigt und mit besseren Konditionen versehen werden. Das gestaltet die Finanzierung der GmbH deutlich einfacher.

Fazit: Ein-Mann-GmbH lohnt sich nur mit den richtigen Beweggründen

Wenn Sie eine GmbH nur gründen möchten, weil Sie sich davon Vorteile bei der Besteuerung und der Haftung versprechen, sollten Sie bei Ihrer ursprünglichen Unternehmensform bleiben.

Unter Umständen steigen Sie nämlich gerade bei der Besteuerung Ihrer Ein-Mann-GmbH schlechter aus als mit Ihrem Einzelunternehmen oder Ihrer Personengesellschaft.

Die Umwandlung oder Gründung einer GmbH sollten Sie erst dann in Erwägung ziehen, wenn Sie von den echten Vorteilen (Altersvorsorge, Nachfolgeplanung, Bonität, Vermögensverwaltung) profitieren wollen.

Bedenken Sie, dass mit einer GmbH ein höherer Verwaltungsaufwand einhergeht und sich die laufenden Kosten sowie die Finanzierung der GmbH-Gründung in Ihrem Kapital niederschlagen.

Wenn Sie wissen wollen, wann sich die Gründung einer Ein-Mann-GmbH meiner Erfahrung nach wirklich lohnt, sollten Sie meinen Blogbeitrag „Ein-Mann-GmbH gründen: Wann und für wen lohnt sich das?“ lesen.

Sollten Sie noch Fragen zur Umwandlung bzw. Gründung einer Ein-Mann-GmbH haben, beraten mein Team und ich Sie gerne.

Dank unserer Spezialisierung im Bereich Unternehmensumwandlung können wir Sie umfassend betreuen und Ihnen genau erklären, welche Vor- und Nachteile sich für Sie bei der Umwandlung Ihres Unternehmens ergeben.

Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Holding gründen: Diese 5 Fehler müssen Sie vermeiden

Sie möchten eine Holding gründen, um von den steuerlichen Vorzügen zu profitieren? An und für sich ist das eine gute Idee, allerdings sollten Sie dabei nicht zu voreilig sein.

Unternehmern unterlaufen nämlich leider immer wieder Fehler, welche die Vorteile einer Holding – im Deutschen auch als Muttergesellschaft bekannt – wirkungslos machen.

Welche 5 Fehler Sie mit einer Holding nicht machen dürfen und wann sich die Gründung überhaupt lohnt, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag.

Was ist eine Holding – einfach erklärt?

Ziel einer Holding ist, Geschäftsanteile der untergeordneten Unternehmen (Tochtergesellschaften) zu halten. Die Tochtergesellschaften können Kapital- und/oder Personengesellschaften sein. Die Muttergesellschaft muss dabei keinen eigenen Unternehmenszweck erfüllen.

Diese 5 Fehler können Sie bei der Holding viel Geld kosten

Fehler #1: Sie vergessen die Ergebnisabführung in den ersten 5 Jahren oder rechnen diese falsch ab.

Die Gewinne aller Tochtergesellschaften müssen mindestens für die ersten 5 Jahre nach der Gründung der Holding auf den Cent genau an die Muttergesellschaft abgeführt werden. Diese ist darüber hinaus dazu verpflichtet, die Verluste aller Gesellschaften zu übernehmen.

Wird das innerhalb dieser fünfjährigen Frist einmal vergessen oder falsch abgerechnet, verfällt die Organschaft und die Gewinne bzw. Verluste können nicht mehr zusammengelegt werden.

Fehler #2: Sie möchten die Verlustnutzung auf die Holding anwenden.

Viele Unternehmer glauben, dass Sie mit einer Holding weiterhin von § 8d des Körperschaftsteuergesetzes profitieren können – das ist nicht der Fall. Bei einer Holding können Sie Verluste aus dem Vorjahr nicht für die Steuerminderung nutzen.

Fehler #3: Sie melden keine Bilanzierungsfehler.

Wenn Sie eine Holding gründen, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Abrechnungen von Gewinnen und Verlusten auf den Cent genau stimmen.

Sollte Ihnen bei der Bilanzierung ein Fehler auffallen, müssen Sie diesen unbedingt als solchen in der Schlussbesprechung melden und festhalten.

Bilanzierungsfehler dürfen passieren. Werden diese jedoch nicht als solche ausgezeichnet, geht der Gesetzgeber von einer falschen Bilanzierung aus, was zum Verlust der Organschaft führt.

Fehler #4: Sie berechnen die Mehrheiten falsch.

Die Muttergesellschaft muss in allen Tochtergesellschaften die Mehrheit der Anteile halten. Ist das nicht der Fall, besteht keine Holding-Struktur und Sie verlieren alle Vorteile.

Da es für die Berechnung der Mehrheitsbeteiligung zwei Modelle gibt, empfehle ich Ihnen die Prüfung durch einen Experten im Bereich Unternehmensumwandlung. So sind Sie rechtlich diesbezüglich zu 100 Prozent abgesichert.

Fehler #5: Sie wenden Rechtsgrundlagen falsch an.

Es gibt einige Rechtsanwendungen, die eine Organschaft der Holding beenden bzw. diese unterbrechen. Deshalb ist es essenziell, dass Sie sich vorab darüber informieren, welche Rechtsgrundlagen Sie mit einer Muttergesellschaft einhalten müssen.

Das betrifft vor allem folgende Punkte:

  • Bewertung von Pensionsrückstellungen
  • Rückführung der Ergebnisabführung
  • Bekanntgeben von Änderungen beim Finanzamt
  • Korrekte Formulierungen in den Ergebnisabführungsverträgen

Wann sollten Sie eine Holding gründen und welche Vorteile haben Sie damit?

