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Auto in GmbH einbringen: Warum Sie das vermeiden sollten

Sie sind frischer GmbH-Gründer und wollen Ihr Auto in die GmbH einbringen? Vielleicht können Sie damit einen steuerlichen Vorteil herausholen?

In meiner langjährigen Tätigkeit in der Steuerberatung habe ich selten Mandanten dazu geraten, Ihr Privatfahrzeug in die GmbH einzubringen. Im Normalfall zahlen Sie nämlich letzten Endes drauf.

Wie das zu verstehen ist und in welcher Ausnahmesituation die Einbringung eines Autos unter Umständen sinnvoll sein könnte, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag. Außerdem verrate ich Ihnen, wie Sie sich einen steuerlichen Vorteil beim Firmenwagen-Kauf verschaffen können.

Versteuerung macht Einbringung des Autos in GmbH zum Verlustgeschäft

Wenn Sie Privatvermögen in die GmbH einbringen, wird dieses zu etwa 50 Prozent versteuert. Sie müssen nämlich Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag zahlen.

Deshalb ist die Einbringung von Privatvermögen nur dann sinnvoll, wenn Sie langfristig davon profitieren – beispielsweise mit Immobilien. Da ein herkömmliches Auto nur an Wert verliert, ist meine Empfehlung darum, es nicht in die GmbH einzubringen.

Ausnahme: In dieser Situation kann sich die Einbringung eines Fahrzeugs in die GmbH lohnen

Gründen Sie Ihre GmbH mit Sachwerten, kann es unter Umständen Sinn machen, Ihr Auto in die GmbH einzubringen. Eine GmbH-Gründung mit Sachwerten liegt dann vor, wenn Sie das benötigte Stammkapital in der Höhe von 25.000 Euro in Vermögensgegenständen auslegen.

Als Vermögensgegenständen zählen beispielsweise Grundstücke, Kunstwerke, Aktien oder auch Ihr Auto.

Beachten Sie: Sie geben für die Vermögensgegenstände einen entsprechenden Geldwert in der Bilanz an. Kommt es zur Insolvenz und der von Ihnen angegebene Wert entspricht nicht dem Verkaufspreis, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für den Differenzbetrag.

Als Beispiel: Sie haben Ihren Wagen bei der Gründung mit 22.000 Euro in die Bilanz eingetragen. Zwei Jahre später müssen Sie Insolvenz anmelden und der Masseverwalter kann Ihr Auto nur für 10.000 Euro verkaufen, haften Sie für den Restbetrag von 12.000 Euro.

Diesem Risiko sollten Sie sich bewusst sein, wenn Sie Ihr Auto für die Sachgründung verwenden.

Steuerliche Vorteile beim Kauf von Firmenwagen mit dem Investitionsabzugsbetrag

Sie möchten Ihr Auto doch nicht in die GmbH einbringen, aber brauchen einen Firmenwagen? Dann können Sie sich den Investitionsabzugsbetrag zunutze machen. Damit können Sie noch vor dem Kauf 60 Prozent des Preises von der Steuer abschreiben.

Bis zu drei Jahre vor dem Kauf – das ist die Planungsphase – schreiben Sie 40 Prozent des voraussichtlichen Kaufpreises (=Investition) ab.

Kaufen Sie das Auto innerhalb dieser 3 Jahre, können Sie weitere 20 Prozent des Kaufpreises abschreiben.

Investitionsabzugsbetrag nutzen: Diese Dinge müssen Sie beachten

Damit Sie vom Investitionsabzugsbetrag profitieren können, gibt es 2 Auflagen:

1. Das Auto muss mindestens ein Jahr im Unternehmen bleiben.

2. Das Auto muss zu 90 Prozent betrieblich genutzt werden: Diese Auflage ist bei GmbHs in der Regel automatisch erfüllt. Nutzen Sie als Geschäftsführer der GmbH oder Ihre Mitarbeiter das Firmenfahrzeug, gilt das Auto zu 100 Prozent als betriebliches Wirtschaftsgut.

Neben diesen beiden Regeln, müssen Sie zusätzlich eine dieser Vorgaben erfüllen:

  • Beim Bilanzieren muss Ihr Eigenkapital unter 235.000 Euro liegen…

… oder …

  • …  Ihr Gewinn bleibt bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung unter 100.000 Euro.

(Quelle: § 7g EStG)

Fazit: Firmenwagen-Kauf ist wesentlich profitabler als Auto in GmbH einzubringen

Wenn Sie Ihr Auto in die GmbH einbringen, fallen viele Steuerabgaben an, die sich in der Regel nicht auszahlen. Lediglich bei der GmbH-Gründung mit Sachwerten können Sie die Einbringung Ihres Fahrzeuges in Erwägung ziehen. Bedenken Sie dabei jedoch das Risiko, im Insolvenzfall mit Ihrem Privatvermögen haften zu müssen.

Meiner Erfahrung nach zahlt sich der Kauf eines Firmenwagens für GmbH-Inhaber viel mehr aus, da Sie so vom Investitionsabzugsbetrag profitieren können.

Sie wollen noch mehr über steuerliche Vorteile beim Kauf von Firmenwägen wissen oder haben weitere Fragen zur Einbringung Ihres Autos ins GmbH-Vermögen?

Mein Team und ich beraten Sie gerne bei einem persönlichen Termin in unserem Büro Ballindamm 39 in Hamburg. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns doch telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Sperrminorität bei GmbH bringt Rechte für Minderheitsgesellschafter

Sie sind Minderheitsgesellschafter einer GmbH und wollen bei Entscheidungen mitbestimmen? Ohne GmbH-Sperrminorität ist das schwierig… Dann können Sie ganz einfach überstimmt werden.

Ganz anders ist die Situation, wenn Sie im Gesellschaftsvertrag die Sperrminorität festlegen: So müssen Sie weder Mehrheitsgesellschafter noch Geschäftsführer der GmbH sein, um Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmens zu haben.

In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was die Sperrminorität genau ist, wie Sie diese vertraglich festsetzen und worauf Sie generell achten müssen.

Das bedeutet Sperrminorität in einer GmbH

Die Sperrminorität ist eine bestimmte Anzahl an Stimmen: Mit dieser sind Sie zwar stimmenmäßig in der Minderheit, können aber trotzdem einen Beschluss verhindern. Besitzen Sie demnach genügend GmbH-Anteile, haben Sie einen entscheidenden Einfluss auf die Unternehmensentwicklung.