Die Gründung einer Holding nur dann sinnvoll ist, wenn Sie mindestens eine GmbH entweder alleine oder mehrheitlich besitzen.

Für Sie als Besitzer bzw. Geschäftsführer der Holding hat diese Unternehmensstruktur 3 große Vorteile:

  1. Sie können damit verdeckte Gewinnausschüttungen leichter verhindern.
  2. Die Gewinne und Verluste der Gesellschaften können zusammengerechnet werden, was bedeutet, dass lediglich der Überschuss aller Gesellschaften besteuert wird.
  3. Wenn Sie in unterschiedlichen EU-Staaten Firmenstandorte haben, können Sie eine Europa-AG anmelden. Damit werden Ihre Gesellschaften gesetzlich in allen EU-Ländern gleich behandelt, unabhängig vom Standort.

Fazit: Beratung durch Fachmann verhindert Verlust der Organschaft

Wie Sie sehen, sollten Sie sich bereits im Vorhinein überlegen, ob es für Sie tatsächlich rentabel ist, eine Holding zu gründen. Natürlich sind die steuerlichen Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen.

Allerdings bedeutet die Gründung einer Holding auch einen hohen organisatorischen Aufwand bzw. ein Auge für Details, wenn es um die Führung der Muttergesellschaft geht.

Bereits ein kleiner Fehler kann zum Verlust der Organschaft führen. Gerade Rechtsunsicherheiten Ihrerseits können die Holding-Struktur zunichte machen.

Deshalb empfehle ich Ihnen, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, wenn Sie eine Holding gründen. Dieser kann Ihnen bei Rechtsfragen zur Seite stehen, Sie genauer über die Risiken einer Muttergesellschaft informieren und Ihnen bei der Unternehmensumwandlung zur Seite stehen.

Mein Team und ich haben uns auf die Unternehmensumwandlung spezialisiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Überzeugen Sie sich doch bei einem unverbindlichen Erstgespräch von uns. Einen Termin können Sie telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular vereinbaren.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Ein-Mann-GmbH gründen: Wann und für wen lohnt sich das?

Sie haben eine Geschäftsidee und möchten diese nun mithilfe eines Unternehmens in die Welt tragen? Oder haben Sie bereits ein bestehendes Unternehmen und möchten von der betrieblichen Altersvorsorge und den Steueroptimierungen einer GmbH profitieren? In diesem Fall könnte die Gründung einer Ein-Mann-GmbH die Lösung sein.

Allerdings sollten Sie sich vorab überlegen, ob Sie auch die Risiken einer solchen Ein-Mann-GmbH eingehen wollen; darunter ein hoher bürokratischer Aufwand und noch höhere Gründungskosten.

In diesem Beitrag möchte ich Ihnen deshalb verraten, in welchen Situationen sich die Gründung einer Ein-Mann-GmbH für Sie lohnt. Zuvor erkläre ich Ihnen allerdings, was eine Ein-Personen-GmbH ist.

Ein-Mann-GmbH bedeutet nicht Einmannbetrieb

Eine Ein-Mann- bzw. Ein-Personen-GmbH wird von einer einzelnen Person gegründet. Diese ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens.

Als Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie jedoch die Möglichkeit, Mitarbeiter einzustellen; das Unternehmen bleibt trotzdem als Ein-Personen-GmbH eingetragen.

Alle weiteren gesetzlichen Regelungen nach GmbH-Gesetz gelten für „reguläre“ GmbHs und Ein-Mann-GmbHs gleichermaßen.

Ein-Mann-GmbH gründen: Finanzierungsmöglichkeit als wichtigste Voraussetzung

Damit Sie überhaupt eine Ein-Personen-GmbH gründen können, müssen Sie das Stammkapital zur Verfügung stellen können.

Für die Gründung einer GmbH brauchen Sie ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Mindestens die Hälfte davon – also 12.500 Euro – müssen Sie für die Anmeldung der GmbH in bar auf das Geschäftskonto einzahlen oder in Sachwerten (z.B.: Immobilie, Auto etc.) einbringen.

Für den restlichen Betrag reicht eine Sicherung von Ihnen als Gesellschafter aus.

Zu diesen Ausgaben kommen noch die Notar- und Amtskosten hinzu, die bei der Umwandlung bzw. Eintragung der GmbH entstehen. Diese belaufen sich in der Regel auf 2.500 bis 4.500 Euro.

Rechnen Sie also mit Ausgaben ab 15.000 Euro, die beim Gründungsprozess auf Sie zukommen.

Beachten Sie: Die Finanzierung müssen Sie alleine stemmen können. Denn anders als bei einer „normalen“ GmbH können Sie bei einer Ein-Personen-GmbH keine anderen Gesellschafter für die Finanzierung mit ins Boot holen.

Vor- und Nachteile einer Ein-Mann-GmbH helfen bei der Gründungsentscheidung

Wie eingangs erwähnt, bringt die Gründung einer Ein-Personen-GmbH sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Diese gilt es vor einer endgültigen Entscheidung abzuwägen.

Diese 3 Vorteile hat die Gründung

Vorteil #1: Bessere Gestaltung der Altersvorsorge

Da Sie als Inhaber einer Ein-Mann-GmbH Geschäftsführer und Mitarbeiter sind, haben Sie bei der Gestaltung der Altersvorsorge mehrere Möglichkeiten.