So legen Sie die Sperrminorität in der Satzung fest

Wurde die Sperrminorität nicht bereits im Gesellschaftsvertrag festgelegt, sollten Sie als Minderheitsgesellschafter schnellstmöglich eine Änderung des Vertrags veranlassen bzw. die Vereinbarung hinzufügen.

Dafür brauchen Sie einen Gesellschafterbeschluss. Das bedeutet, Sie müssen mit den anderen Gesellschaftern bestimmen, ab wann eine qualifizierte Mehrheit vorliegt. Ihre Anteile sollten eine Mehrheit verhindern können.

Darauf sollten Sie achten, wenn die Sperrminorität bereits im Gesellschaftsvertrag verankert ist

Bestenfalls haben Sie bzw. die Unternehmensgründer bereits eine qualifizierte Mehrheit in der Satzung bestimmt. Prüfen Sie den Vertrag genau, denn die Sperrminorität kann frei festgesetzt werden.

Wurde bei der Unternehmensgründung eine Sperrminorität der GmbH von 10 Prozent ausgehandelt, kann ein Beschluss erst mit einer qualifizierten Mehrheit von 91 Prozent durchgesetzt werden.

Vor- und Nachteile der GmbH- Sperrminorität

Von Vorteil ist die Sperrminorität vor allem für Minderheitsgesellschafter: Sie können trotz weniger Anteile den Unternehmensverlauf mitbestimmen.

Für Mehrheitsgesellschafter hingegen kann die Sperrminorität ein hohes Risiko darstellen. Je mehr Anteile und Stimmen Ihnen gehören, umso mehr haben Sie zu verlieren, wenn die Minderheitsgesellschafter sich gegen Sie stellen.

Auch für die GmbH kann die Sperrminorität ein Nachteil sein. Werden wichtige Beschlüsse verhindert oder blockiert, kann das bis zur Insolvenz der GmbH führen.

Fazit: Sperrminorität bei GmbH bringt Mitbestimmungsrecht trotz anteilsmäßiger Minderheit

Als Minderheitsgesellschafter gibt Ihnen eine Sperrminorität die Möglichkeit, bei Unternehmensentscheidungen mitzubestimmen. So können wichtige Beschlüsse nicht ohne Ihre Zustimmung getroffen werden.

Damit Sie von diesem Recht profitieren können, müssen Sie im Gesellschaftsvertrag die richtige qualifizierte Mehrheit und Sperrminorität festlegen. Diese sollte so gewählt werden, dass sie sich auch in Zukunft nicht zu Ihrem Nachteil verschieben kann.

Falls Sie dazu noch Fragen haben oder Hilfe bei der Schaffung einer Sperrminorität benötigen, stehen mein Team und ich Ihnen gerne zur Seite.

Kontaktieren Sie uns jederzeit via Telefon (040 – 234 97 222), E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken!).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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GmbH auflösen: So machen Sie es richtig!

Sie wollen oder müssen als GmbH-Gesellschafter Ihre GmbH auflösen? Bei der Unternehmensauflösung sollten keine Fehler passieren, ansonsten könnte der Beschluss rechtlich ungültig sein…

Wie der konkrete Ablauf einer GmbH-Auflösung aussieht und worauf Sie achten sollten, möchte ich Ihnen in diesem Blogbeitrag erklären.

Diese beiden Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie die GmbH auflösen

Als Gesellschafter müssen Sie für die Unternehmensauflösung gewisse Richtlinien beachten. Zuallererst müssen Sie die zwei Grundvoraussetzungen erfüllen – unabhängig davon, ob Sie Ihre GmbH auflösen müssen oder wollen:

Voraussetzung #1: Sie brauchen eine Dreiviertelmehrheit.

Damit Sie die GmbH auflösen können, muss die Dreiviertelmehrheit diesem Beschluss zustimmen. Die Dreiviertelmehrheit wird über die Verteilung der Gesellschaftsanteile geregelt, nicht über die Personenanzahl.

Sind Sie also Mehrheitsgesellschafter mit einem Gesellschaftsanteil von mehr als 75 Prozent, können Sie die Unternehmensauflösung auch allein beschließen.

Voraussetzung #2: Sie müssen eine Gesellschafterversammlung einberufen.

Bevor Sie überhaupt über die Unternehmensauflösung abstimmen können, müssen Sie eine Gesellschafterversammlung einberufen. Achten Sie darauf, alle Gesellschafter formell korrekt einzuladen – das ist für die Gültigkeit der GmbH-Auflösung essenziell.

Doch was gilt es bei der GmbH-Auflösung noch zu beachten?

GmbH-Gesetz legt fest, wann GmbH zwingend aufgelöst werden muss

Im GmbH-Gesetz (§ 60, Abs. 1) sind jene Gründe verankert, die zur Unternehmensauflösung führen. Dazu zählen:

  • Ablauf des im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitraums
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Durch ein gerichtliches Urteil, wenn die Gesellschaft beispielsweise ihren Unternehmenszweck nicht mehr erfüllt
  •  Durch Entscheidung des Verwaltungsgerichts bzw. der Verwaltungsbehörde; z.B.: wenn eine Gesellschaft bzw. deren Gesellschafter das Gemeinwohl wissentlich mit deren Entscheidungen gefährden

Freiwillig GmbH auflösen: Wann sollten Sie den Schritt wagen?

Meiner langjährigen Erfahrung als Steuerberater nach, gibt es 3 Situationen, in denen die Unternehmensauflösung ratsam ist:

Situation #1: Vermögenslosigkeit

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen keinen Gewinn mehr erzielen, rate ich Ihnen, die GmbH aufzulösen.

Situation #2: Die Gesellschaftsform passt nicht mehr zum Unternehmen

Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmer eine GmbH gründen und nach einiger Zeit bemerken, dass eine andere Unternehmens- bzw. Rechtsform für sie profitabler wäre. Im Falle einer Unternehmensumwandlung muss die GmbH ebenfalls aufgelöst werden.

Situation #3: GmbH-Vorteile werden nicht mehr gebraucht

Wenn Sie sich beruflich neu ausrichten wollen, brauchen Sie eventuell Ihre GmbH nicht mehr. In diesem Fall können Sie die GmbH auflösen. Allerdings können Sie auch darüber nachdenken, lediglich aus er GmbH auszutreten und Ihre Anteile zu verkaufen.

Abhängig von der Art der GmbH, könnte dies der profitablere Weg für Sie sein. Worauf Sie beim GmbH-Austritt als Gesellschafter achten müssen, habe ich Ihnen im Blogbeitrag „GmbH Gesellschafter Austritt: Wissen zu Abfindung und Anteilsverteilung“ zusammengefasst. Klicken Sie auf den Link: https://www.lucra.de/gmbh-gesellschafter-austritt-wissen-zu-abfindung-und-anteilsverteilung/

2 Möglichkeiten der Unternehmensauflösung: Liquidation oder Verschmelzung

Wenn Sie Ihre GmbH freiwillig auflösen, haben Sie zwei Optionen, das zu tun: die Liquidation oder die Verschmelzung. Welche Variante Sie für die Auflösung wählen sollten, hängt davon ab, weshalb Sie Ihr Unternehmen auflösen.

Im Folgenden möchte ich Ihnen die beiden Verfahren näher erklären, damit Sie die richtige Entscheidung treffen können.

Liquidation macht die GmbH zu Geld

Wie der Name bereits vermuten lässt, werden bei der Liquidation alle Vermögenswerte sowie etwaige Schulden der GmbH zu Geld gemacht.

Bevor Sie sich jetzt allerdings zu früh freuen: Bei der Liquidation gibt es ein sogenanntes Sperrjahr. Sie haben also ab Bekanntmachung der Auflösung ein Jahr lang keinen Zugriff auf das verbleibende Geschäftsvermögen.

Den gesamten Ablauf der Liquidation möchte ich Ihnen nun in 8 Schritten präsentieren:

1. Liquidationsbeschluss mit Liquidationseröffnungsbilanz

2. Notarielle Beurkundung der Liquidation

3. Eintragung des Firmenzusatzes i. L. (in Liquidation) im Handelsregister

4. Elektronische Veröffentlichung im Bundesanzeiger, um Liquidation zu starten

Zwischen dem 4. und 5 Schritt ist eine längere Wartezeit einzuplanen, da Ihr Vermögen und Ihre Verbindlichkeiten verflüssigt – in Geld umgewandelt – werden.

5. Liquidationsschlussbilanz: Bei der Schlussbilanz müssen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.

6. Abschließende Steuererklärung: Der Gewinn ist in diesem Fall aus dem Liquidationsschlussvermögen und dem Gewinn am Anfang des Liquidationsverfahrens zu berechnen.

7. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt führt zur Löschung der Gesellschaft

Haben Sie diese Schritte alle durchgeführt, gibt es Ihre GmbH nicht mehr und sie wurde erfolgreich aufgelöst.

Verschmelzung als Variante der Unternehmensumwandlung

Bei der Verschmelzung werden nach §2 des Umwandlungsgesetz 2 Verschmelzungsarten unterschieden:

1. Verschmelzung durch Aufnahme: Ein oder mehrere Unternehmen (Rechtsträger) übertragen ihr Vermögen auf ein anderes bereits bestehendes Unternehmen.

2. Verschmelzung durch Neugründung: Das Vermögen von zwei oder mehr Unternehmen wird einem neuen Unternehmen übertragen, wobei die alten Unternehmen aufgelöst werden.

Damit die Verschmelzung gelingt, müssen Sie folgendes tun:

1. Notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag einholen

2. Verschmelzung ins Handelsregister eintragen

3. Bilanz erstellen: Bei der Eintragung ins Handelsregister müssen Sie eine Bilanz abgeben, die nicht älter als 8 Monate sein darf.

Fazit: GmbH-Auflösung erfordert viel Knowhow und Geduld

Damit Sie bei der Unternehmensauflösung nichts falsch machen, müssen Sie viele Punkte beachten. Das beginnt schon bei der Einladung der Gesellschafter. Wenn gleich zu Beginn Fehler passieren, ist der ganze restliche Prozess der Auflösung hinfällig.

Auch bei der Wahl des richtigen Verfahrens zur GmbH-Auflösung ist Vorsicht geboten. Vor allem sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass Sie nur dann zwischen Liquidation und Verschmelzung wählen können, wenn Sie sich freiwillig für die Unternehmensauflösung entschieden haben.

Je nachdem für welches Verfahren Sie sich entscheiden, brauchen Sie viel Geduld – bedenken Sie das Sperrjahr, wenn Sie Sie die Liquidation wählen.

Außerdem könnte es sein, dass es für Sie sogar rentabler wäre, einfach nur Ihre Anteile zu verkaufen und aus der GmbH auszutreten, anstatt diese ganz aufzulösen…

Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können und die lukrativste Auflösungsvariante für Sie zu finden, sollten Sie einen Steuerberater zurate ziehen.

Dieser prüft Ihre Situation genau, kann Sie umfassend beraten, die Bilanzen erstellen und Ihnen bei der Unternehmensauflösung für Fragen und Anliegen zur Seite stehen.

Sie denken, mein Team und ich könnten die richtigen Ansprechpartner für Sie sein? Dann melden Sie sich doch telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular (hier klicken).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Familien GmbH: Das sind die Vor- und Nachteile!

Sie haben als Unternehmer bzw. als Familie eine größere Menge Geld angespart. Wie können Sie dieses Vermögen nun effizient und möglichst profitabel verwalten?

Wenn Sie auf diesen Beitrag gestoßen sind, haben Sie wahrscheinlich schon einmal etwas von der Familien-GmbH gehört. Jetzt wollen Sie wissen, ob sich diese GmbH-Form für Sie und Ihre Familie zur Vermögensverwaltung auszahlt.

In diesem Beitrag möchte ich Ihnen die 5 Vorteile und die beiden Nachteile der Familien-GmbH näherbringen. Diese sollen Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen.

Zuvor möchte ich Ihnen allerdings noch erklären, was eine Familien GmbH ist und wie Sie damit Ihr Vermögen verwalten können.

Familien-GmbH: Was ist das?

Die Familiengesellschaft zählt zu den vermögensverwaltenden GmbHs. An ihr sind im Normalfall mehrere Familienmitglieder beteiligt.

Diese Variante der GmbH erfüllt genau einen Zweck: Sie können damit Ihr erwirtschaftetes Geld verwalten und anschließend so verteilen, wie Sie es wollen.

Wie ist der Ablauf?

Zu Beginn müssen Sie als Vermögensinhaber die jeweiligen Vermögenswerte (Immobilien, Geld usw.) in die GmbH einbringen.

Danach können Sie Anteile der Familien-GmbH an Familienangehörige – wie Ehepartner, Kinder oder Geschwister – übertragen. Zu Lebzeiten werden die Anteile mittels Schenkung, im Todesfall über die Erbschaft verteilt.