Als Einzelunternehmer oder Inhaber einer Personengesellschaft, haben Sie keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Vorteil #2: Steuern mit einbehaltenen Gewinnen sparen

Belassen Sie Ihre Gewinne in der Ein-Mann-GmbH, werden diese lediglich mit 30 Prozent anstatt mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.

Beachten Sie: Wenn Sie sich die Gewinne ausschütten lassen, führt das zu einer zusätzlichen Besteuerung. Bei einer Ein-Mann-GmbH liegt der Steuersatz dann bei 48 Prozent.

Vorteil #3: Leichtere Nachfolgeplanung

Über die Nachfolge einer Ein-Personen-GmbH können Sie als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer selbst bestimmen.

Wichtig: Legen Sie die Nachfolge mittels einer Abtretungsklausel in Ihrer Satzung sowie im Testament fest.

2 große Nachteile, wenn Sie eine Ein-Mann-GmbH gründen

Nachteil #1: Hoher finanzieller Aufwand

Für die Umwandlung oder Gründung einer Ein-Mann-GmbH brauchen Sie – wie bereits erwähnt – gerade zu Beginn die finanziellen Mittel.

Aber auch danach müssen Sie mit hohen Jahresabschlusskosten und teuren Bilanzierungskosten rechnen.

Nachteil #2: Erhöhter bürokratischer Aufwand

Wenn Sie eine Ein-Mann-GmbH gründen, müssen Sie sich an das GmbH-Gesetz halten. Darin gibt es zahlreiche Regelungen und Vorschriften, die für Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer gelten.

Nichtsdestotrotz müssen Sie für einige Ihrer Entscheidungen bezüglich der GmbH eigene Beschlüsse fassen und diese an die jeweiligen Behörden übermitteln.

Sind diese Beschlüsse nicht vorhanden, können die Ämter Ihre Entscheidungen beanstanden, was für Sie den formellen Aufwand weiter erhöht.

In dieser Situation lohnt es sich, eine Ein-Mann-GmbH zu gründen!

Aufgrund des hohen finanziellen und formellen Aufwands ist es für Einzelunternehmer nur in wenigen Situationen sinnvoll, eine Ein-Mann-GmbH zu gründen.

Genau genommen gibt es meiner Erfahrung nach nur ein Szenario, bei dem sich die Gründung oder Umwandlung lohnt: Wenn Sie bereits ein erfolgreiches Unternehmen haben, das genügend Gewinn abwirft!

Für Einzelunternehmer gilt: Liegt Ihr jährlicher Gewinn bei mindestens 100.000 Euro, können Sie über die Gründung einer GmbH nachdenken.

Wenn Ihr Unternehmen diesen Gewinn abwirft, müssen Sie die Vor- und Nachteile abwägen. Möchten Sie wirklich die hohen laufenden Kosten und Formalismen einer GmbH riskieren, um von der betrieblichen Altersvorsorge und dem steuerlichen Vorteil zu profitieren?

Ist das der Fall, ist die Gründung einer Ein-Mann-GmbH für Sie die richtige Entscheidung.

Sie möchten wissen, ob sich die Umwandlung in eine Ein-Mann-GmbH für Sie auszahlt?

Es ist nicht immer einfach zu erkennen, ob sich das eigene Unternehmen für die Umwandlung oder Gründung einer Ein-Personen-GmbH eignet. Außerdem gibt es einige Faktoren, die diese Entscheidung beeinflussen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Ein-Mann-GmbH die richtige Lösung für Sie ist, sollten Sie sich zuvor von einem Fachmann beraten lassen.

Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserer Spezialisierungen auf Unternehmertum und Unternehmensumwandlung können wir von Lucra Ihnen mit unserem fundierten Wissen zur Seite stehen.

Wir ermitteln, ob sich eine Ein-Personen-GmbH für Sie auszahlt und welche anderen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Überzeugen Sie sich gerne bei einem unverbindlichen Erstgespräch von unserer Expertise. Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular.

 

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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mehrere gmbhs gruenden

Mehrere GmbHs gründen: Steuerentlastung oder Risikofaktor?

Sie sind Unternehmer und bereits im Besitz einer GmbH. Von anderen Unternehmern haben Sie gehört, dass Sie Ihre Steuerlast senken können, indem Sie mehrere GmbHs gründen.

Als Steuerberater weiß ich, dass die Steuerentlastung für viele Unternehmer eine zentrale Rolle spielt – gerade für GmbH-Gesellschafter. Daran ist nichts falsch, aber die steuerlichen Vorteile sollten nicht der Hauptgrund für die Gründung mehrerer GmbHs sein.

Steuern zu sparen ist das eine; die Risiken, denen Sie sich aussetzen, etwas ganz anderes. Denn wenn Sie aus den falschen Beweggründen handeln, können Sie Ihr Unternehmen nachhaltig schädigen.

In diesem Blog-Beitrag möchte ich Ihnen zum einen aufzeigen, aus welchen Motiven Sie tatsächlich mehrere GmbHs gründen sollten. Zum anderen möchte ich das Gerücht aus der Welt schaffen, dass eine niedrige Steuerlast immer das oberste Ziel aller Unternehmer sein sollte.

Mehrere GmbHs gründen: Zur Abtrennung von Teilbetrieben sinnvoll

Einer der wesentlichen Vorteile der Gründung mehrerer GmbHs ist die Abtrennung unterschiedlicher Teilbetriebe. So können diese selbstständig arbeiten und sind nicht voneinander abhängig. Das bietet sich beispielsweise an, wenn Ihr Unternehmenssitz in Deutschland ist, aber sie noch eine Tochtergesellschaft in einem Nachbarland gründen möchten.