Achten Sie bei der Gründung einer Familiengesellschaft darauf, dass Sie im Gesellschaftsvertrag alle essenziellen Regelungen zur Anteilsverteilung festhalten. Dadurch vermeiden Sie, dass Gläubiger oder Ex-Ehepartner Zugriff auf Ihr Vermögen erhalten.

Von diesen 5 Vorteile profitieren Sie mit einer Familien-GmbH:

Vorteil #1: Steuerbefreiung für Gewerbesteuer

Dient die Familien-GmbH lediglich dazu, Ihren Grundbesitz und Ihr Kapitalvermögen zu halten, fällt keine Gewerbesteuer für den Ertrag des Grundbesitzes an. Sie müssen nur die Körperschaftsteuer von 15 Prozent bezahlen.

Vorteil #2: Übersichtliche Verwaltung

Mit einer Familiengesellschaft können Sie die Vermögenswerte Ihrer Familie übersichtlich verwalten.

Vorteil #3: Einfache Erbfolgeregelung

Die Vermögenswerte Ihrer Familiengesellschaft werden – im Gegensatz zum Testament – nicht einzeln übertragen, sondern als ein Vermögenswert. Sie bestimmen im Testament also mithilfe der GmbH-Erbfolge lediglich über einen Vermögensgegenstand und dessen Verteilung.

Vorteil #4: Keine Zerschlagung des Vermögens

Scheidungen oder Erbfälle können dazu führen, dass Ihr Vermögen zerschlagen wird. Mit einer Familien-GmbH kann Ihnen das nicht passieren.

Vorteil #5: Keine Steuern für Gewinnausschüttungen

Wenn Sie im Gesellschaftsvertrag die den richtigen Unternehmenszweck – das Halten und Verwalten des eigenen Vermögens – festlegen, können Sie damit Gewinnausschüttungen steuerfrei gestalten (§3 Nr. 41 lit. a EStG, R 8.1. KStR zu §8 KStG).

Damit Sie dabei keine teuren Fehler machen, sollten Sie sich jedoch von einem erfahrenen Steuerberater helfen lassen. Ein Fachmann mit Spezialisierung auf Unternehmensumwandlung und Unternehmertum unterstützt Sie bestmöglich bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags sowie der der Beantragung auf steuerfreie Gewinnausschüttung.

Diese 2 Nachteile der Familien-GmbH sollten Sie kennen!

Nachteil #1: Hohe Jahresabschlusskosten

Für den Jahresabschluss wird Ihnen gleich viel verrechnet, wie für eine normale GmbH – was verhältnismäßig viel Geld für wenig administrativen Aufwand ist.

Nachteil #2: Veröffentlichungspflicht

Wie bei der GmbH üblich, müssen Sie den Jahresabschluss veröffentlichen. Dadurch können Außenstehende Ihren Vermögensstand einsehen.

Fazit: Gründung einer Familien-GmbH erleichtert Verteilung des Vermögens

Mit einer Familiengesellschaft können Sie also auf unterschiedlichen Ebenen profitieren: sei es nun beim Gesellschafts-, Erb- oder Steuerrecht.

Aber Sie sollten auch die Nachteile bedenken, die sich mit einer Familien-GmbH ergeben.

Ich hoffe, Sie können mit meiner Auflistung der Vor- und Nachteile nun eine Entscheidung darüber treffen, ob sich die Gründung einer Familiengesellschaft für Sie rentiert.

Sollten Sie noch unsicher sein, können Sie sich gerne jederzeit an mein Team und mich wenden. Wir klären mit Ihnen, ob eine Familien-GmbH für Verwaltung Ihres Vermögens geeignet ist, und geben Ihnen gegebenenfalls auch bei der Erstellung des rechtlich korrekten Gesellschaftsvertrags wichtige Tipps.

Kontaktieren Sie uns doch für ein unverbindliches Erstgespräch via Telefon (040 – 234 97 222), E-Mail (anfrage@lucra.de) oder das Kontaktformular (hier klicken).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Verdeckte Gewinnausschüttung: 6 häufige Formen und deren Folgen

Als Unternehmer einer GmbH haben Sie vielleicht einmal etwas von einer verdeckten Gewinnausschüttung (kurz: vGA) gehört.

Falls nicht: Haben Sie von Ihrer GmbH schon Geld oder Leistungen beansprucht, die eine firmenunabhängige Person nicht erhalten hätte?

Ja? Dann könnte es sein, dass Sie bereits eine vGA begangen und sich strafbar gemacht haben.

Die meisten verdeckten Gewinnausschüttungen passieren versehentlich, weil Unternehmer nicht wissen, dass gewisse Vereinbarungen bzw. Auszahlungen verboten sind.

In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen 6 Szenarien vorstellen, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen und welche Konsequenzen diese Ausschüttung für Sie hat.

Verdeckte Gewinnausschüttung: Was ist das?

Zusammengefasst: Von einer verdeckten Gewinnausschüttung ist laut Gesetz die Rede, wenn ein Gesellschafter von der Firma Vorzüge erhält, die eine fremde Person nicht bekommen würde (§ 8 Abs. 3 KStG). Das kann ein überdurchschnittliches hohes Gehalt, aber auch die Minderung einer Mietzahlung für eine Immobilie sein.

Genauer gesagt liegt eine vGA vor, wenn einer dieser 3 Punkte zutrifft:

  1. Die Vermögensvermehrung der Gesellschaft wird beeinträchtigt.
  2. Das Vermögen der Gesellschaft wird ungerechtfertigt vermindert.
  3. Die Zahlung wurde im Vorhinein nicht vertraglich geregelt.

Um diese drei Punkte etwas verständlicher darzustellen, möchte ich Ihnen 6 Szenarien präsentieren, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

6 häufige Formen der verdeckten Gewinnausschüttung

Im Folgenden habe ich die 6 häufigsten Formen der verdeckten Gewinnausschüttung aufgelistet. Diese können Unternehmern zum Verhängnis werden.

1. Überteuerter Verkauf an die Gesellschaft

Wenn Sie Ihrer Gesellschaft einen Gegenstand o. Ä. aus Ihrem Vermögen übertragen, müssen Sie darauf achten, einen marktgerechten Preis zu verlangen. Ist der Preis zu hoch, könnte angenommen werden, dass Sie sich an Ihrem Unternehmen bereichern.

2. Falscher Preis bei der Vermietung

Wenn Sie an Ihre Gesellschaft eine Immobilie (Büros, Lager, Halle usw.) vermieten, müssen Sie ebenfalls darauf achten, dass Sie einen markgerechten Preis verlangen. Ansonsten wird – wie bei Punkt 1 – davon ausgegangen, dass Sie sich an der GmbH bereichern.

3. Private Ausgaben vom Firmenkonto nicht rückerstatten

Egal wie klein der Betrag auch ist, wenn Sie für eine private Ausgabe das GmbH-Konto belasten und das Geld nicht rückerstatten, machen Sie sich strafbar.

Deshalb sollten private Ausgaben immer von Ihrem persönlichen Konto bezahlt werden.

4. Hohe Gehaltsnachzahlungen

Sie wollen zu Beginn des Geschäftsjahres auf Nummer sicher gehen und legen deshalb nur ein geringes Jahresgehalt für sich fest. Nachzahlungen am Jahresende können Sie dann an den Unternehmensgewinn anpassen.

Das lassen Sie lieber, denn auch hier geht der Gesetzgeber von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. Entscheiden Sie sich von vornherein für ein realistisches Gehalt.

5. Fehlender Überlassungsvertrag bei privater Nutzung des Firmenwagens

Ein Firmenfahrzeug darf niemals ohne Vertrag für private Zwecke verwendet werden. Per Gesetz gilt dies nämlich als Sachbezug und ist zu versteuern. Darum müssen Sie die private Nutzung des Wagens vorab im Überlassungsvertrag festlegen.

6. Falscher Zinssatz bei Kreditauszahlung

Wenn Sie als Gesellschafter Ihrer GmbH einen Kredit gewähren, dürfen Sie nicht mehr oder weniger Zinsen verlangen als auf dem Markt üblich.

Welche Folgen hat eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Wird vom Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt, sind Sie als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der GmbH für die Bereinigung des Problems verantwortlich. Das bedeutet:

  • Zum einen müssen Sie alle unrechtmäßigen Betriebsausgaben rückerstatten. Das führt dazu, dass sich der Gewinn der GmbH erhöht und folglich Nachzahlungen für die Gewerbe- und Körperschaftssteuer anfallen.
  • Zum anderen wird der Geldbetrag, den sie unrechtmäßig von der GmbH erhalten haben, mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz nachversteuert.

Im schlimmsten Fall erhebt das Finanzamt zudem eine Anklage wegen versuchter Steuerhinterziehung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich mit Absicht oder aus Versehen an der GmbH bereichert haben.

Da bei einer GmbH die sogenannte GmbH-Geschäftsführerhaftung greift, sind Sie für Ihre Entscheidungen und Handlungen verantwortlich und rechtlich belangbar. Bei versuchter Steuerhinterziehung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden.

Fazit: Geschäfte mit der eigenen GmbH sollten gut überlegt und abgesichert sein

Wie Sie sehen, kann bereits ein unüberlegter Griff zur GmbH-Kreditkarte zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Darum gilt: Überlegen Sie vor jeder Auszahlung und jedem Vertragsabschluss zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen, wie Sie sich korrekt absichern.

Beispielsweise rate ich meinen Mandanten bei der Vermietung von Immobilien oder Verkäufen von Gegenständen zu einem Fremdvergleich: Würden außenstehende Personen, dieselben Konditionen erhalten?

Auch der Abschluss eines Vertrages kann sich auszahlen, gerade wenn es um die Nutzung des Firmenwagens oder die Höhe des Geschäftsführergehaltes geht.

Sie haben noch Fragen oder Bedenken, was verdeckte Gewinnausschüttungen betrifft? Oder möchten Sie noch mehr Tipps, wie Sie vGA am effektivsten vermeiden?

Dann können Sie mein Team und mich gerne telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular kontaktieren. Dank unserer Spezialiserungen, die unter anderem in den Bereichen Steuerberatung und Unternehmertum liegen, können wir Sie umfassend zum Thema verdeckte Gewinnausschüttung beraten.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Gewerbesteuer: Das müssen Sie als Unternehmer wissen!

Sie sind Unternehmer? Sie wollen ein Unternehmen gründen und suchen noch nach dem idealen Firmenstandort? Oder haben Sie bereits eine Firma, möchten aber den Standort aufgrund einer niedrigeren Gewerbesteuer in die Nachbar-Gemeinde verlegen?

Als Steuerberater in Hamburg kann ich Ihre Überlegung sehr gut nachvollziehen. Viele meiner Kunden – vor allem hier in Hamburg – ärgern sich über die teilweise hohen Abgaben.

Allerdings fördern Sie mit einem Teil der Gewerbesteuer einerseits Ihre Region und andererseits auch Ihr Unternehmen.

Wieso das so ist und warum die Gewerbesteuer deutschlandweit unterschiedlich hoch ausfällt? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Gewerbesteuer: Warum zahlen Sie je nach Region unterschiedlich viel?

Die Gewerbesteuer in Deutschland setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: dem Gewerbesteuermessbetrag und dem Gewerbesteuerhebesatz. Im Folgenden möchte ich Ihnen diese beiden Steuersätze genauer erklären.

Gewerbesteuermessbetrag: Diese 3,5 Prozent zahlt jeder

Als Unternehmer zahlen Sie bundeseinheitlich den Gewerbesteuermessbetrag. Dieser beträgt 3,5 Prozent Ihres Gewinns (= Gewerbeertrags) ab 24.500 Euro. Die Formel dafür lautet also:

(Gewinne – 24.500 €) x 3,5 % = Gewerbesteuermessbetrag

Als Beispiel:

Sie machen einen Gewinn von 100.000 Euro:

(100.000 – 24.500) x 0,035 = 2.642,50 Euro Gewerbesteuermessbetrag

Sie haben ein Unternehmen und fragen sich, wie hoch die

Gewerbesteuerhebesatz: Darum zahlen Sie je nach Gemeinde unterschiedlich viel Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuerhebesatz – kurz Hebesatz – wird von den Gemeinden und Kommunen selbst festgelegt. Deshalb fällt sie unterschiedlich hoch aus. Der Mindestsatz liegt bei 200 Prozent, der Höchstsatz bei 490 Prozent.

Um nun den Gesamtbetrag der Steuerlast für die Gewerbesteuer zu erhalten, rechnen Sie:

Gewerbesteuermessbetrag x Gewerbesteuerhebesatz = gesamte Gewerbesteuerlast

Anhand des oberen Beispiels erklärt:

  • Gewinn = 100.000 Euro
  • Gewerbesteuermessbetrag = 2.462,50 Euro
  • Unternehmensstandort Bayern = 424 % Hebesatz

2.642,50 x 4,24 = 11.204,20 Euro Gewerbesteuer sind in Bayern bei einem Gewinn von 100.000 Euro fällig.