Auch wenn Sie unterschiedliche Geschäftsfelder voneinander trennen möchten, ist eine weitere GmbH empfehlenswert. Zum Beispiel könnten Sie so in der einen GmbH Drucker und in der anderen Telefonanlagen produzieren.

Wenn Sie für diese Zwecke mehrere GmbHs gründen, hat das zwei wesentliche Vorteile:

Vorteil #1: Sie können die GmbHs einzeln verkaufen. Als Inhaber können Sie eine Ihrer GmbHs verkaufen und die andere(n) problemlos weiterhin behalten.

Vorteil #2: Die Risiken trägt jede GmbH für sich. Haben Sie zwei GmbHs, ist jede für sich selbst verantwortlich. Laufen also die Geschäfte in einer GmbH nicht, hat das keinen Einfluss auf die andere Firma und Ihr unternehmerisches Risiko hält sich in Grenzen.

Allerdings sollten Sie bei der Gründung mehrerer GmbHs eines nicht vergessen: Sie erhöhen Ihren administrativen Aufwand. Zwei GmbHs bedeuten auch doppelt so viel Arbeit. Zudem fallen beim Steuerberater höhere Kosten für die Buchführung und den zusätzlichen bürokratischen Aufwand an.

Steuerersparnis senkt Unternehmenswert und Kreditwürdigkeit

Viele Inhaber einer GmbH streben nach einer möglichst hohen Steuersenkung. Aus meiner Erfahrung als Steuerberater in Hamburg kann ich Ihnen jedoch versichern: Steuersicherheit macht sich ab einer gewissen Unternehmensgröße weitaus mehr bezahlt.

Senken Sie nämlich Ihre Steuerlast, verringern sich automatisch Ihren Unternehmenswert und Ihre Kreditwürdigkeit. Wie das? Lassen Sie mich das erklären.

Wenn Sie hohe Steuerabgaben haben, bedeutet das, dass Sie einen großen Gewinn erwirtschaften konnten. Nach diesem Gewinn wird Ihr Unternehmen mit dem Betafaktor (ß-Faktor) bewertet.

Der Betafaktor ist eine Kennzahl, die der Risikobestimmung dient. Er gibt an, wie stark der Wert der Unternehmensanteile im Vergleich zum Markt schwankt. Bei einem Betafaktor von 1 ist die Schwankung dem Markt entsprechend – also durchschnittlich. Ist er größer als 1, schwankt der Wert Ihrer Unternehmensanteile stärker als der Durchschnitt. Wenn der Betafaktor unter 1 liegt, ist Ihr Unternehmen weniger von Schwankungen betroffen.

Wenn Sie nun die Steuern auf Ihren Gewinn am Jahresende senken, steigt Ihr Betafaktor auf Ihre Anteile an. Demnach wird Ihr Unternehmen schlechter bewertet. Banken sehen sich vor der Bewilligung eines Kredits die Unternehmensbewertung an. Wird Ihre Firma als risikoreich eingestuft, erhalten Sie weniger oder sogar gar keine finanziellen Mittel von der Bank, wenn Sie diese einmal benötigen sollten.

Verdeckte Gewinnausschüttung als Risikofaktor mehrerer GmbHs

Bereits als Inhaber einer GmbH laufen Sie Gefahr, dass es zu einer verdeckten Gewinnausschüttung kommt. Sobald Sie mehrere GmbHs besitzen, steigt dementsprechend auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Ausschüttung auftritt.

Von einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ist die Rede, wenn ein Gesellschafter einer GmbH Vorteile genießt, die eine unbeteiligte dritte Partei nicht erhalten würde. (Quelle: §8 Abs. 3 KStG) Bekommt beispielsweise ein Gesellschafter für seine Tätigkeit als Geschäftsführer ein zu hohes Gehalt, geht das Gesetz von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus.

Neben der verdeckten Gewinnausschüttung müssen Sie zudem auch alle anderen GmbH-Risiken im Hinterkopf behalten: darunter die versuchte Steuerhinterziehung oder die Haftung bei widerrechtlicher Buchführung. Hier sollten Sie besonders gut aufpassen, denn eine Verfehlung dieser Pflichten hat vermögens- und strafrechtliche Konsequenzen, die Sie viel Geld kosten.

Allerdings haften Sie für jede Firma einzeln. Sollten also bei GmbH 1 keine Fehler vorliegen, sondern lediglich bei GmbH 2, werden Sie gesetzlich auch nur für die Verfehlungen von GmbH 2 belangt.

Fazit: Für Gründung mehrerer GmbHs zuerst Vorteile und Risiken abwägen

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinem Beitrag zeigen, dass die Steuerersparnis bei mehreren GmbHs nicht das Hauptmotiv für deren Gründung sein sollte. Gerade wenn es um den Unternehmenswert geht, sollten Sie auf Steuersicherheit setzen, um Ihr Unternehmen nicht zu schädigen. Denn nur wenige investieren in ein risikobehaftetes Unternehmen.

Außerdem sollten Sie die Risiken beachten, denen Sie sich mit dem Besitz von zwei oder mehr GmbHs aussetzen. Jedoch mit den richtigen Beweggründen – der Abtrennung von Teilbetrieben beispielsweise – zahlt sich die Gründung mehrerer GmbHs im Regelfall aus.

Sie sollten dazu aber vorab mit einem Fachmann Rücksprache halten. Dieser kann Sie hinsichtlich der Rentabilität mehrerer Firmen beraten. Kontaktieren Sie mein Team und mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch. Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder auch über das Kontaktformular (hier klicken).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Tochtergesellschaft gründen

Tochtergesellschaft gründen: Wann lohnt sich das?