Zum Vergleich gebe ich Ihnen hier einen Überblick zu den durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesätzen nach Bundesländern (2021):

  • Baden-Württemberg: 393%
  • Bayern: 424%
  • Berlin: 410%
  • Brandenburg: 385%
  • Bremen: 460%
  • Hamburg: 470%
  • Hessen: 418%
  • Mecklenburg-Vorpommern: 440%
  • Niedersachsen: 423%
  • Nordrhein-Westfalen: 469%
  • Rheinland-Pfalz: 415%
  • Saarland: 459%
  • Sachsen: 440%
  • Sachsen-Anhalt: 421%
  • Schleswig-Holstein: 416%
  • Thüringen: 437%

Gewerbesteuer stärkt Firmenstandort und damit auch Ihr Unternehmen

Die Abgaben der Gewerbesteuer sind für Unternehmer natürlich in erster Linie eine finanzielle Belastung. Allerdings werden Sie aus gutem Grund erhoben und können sogar dazu beitragen, den Firmenstandort zu stärken.

Die Gewerbesteuer bezahlen Sie, weil Ihr Unternehmen nicht nur Teil der örtlichen Infrastruktur ist, sondern diese auch belastet. Um sie zu erhalten oder sogar zu verbessern, werden die Einnahmen aus den Gewerbesteuerabgaben verwendet.

Wenn Sie sich nun denken, dass die Länder bereits Förderungen vom Bund bekommen: Ja, Sie haben recht. Aber ihre Gewerbesteuer geht direkt an die Gemeinde bzw. Kommune.

Förderungen vom Bund werden gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt. Eine kleine Gemeinde bekommt davon nicht mehr allzu viel. Wenn Sie in dieser kleinen Gemeinde allerdings Ihren Unternehmenssitz haben und Ihre Gewerbesteuer zahlen, kommt das Geld direkt den dortigen Bewohnern zugute.

Das bedeutet, mit Ihren Abgaben, kann beispielsweise das Verkehrsnetz verbessert oder das Freizeitangebot erweitert werden. Das führt wiederum dazu, dass sich mehr Menschen in der Region niederlassen und Arbeitskräfte angelockt werden.

Im Umkehrschluss heißt das auch: Wenn Sie einen Standort mit einer niedrigen Gewerbesteuer wählen, ist die Lage vermutlich nicht optimal für einen Betrieb. Wollen Sie nur wegen der günstigeren Steuerabgaben deshalb einen weniger lukrativen Firmenstandort? Das wage ich zu bezweifeln.

Mit der Gewerbesteuer beteiligen Sie sich also am Erhalt Ihres Unternehmensstandortes und fördern dessen wirtschaftliche Stabilität. Davon profitieren Sie mit Ihrem Unternehmen und die Region gleichermaßen.

Sie haben noch Fragen zur Gewerbesteuer?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Als Steuerberatungskanzlei in Hamburg helfen mein Team und ich gerne bei Anliegen zur Gewerbesteuer weiter. Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular.

Vielleicht möchten Sie auch zu einem persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei am Ballindamm 39 vorbeikommen? Wir freuen uns auf ein Kennenlernen!

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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GmbH Gesellschafter Austritt: Wissen zu Abfindung und Anteilsverteilung

Sie sind Gesellschafter einer GmbH und Ihr Geschäftspartner möchte aus dem Geschäftsverhältnis austreten? Fragen zur Höhe der Abfindung, dem Gesellschaftsvertrag oder auch der Anteilsverteilung kommen auf.

Fragen, mit denen Sie sich vermutlich noch nicht auseinandergesetzt haben. In diesem Beitrag möchte ich mit Ihnen das Wissen aus meiner langjährigen Erfahrung als Steuerberater und Spezialist für Unternehmertum teilen.

Dieser Beitrag soll Ihnen einen Überblick zur Abfindung und der Verteilung der Geschäftsanteile bei einem GmbH-Austritt geben.

Wie hoch ist die Abfindung bei einem GmbH Gesellschafter Austritt?

In der Regel wurde die Höhe der Abfindung bereits bei der Gründung der GmbH im Gesellschaftsvertrag festgesetzt.

Wurde diese in Ihrem Vertrag nicht verankert, tritt § 738 BGB in Kraft: Demnach hat der ausscheidende Gesellschafter das Recht auf eine Abfindung, die dem Wert seiner Firmenanteile entspricht.

Um den richtigen Preis herauszufinden, empfehle ich Ihnen, ein Ertragswertverfahren zur Unternehmensbewertung durchzuführen. Um dabei Fehler zu vermeiden und den richtigen Wert ermitteln zu können, rate ich stets, einen erfahrenen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu kontaktieren.

Wann und wer muss die Abfindung bezahlen, wenn ein GmbH Gesellschafter austritt?

Die Abfindung nach dem Austritt eines GmbH Gesellschafters wird erst ausbezahlt, nachdem ein Käufer für die Geschäftsanteile gefunden wurde. Somit ist deren Verkaufspreis an die vereinbarte Abfindungshöhe anzupassen.

Folglich bedeutet das, dass die Abfindung vom Käufer der abfallenden Geschäftsanteile übernommen wird.

Das kann entweder ein neuer Gesellschafter sein oder die übrigen Gesellschafter bezahlen die Abfindung von ihrem Privatvermögen und kaufen somit die abfallen Anteile auf.

Das Konto der GmbH wird für die Zahlung der Abfindung nicht belastet.

Mitgesellschafter haben Vorkaufsrechte auf abfallende Anteile

Tritt ein Gesellschafter aus der GmbH aus, haben Sie und etwaige Mitgesellschafter in der Regel das Vorkaufsrecht auf die Anteile des ausscheidenden Gesellschafters. Dieses ist normalerweise ebenfalls im Gesellschaftsvertrag verankert.

Kaufzwang gibt es für die bestehenden Gesellschafter keinen. Der ausscheidende Gesellschafter kann seine Anteile auch an eine firmenunabhängige Person verkaufen.

Allerdings müssen alle Mitgesellschafter mit der Veräußerung an eine externe Person einverstanden sein.

Aber Achtung: Gibt es einen Kaufinteressenten für die Unternehmensanteile, ergeben sich 2 Szenarien:

Szenario #1: Sie bzw. andere Mitgesellschafter möchten die Unternehmensanteile kaufen

Gibt es für die GmbH-Anteile bereits einen potenziellen Käufer, bringt das kaufinteressierte Mitgesellschafter in eine unangenehme Lage. Denn: Als Gesellschafter können sie die Anteile nun nur noch zu dem Preis kaufen, den der potenzielle Käufer zahlen würde.

Weniger ist nicht möglich. Dieser Kaufpreis richtet sich nicht nach dem Unternehmenswert, sondern kann auch weit darüber liegen – je nachdem wie viel der Kaufinteressent für die Anteile geboten hat.

Szenario #2: Keiner der Gesellschafter möchte die Anteile kaufen

In diesem Fall werden die Anteile des ausscheidenden Gesellschafters an den externen Käufer verkauft.

Fazit: Professioneller Beistand bei Austritt eines GmbH Gesellschafters erleichtert den Ablauf

Der Austritt eines Gesellschafters aus der GmbH ist meiner Erfahrung nach ein emotionales Unterfangen. Zumeist sind es Streitigkeiten bezüglich des Unternehmens, die zur Auflösung des Geschäftsverhältnisses führen.

Darum ist es umso wichtiger, dass Sie bei dem Prozedere des Ausstiegs die fachliche Ebene nicht außer Acht lassen. Ansonsten passieren schnell Fehler, die Sie unter Umständen viel Geld kosten können.

Um diese Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich auf einen Experten verlassen, der Sie bei der Unternehmensbewertung unterstützt und darauf achtet, dass Sie für die abfallenden Unternehmensteile nicht zu viel bezahlen.

Sie brauchen Beratung zu diesem Thema? Mein Team und ich stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Wenn Sie gerne ein persönliches Gespräch hätten, können Sie nach Terminvereinbarung auch in unserer Steuerberatungskanzlei in Hamburg am Ballindamm 39 vorbeikommen.

Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular (hier klicken).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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Ein-Mann-GmbH gründen: Wann und für wen lohnt sich das?

Sie haben eine Geschäftsidee und möchten diese nun mithilfe eines Unternehmens in die Welt tragen? Oder haben Sie bereits ein bestehendes Unternehmen und möchten von der betrieblichen Altersvorsorge und den Steueroptimierungen einer GmbH profitieren? In diesem Fall könnte die Gründung einer Ein-Mann-GmbH die Lösung sein.

Allerdings sollten Sie sich vorab überlegen, ob Sie auch die Risiken einer solchen Ein-Mann-GmbH eingehen wollen; darunter ein hoher bürokratischer Aufwand und noch höhere Gründungskosten.

In diesem Beitrag möchte ich Ihnen deshalb verraten, in welchen Situationen sich die Gründung einer Ein-Mann-GmbH für Sie lohnt. Zuvor erkläre ich Ihnen allerdings, was eine Ein-Personen-GmbH ist.

Ein-Mann-GmbH bedeutet nicht Einmannbetrieb

Eine Ein-Mann- bzw. Ein-Personen-GmbH wird von einer einzelnen Person gegründet. Diese ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens.

Als Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie jedoch die Möglichkeit, Mitarbeiter einzustellen; das Unternehmen bleibt trotzdem als Ein-Personen-GmbH eingetragen.

Alle weiteren gesetzlichen Regelungen nach GmbH-Gesetz gelten für „reguläre“ GmbHs und Ein-Mann-GmbHs gleichermaßen.

Ein-Mann-GmbH gründen: Finanzierungsmöglichkeit als wichtigste Voraussetzung

Damit Sie überhaupt eine Ein-Personen-GmbH gründen können, müssen Sie das Stammkapital zur Verfügung stellen können.

Für die Gründung einer GmbH brauchen Sie ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Mindestens die Hälfte davon – also 12.500 Euro – müssen Sie für die Anmeldung der GmbH in bar auf das Geschäftskonto einzahlen oder in Sachwerten (z.B.: Immobilie, Auto etc.) einbringen.

Für den restlichen Betrag reicht eine Sicherung von Ihnen als Gesellschafter aus.

Zu diesen Ausgaben kommen noch die Notar- und Amtskosten hinzu, die bei der Umwandlung bzw. Eintragung der GmbH entstehen. Diese belaufen sich in der Regel auf 2.500 bis 4.500 Euro.

Rechnen Sie also mit Ausgaben ab 15.000 Euro, die beim Gründungsprozess auf Sie zukommen.

Beachten Sie: Die Finanzierung müssen Sie alleine stemmen können. Denn anders als bei einer „normalen“ GmbH können Sie bei einer Ein-Personen-GmbH keine anderen Gesellschafter für die Finanzierung mit ins Boot holen.

Vor- und Nachteile einer Ein-Mann-GmbH helfen bei der Gründungsentscheidung

Wie eingangs erwähnt, bringt die Gründung einer Ein-Personen-GmbH sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Diese gilt es vor einer endgültigen Entscheidung abzuwägen.

Diese 3 Vorteile hat die Gründung

Vorteil #1: Bessere Gestaltung der Altersvorsorge

Da Sie als Inhaber einer Ein-Mann-GmbH Geschäftsführer und Mitarbeiter sind, haben Sie bei der Gestaltung der Altersvorsorge mehrere Möglichkeiten.

Als Einzelunternehmer oder Inhaber einer Personengesellschaft, haben Sie keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Vorteil #2: Steuern mit einbehaltenen Gewinnen sparen

Belassen Sie Ihre Gewinne in der Ein-Mann-GmbH, werden diese lediglich mit 30 Prozent anstatt mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.

Beachten Sie: Wenn Sie sich die Gewinne ausschütten lassen, führt das zu einer zusätzlichen Besteuerung. Bei einer Ein-Mann-GmbH liegt der Steuersatz dann bei 48 Prozent.

Vorteil #3: Leichtere Nachfolgeplanung

Über die Nachfolge einer Ein-Personen-GmbH können Sie als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer selbst bestimmen.

Wichtig: Legen Sie die Nachfolge mittels einer Abtretungsklausel in Ihrer Satzung sowie im Testament fest.

2 große Nachteile, wenn Sie eine Ein-Mann-GmbH gründen

Nachteil #1: Hoher finanzieller Aufwand

Für die Umwandlung oder Gründung einer Ein-Mann-GmbH brauchen Sie – wie bereits erwähnt – gerade zu Beginn die finanziellen Mittel.

Aber auch danach müssen Sie mit hohen Jahresabschlusskosten und teuren Bilanzierungskosten rechnen.