Sie haben sich ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut. Nun möchten Sie expandieren, einen weiteren Kernbereich an Ihren Konzern angliedern oder sogar ein anderes Unternehmen übernehmen. Von anderen Unternehmern haben Sie gehört, dass Sie in diesen Fällen eine Tochtergesellschaft gründen sollten. Damit ergeben sich einige – unter anderem steuerliche – Vorteile.

Aber lohnt sich deshalb schon eine Tochtergesellschaft?

In diesem Beitrag möchte ich Ihnen die Informationen zur Verfügung stellen, die Sie für eine Entscheidung brauchen:

Was sind Mutter- bzw. Tochtergesellschaften?

Eine Muttergesellschaft – auch Mutterkonzern oder -unternehmen genannt – hält mindestens die Hälfte der Unternehmensanteile eines anderen Unternehmens, der Tochtergesellschaft. Beim Mutterkonzern handelt es sich um ein rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen. Laut Konzernrecht § 17 AktG ist es deshalb AGs, KGaAs oder GmbHs vorbehalten, eine Tochtergesellschaft zu gründen.

Ausnahme: Personengesellschaften, die mehr als 50 Prozent der Stimmrechte in der Tochtergesellschaft haben, können ebenfalls als Mutterkonzern agieren. In der Praxis wird das jedoch kaum umgesetzt.

Das Tochterunternehmen ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen. Allerdings ist es wirtschaftlich vom Mutterkonzern abhängig und wird von diesem „beherrscht“.

Zur Veranschaulichung: Sie besitzen die Beispiel GmbH. Zudem übernehmen Sie die Exempel GmbH und gründen die Vorlage GmbH. Die Beispiel GmbH besitzt 100 Prozent der Anteile der anderen beiden GmbHs und ist somit die Muttergesellschaft. Die Exempel GmbH und die Vorlage GmbH sind somit die 100-prozentigen-Tochterunternehmen, da sie zur Gänze von einem anderen Unternehmen gehalten werden.

Aus rechtlicher Sicht wird bei einer solchen Unternehmensstruktur mit Mutter- und Tochtergesellschaft häufig von einer Holding gesprochen. Welche Modelle es bei der Holding gibt, finden Sie im Blog-Beitrag „Was ist eine Holding? Für Sie einfach erklärt“.

Die 2 wichtigsten Vorteile einer Tochtergesellschaft

Vorteil #1: Gewinnabführungsvertrag führt zu Steuerersparnis

Haben Sie mehrere Tochterunternehmen, werden deren Gewinne und Verluste in der Regel einzeln betrachtet. Macht also die eine Tochtergesellschaft Gewinne und die andere Verluste, werden die beiden Unternehmen unterschiedlich besteuert.

Die Gewinne werden voll besteuert, die Verluste können nur mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.

Schließen Sie nun einen Gewinnabführungsvertrag – auch als Beherrschungsvertrag oder Ergebnisabführungsvertrag bekannt –, werden die Gewinne bzw. Verluste der Holding-Gesellschaft gegengerechnet.

Ab diesem Zeitpunkt werden die Umsätze der Tochtergesellschaften für die Berechnung der Steuerlast gemeinsam betrachtet und die Muttergesellschaft wird für die Tochterunternehmen haftungspflichtig.

Konkret am oberen Beispiel erklärt bedeutet das:

Die Beispiel GmbH ist die Muttergesellschaft der Exempel GmbH sowie der Vorlage GmbH.

Die Exempel GmbH macht 500.000 Euro Gewinn.

Die Vorlage GmbH verzeichnet einen Verlust von 100.000 Euro.

Haben Sie nun keinen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, werden die 500.000 Euro Gewinn der Exempel GmbH voll besteuert. Die Vorlage GmbH kann die 100.000 Euro Verlust nur mit künftigen Gewinnen gegenrechnen.

Mit einem Gewinnabführungsvertrag sieht die Situation anders aus: Die Muttergesellschaft kann die Gewinne und Verlust der beiden Töchtergesellschaften gegenrechnen:

500.000 Euro – 100.000 Euro = 400.000 Euro

Diese 400.000 Euro dienen nun als Basis für die Berechnung der Steuerabgaben.

Vorteil #2: Abtrennung der Geschäftsbereiche fördert Flexibilität und mindert betriebliche Risiken

Größere Konzerne haben in der Regel mehrere Geschäftsbereiche. Beispielsweise hat ein Unternehmen mit der Produktion von Handys begonnen und spezialisierte sich im Laufe der Zeit zusätzlich auf die Entwicklung von Apps.

Um diese beiden Geschäftsbereiche (Produktion und App-Entwicklung) voneinander trennen zu können, bietet sich die Gründung einer Tochtergesellschaft an. Steht zum Beispiel die Produktion still, hat dies keinen Einfluss auf das Tochterunternehmen, das sich weiterhin ausschließlich der App-Entwicklung widmen kann.

Auch Mischkonzerne profitieren von der Gründung einer Tochtergesellschaft. Als Unternehmer kennen Sie vermutlich einige Beispiele für Betriebe, die sich in mehreren Branchen ein Standbein aufgebaut haben.

Einer der weltweit größten Mischkonzerne ist Siemens. Der deutsche Konzern bietet eine breite Produktpalette: von ICE-Zügen über Turbinen bis hin zu medizinischen Geräten. Um diese Sparten voneinander zu trennen, hat Siemens Tochterkonzerne für jeden seiner Geschäftsbereiche.

Tochtergesellschaften & Steuern: Das gilt für Sie als Unternehmer

Einer der von mir genannten Vorteile eines Tochterunternehmens betrifft die Steuerabgaben. Damit Sie von dieser Steuerersparnis profitieren können, beachten Sie die folgenden Punkte:

  1. Mindestbeteiligung von 50 Prozent: Das Mutterunternehmen muss mindestens die Hälfte der Anteile der Tochtergesellschaft besitzen.
  2. Nur für Kapitalgesellschaften: Die steuerlichen Vorzüge dürfen per Gesetz nur von Tochtergesellschaften genutzt werden, die als Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbHs oder AGs) eingetragen sind. Personengesellschaften sind von der Regelung ausgenommen.
  3. Stille Beteiligungen verboten: Stille Beteiligungen der Muttergesellschaft am Tochterunternehmen sind verboten.
  4. Alleinige Umsatzsteuerschuld für Muttergesellschaft: Die Muttergesellschaft ist für die eigenen Umsatzsteuerabgaben sowie jener aller Tochtergesellschaften verantwortlich.
  5. Zusammengelegte Bilanz: Bei den Bilanzen für den Mutterkonzern werden jene für die Tochterunternehmen ebenfalls mitberechnet und aufgeführt.

Rechnen Sie also bei der Erstellung der Bilanzen und der Vorausberechnung der Steuerabgaben mit einem höheren Zeitaufwand für Ihre Buchhaltung als bisher. Hinzu kommt ein zusätzlicher administrativer Aufwand für die Führung der Tochtergesellschaft.

Fazit: Tochtergesellschaft gründen lohnt sich nur, wenn Steuerersparnis höher als Kosten durch Mehraufwand ist

Eine Tochtergesellschaft ist zumeist erst für etablierte Unternehmen interessant. Die Gründe für eine Gründung können folgendermaßen unterteilt werden: steuerlich, risikominimierend oder imagefördernd.

Egal aus welchem Grund Sie eine Tochtergesellschaft gründen wollen, gilt die Faustregel: Die aus der Gründung entstehenden Vorteile müssen den Mehraufwand wert sein. Die Steuerersparnis muss also die erhöhten Kosten für die zusätzlichen organisatorischen und steuerlichen Aufwand wett machen.

Damit Sie die richtige Entscheidung treffen, ist eine ausgiebige Planung und Beratung notwendig. Ansonsten kann sich die Tochtergesellschaft als Geld- und Zeitfresser herausstellen. Eine Steuerkanzlei kann die Berechnungen durchführen und Sie bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform unterstützen.

Wenn Sie über die Gründung einer Holding nachdenken und noch mehr zu diesem Thema erfahren wollen, stehen meine Mitarbeiter und ich Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung. Außerdem können wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Steuerkanzlei in Hamburg umfassend zum Thema Unternehmensumwandlung beraten.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

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Immobilien GmbH

Immobilien GmbH: Steuern bei der Vermietung von Immobilien sparen

Kennen Sie die Situation: Sie vermieten eine oder mehrere Immobilien in Ihrem Besitz und jährlich fallen bis zu 45 Prozent Einkommenssteuer für die Mieteinkünfte an? Das muss nicht sein. Mit der Gründung einer Immobilien GmbH können Sie die Besteuerung auf 15 Prozent reduzieren.

Nur die wenigsten Unternehmer wissen von dieser Möglichkeit der Steuererleichterung. Dabei könnten so im Laufe der Zeit Millionen Euro eingespart werden. Wollen Sie weiterhin Geld verschenken?

In diesem Blog-Beitrag sage ich Ihnen:

  • Was ist eine Immobilien GmbH?
  • Wieso sparen Sie Steuern mit einer Immobilien GmbH?
  • Rechenbeispiel: So könnte Ihre Steuerersparnis aussehen
  • Wann lohnt sich eine Immobilien GmbH?
  • Immobilien einbringen: So spart die GmbH dabei Steuern
  • Wie Sie steuerschonend Immobilien vermieten und zeitgleich Immobilienhandel betreiben

Immobilien GmbH: Was ist das?

Die Immobilien GmbH gehört zu den Spezialformen der vermögensverwaltenden GmbHs. Diese dürfen keine operativen Tätigkeiten ausführen, sondern lediglich das „Vermögen“ (= Beteiligungen) – wie Immobilen oder Aktien – der beteiligten Gesellschafter verwalten.

Das bedeutet auch, dass Sie mit Ihren Immobilien nicht handeln dürfen. Gewerblicher Immobilienhandel führt dazu, dass Sie als operatives Unternehmen kategorisiert werden.

Von einem gewerblichen Immobilienhandel wird dann gesprochen, wenn Sie innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte an- und wieder verkaufen. Demnach müssen Sie den regulären Einkommenssteuersatz von bis zu 45 Prozent zahlen.

Außerdem müssen Sie beachten, dass sich die vermieteten Immobilien im Vermögen der GmbH befinden und nicht in Ihrem Privatvermögen. Ansonsten gilt für Sie ebenfalls der reguläre Steuersatz. Wie Sie Immobilien in die GmbH überführen, erkläre ich Ihnen etwas später.

Wieso sparen Sie Steuern mit einer Immobilien GmbH?

Gewerbliche Unternehmen müssen die Gewerbesteuer von ca. 15 Prozent bezahlen. Da eine Immobilien GmbH jedoch als Vermögensverwaltung gesehen wird, entfällt die Gewerbesteuer. Für Sie wird also nur die Körperschaftssteuer von 15 Prozent zzgl. der Solidaritätssteuer von 5,5 Prozent fällig.

Damit Sie auch wirklich von der Gewerbesteuer befreit werden, ist es ausschlaggebend, dass Sie keine fremden Immobilien oder Immobilien in Privatbesitz vermieten. Wie eingangs bereits erwähnt, ist auch gewerblicher Immobilienhandel verboten!

Rechenbeispiel: So könnte Ihre Steuerersparnis aussehen

Angenommen Sie sind im Besitz von 2 Immobilien mit einem Wert von jeweils 500.000 Euro. Der Gesamtwert liegt demnach bei 1 Million Euro. Derzeit liegt die durchschnittliche Mietrendite in Deutschland bei etwa 4,3 Prozent. Um die zu erwartenden Mieteinkünfte zu berechnen, gehen wir folgendermaßen vor:

1.000.000 * 0,043 = 43.000 Euro pro Jahr

Ich rechne Ihnen nun 3 Szenarien vor, um die Steuererleichterung für Sie darstellen zu können:

Szenario #1: Als Immobilien GmbH ist lediglich die Körperschaftssteuer (15 Prozent) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) zu zahlen – gesamt rund 15,83 Prozent. Anhand unseres Beispiels bedeutet das:

43.000 * 0,1583 = 6.807 Euro an Steuerabgaben

Szenario #2: Ist Ihre operative GmbH im Besitz der Immobilien, fallen zusätzlich zur Körperschaftssteuer noch 25 Prozent Gewerbesteuer für die Mieteinkünfte an.

43.000 * 0,25 = 10.750 Euro

Diese Steuerabgaben entfallen für eine Immobilien GmbH komplett und Sie sparen 10.750 Euro.

Szenario #3: Sind die Immobilien in Privatbesitz werden die Mieteinnahmen ab einem jährlichen Einkommen von 57.919 Euro mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert.

Verdienen Sie also im Jahr bereits mehr als 57.919 Euro, müssen Sie die Besteuerung der Mieteinnahmen folgendermaßen berechnen:

43.000 * 0,42 = 18.060 Euro Einkommenssteuer

Sie sparen sich somit mit einer Immobilien GmbH im Vergleich zur privaten Besteuerung 11.253 Euro.

Beachten Sie: Sollten Sie jährlich weniger als insgesamt 57.919 Euro einnehmen, gilt der für Sie relevante Steuersatz. Alles darüber hinaus wird mit dem Spitzensteuersatz besteuert.

Achtung mit der Reichensteuer: Verdienen Sie jährlich mehr als 254.447 Euro wird alles über diesem Betrag sogar mit 45 Prozent versteuert!

Wie viel Sie sich genau ersparen, sollten Sie mit einem Steuerberater besprechen. Dieser kann Ihre Situation mit Ihnen evaluieren und Sie beraten, wie Sie am besten vorgehen. Er kann zudem eine Empfehlung darüber abgeben, ob sich die Gründung bzw. Umwandlung in eine Immobilien GmbH für Sie lohnt.

Ab wann lohnt sich eine Immobilien GmbH?

Wie Sie sehen, können Sie mit der Gründung einer Immobilien-GmbH Ihre Steuerlast massiv senken. Die Gründung oder Umwandlung lohnt sich in der Regel, sobald Ihre Mieteinnahmen mit mehr als 35 Prozent besteuert werden.

Außerdem ist eine Umwandlung vor allem in Ballungsräumen sinnvoll, wo Mietpreise hoch sind oder man mit einer signifikanten Erhöhung derer rechnen kann. In großen Städten wie Hamburg, Berlin oder München vermeiden Sie dank einer Immobilien GmbH hohe Steuerabgaben.

Sie haben bereits eine oder mehrere Immobilien und sind nun versucht, eine Immobilien GmbH zu gründen? Bei der Einbringung können Sie ebenfalls steuerliche Vorteile herausschlagen. Wie? Das verrate ich Ihnen.

Immobilien einbringen: So spart die GmbH dabei Steuern

Wenn Sie Immobilien aus fremdem Besitz (privat, operative GmbH etc.) in Ihre Immobilien GmbH übertragen, wird die Grunderwerbsteuer fällig. Generell können Sie hier etwa von 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage ausgehen. Als Bemessungsgrundlage wird in Fällen einer Umwandlung meist der Grundstückswert herangezogen.

Diese Zahlung können Sie allerdings vermeiden. Dazu muss sich die Immobilie mehr als 10 Jahre im Besitz einer Personengesellschaft (Ausnahme: GbRs zählen nicht dazu) befinden, die sich dann in eine GmbH umwandelt.

Ist dies nicht der Fall, muss die Grunderwerbssteuer entrichtet und zusätzlich unter Umständen auch noch die Einkommenssteuer für den Verkauf durch die Übertragung bezahlt werden. Denn: Die Immobilie wird aus rechtlicher Sicht gegen Anteile der GmbH „eingetauscht“. Somit entsteht ein Tauschgeschäft.

Die Einkommensteuer für den Verkauf durch die Übertragung ist zu entrichten, wenn Sie weniger als 10 Jahre im Besitz der eingebrachten Immobilie sind. Außer:

  • Sie haben selbst in der Immobilie gewohnt.
  • Sie haben die Immobilie geerbt. In diesem Fall wird der Zeitraum, in dem der Vererber die Immobilie besessen hat, dazu gerechnet. Als Beispiel: Vor fünf Jahren haben Sie das Haus Ihrer Eltern geerbt, die es vor 20 Jahren gebaut haben. Sie sind demnach seit 25 Jahren Eigentümer der Immobilie.

Wenn Sie möglichst steuerschonend Immobilien in Ihre Immobilien GmbH einbringen wollen, müssen Sie also langfristig planen. Ein erfahrener Steuerberater berät Sie vorab, mit welchen Steuerabgaben Sie bei der Übertragung rechnen müssen und wie Sie die Steuerlast senken können.

Wie Sie steuerschonend Immobilien vermieten und zeitgleich Immobilienhandel betreiben

Sie wollen mit Immobilien handeln, während Sie andere vermieten und dabei Steuern sparen? Das ist mit der Gründung von 2 GmbHs möglich. Während eine als Immobilien GmbH agiert, wird die andere für den Immobilienhandel eingetragen. Aus rechtlicher Sicht haben Sie so die beiden Geschäftsbereiche voneinander getrennt.

Ihre Mieteinkünfte laufen über die vermögensverwaltende GmbH und werden darum nur mit 15 Prozent Körperschaftsteuer besteuert. Gewerbesteuer fällt keine an.

Für die Gewinne der operativen GmbH sind Körperschaft- und Gewerbesteuer zu entrichten.

Fazit: Immobilien GmbH als Option für massive Steuererleichterungen

Eine Immobilien GmbH ermöglicht es, Ihre Steuerbelastung in bestimmten Fällen zu senken. Anstatt einem Spitzensatz von 42 Prozent oder dem Reichensteuersatz von 45 Prozent werden nur 15 Prozent der Mieteinnahmen über die Körperschaftsteuer fällig. Denn: Als vermögensverwaltende GmbH müssen Sie keine Gewerbesteuer bezahlen.

Wann lohnt sich nun die Gründung einer Immobilien GmbH? Was sollten Sie dabei beachten? Um diese Fragen zu beantworten, sollten Sie sich auf den Rat eines Steuerberaters verlassen. Er analysiert Ihre Ausgangssituation genau und stellt Berechnungen an. Danach kann er Ihnen eine Empfehlung geben, ob sich für Sie eine Immobilien GmbH tatsächlich auszahlt.

Gerne stehen ich und mein Team Ihnen als Steuerberatungskanzlei bei Rückfragen oder für Auskünfte zur Verfügung. Melden Sie sich jederzeit telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail oder über unsere Kontaktseite.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

 

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Jetzt (Online) Seminarplätze sichern: Vermögensverwaltung mit Fokus Familienvermögensgesellschaft

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Keine Sorge: Bei diesem Seminar lernen Sie nicht bücherweise Theorie auswendig, die Sie selbst nachschlagen könnten. Dank meiner 15-jährigen Erfahrung als Steuerberater in Hamburg und über 2000 Mandaten lernen Sie die theoretischen Inhalte anhand echter praktischer Fälle. Das hört sich gut an?

Ich erkläre Ihnen im Beitrag kurz wann das nächste Seminar startet, was Sie dabei lernen und wie das Seminar abläuft.

Nächster Seminarstart: 02. Februar 2022

Das Seminar findet aufgrund der aktuellen Situation online statt.

  • Dauer: Zwei Semester mit jeweils 13 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
  • Start 1. Semester: 02. Februar 2022, 18:00 Uhr (jeden Mittwoch)
  • Ende 1. Semester: 11. Mai 2022
  • Start 2. Semester: wird im Frühjahr 2022 festgelegt
  • Preis: 1.200 € pro Monat

Was lernen Sie im Seminar Vermögensverwaltung mit Fokus Familienvermögensgesellschaft?

Mit der Teilnahme lernen Sie die zivilrechtlichen Vorschriften zu Familienvermögensgesellschaften. Sie erlangen das Wissen darüber, zu welchen steuerrechtlichen Rechtsfolgen bestimmte Formulierungen in Verträgen führen.

(Eine Übersicht aller Themen können Sie auf der Seminarseite nachlesen: Seminar Vermögens­verwaltung mit Fokus Familien­vermögens­gesellschaft in der Lucra Praxisakademie)

Wie läuft das Online-Seminar ab?

  1. Nach Ihrer Anmeldung zum Seminar erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
  2.  Vor dem Seminarstart bekommen Sie einen Link (Teams) zur Teilnahme am Onlineseminar
  3. Zum Seminarstart am 02. Februar 2021 stelle ich mich als Vortragender kurz vor. Ich gebe Ihnen einen kurzen Themenüberblick und dann starte ich den Vortrag.
  4. Der Vortrag beginnt mit einem sehr kurzen theoretischen Block. Ich erkläre wichtige Begrifflichkeiten zum Thema Vermögensverwaltung.
  5. Dann geht es auch schon in die Praxis. Wir schauen uns gemeinsam echte Fälle aus meinen über 2000 Mandaten an.
  6. Anhand dieser praktischen Fälle werden die theoretischen Inhalte erarbeitet und vertieft. Das geschieht immer mit hoher Interaktion. Es wird auch kleinere Aufgaben (zum Beispiel Falllösungen) geben, die Sie allein oder in der Gruppe bearbeiten.
  7. Mit den Ergebnissen, Lösungswegen und den auftretenden Schwierigkeiten, werden Sie die Inhalte weiterhin vertiefen.
  8. Hausarbeiten (die Sie zu jedem Monatsende abgeben) senden Sie einfach per E-Mail

Sie haben Interesse? Jetzt Seminarplatz sichern!

Sie möchten von einem erfahrenen Steuerberater lernen? Und mit echten Fällen zum Thema Vermögensverwaltung theoretische sowie praktische Grundlagen lernen? Dann melden Sie sich jetzt für das Online-Seminar im Februar 2022 an: Seminar Vermögensverwaltung mit Fokus Familienvermögensgesellschaft

Ich freue mich darauf Sie bald, (wenn auch leider nicht persönlich), im Seminar kennenzulernen!

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

 

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