Nachteil #2: Erhöhter bürokratischer Aufwand

Wenn Sie eine Ein-Mann-GmbH gründen, müssen Sie sich an das GmbH-Gesetz halten. Darin gibt es zahlreiche Regelungen und Vorschriften, die für Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer gelten.

Nichtsdestotrotz müssen Sie für einige Ihrer Entscheidungen bezüglich der GmbH eigene Beschlüsse fassen und diese an die jeweiligen Behörden übermitteln.

Sind diese Beschlüsse nicht vorhanden, können die Ämter Ihre Entscheidungen beanstanden, was für Sie den formellen Aufwand weiter erhöht.

In dieser Situation lohnt es sich, eine Ein-Mann-GmbH zu gründen!

Aufgrund des hohen finanziellen und formellen Aufwands ist es für Einzelunternehmer nur in wenigen Situationen sinnvoll, eine Ein-Mann-GmbH zu gründen.

Genau genommen gibt es meiner Erfahrung nach nur ein Szenario, bei dem sich die Gründung oder Umwandlung lohnt: Wenn Sie bereits ein erfolgreiches Unternehmen haben, das genügend Gewinn abwirft!

Für Einzelunternehmer gilt: Liegt Ihr jährlicher Gewinn bei mindestens 100.000 Euro, können Sie über die Gründung einer GmbH nachdenken.

Wenn Ihr Unternehmen diesen Gewinn abwirft, müssen Sie die Vor- und Nachteile abwägen. Möchten Sie wirklich die hohen laufenden Kosten und Formalismen einer GmbH riskieren, um von der betrieblichen Altersvorsorge und dem steuerlichen Vorteil zu profitieren?

Ist das der Fall, ist die Gründung einer Ein-Mann-GmbH für Sie die richtige Entscheidung.

Sie möchten wissen, ob sich die Umwandlung in eine Ein-Mann-GmbH für Sie auszahlt?

Es ist nicht immer einfach zu erkennen, ob sich das eigene Unternehmen für die Umwandlung oder Gründung einer Ein-Personen-GmbH eignet. Außerdem gibt es einige Faktoren, die diese Entscheidung beeinflussen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Ein-Mann-GmbH die richtige Lösung für Sie ist, sollten Sie sich zuvor von einem Fachmann beraten lassen.

Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserer Spezialisierungen auf Unternehmertum und Unternehmensumwandlung können wir von Lucra Ihnen mit unserem fundierten Wissen zur Seite stehen.

Wir ermitteln, ob sich eine Ein-Personen-GmbH für Sie auszahlt und welche anderen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Überzeugen Sie sich gerne bei einem unverbindlichen Erstgespräch von unserer Expertise. Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular.

 

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Ihr Thomas Breit

 

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Mehrere GmbHs gründen: Steuerentlastung oder Risikofaktor?

Sie sind Unternehmer und bereits im Besitz einer GmbH. Von anderen Unternehmern haben Sie gehört, dass Sie Ihre Steuerlast senken können, indem Sie mehrere GmbHs gründen.

Als Steuerberater weiß ich, dass die Steuerentlastung für viele Unternehmer eine zentrale Rolle spielt – gerade für GmbH-Gesellschafter. Daran ist nichts falsch, aber die steuerlichen Vorteile sollten nicht der Hauptgrund für die Gründung mehrerer GmbHs sein.

Steuern zu sparen ist das eine; die Risiken, denen Sie sich aussetzen, etwas ganz anderes. Denn wenn Sie aus den falschen Beweggründen handeln, können Sie Ihr Unternehmen nachhaltig schädigen.

In diesem Blog-Beitrag möchte ich Ihnen zum einen aufzeigen, aus welchen Motiven Sie tatsächlich mehrere GmbHs gründen sollten. Zum anderen möchte ich das Gerücht aus der Welt schaffen, dass eine niedrige Steuerlast immer das oberste Ziel aller Unternehmer sein sollte.

Mehrere GmbHs gründen: Zur Abtrennung von Teilbetrieben sinnvoll

Einer der wesentlichen Vorteile der Gründung mehrerer GmbHs ist die Abtrennung unterschiedlicher Teilbetriebe. So können diese selbstständig arbeiten und sind nicht voneinander abhängig. Das bietet sich beispielsweise an, wenn Ihr Unternehmenssitz in Deutschland ist, aber sie noch eine Tochtergesellschaft in einem Nachbarland gründen möchten.

Auch wenn Sie unterschiedliche Geschäftsfelder voneinander trennen möchten, ist eine weitere GmbH empfehlenswert. Zum Beispiel könnten Sie so in der einen GmbH Drucker und in der anderen Telefonanlagen produzieren.

Wenn Sie für diese Zwecke mehrere GmbHs gründen, hat das zwei wesentliche Vorteile:

Vorteil #1: Sie können die GmbHs einzeln verkaufen. Als Inhaber können Sie eine Ihrer GmbHs verkaufen und die andere(n) problemlos weiterhin behalten.

Vorteil #2: Die Risiken trägt jede GmbH für sich. Haben Sie zwei GmbHs, ist jede für sich selbst verantwortlich. Laufen also die Geschäfte in einer GmbH nicht, hat das keinen Einfluss auf die andere Firma und Ihr unternehmerisches Risiko hält sich in Grenzen.

Allerdings sollten Sie bei der Gründung mehrerer GmbHs eines nicht vergessen: Sie erhöhen Ihren administrativen Aufwand. Zwei GmbHs bedeuten auch doppelt so viel Arbeit. Zudem fallen beim Steuerberater höhere Kosten für die Buchführung und den zusätzlichen bürokratischen Aufwand an.

Steuerersparnis senkt Unternehmenswert und Kreditwürdigkeit

Viele Inhaber einer GmbH streben nach einer möglichst hohen Steuersenkung. Aus meiner Erfahrung als Steuerberater in Hamburg kann ich Ihnen jedoch versichern: Steuersicherheit macht sich ab einer gewissen Unternehmensgröße weitaus mehr bezahlt.

Senken Sie nämlich Ihre Steuerlast, verringern sich automatisch Ihren Unternehmenswert und Ihre Kreditwürdigkeit. Wie das? Lassen Sie mich das erklären.

Wenn Sie hohe Steuerabgaben haben, bedeutet das, dass Sie einen großen Gewinn erwirtschaften konnten. Nach diesem Gewinn wird Ihr Unternehmen mit dem Betafaktor (ß-Faktor) bewertet.

Der Betafaktor ist eine Kennzahl, die der Risikobestimmung dient. Er gibt an, wie stark der Wert der Unternehmensanteile im Vergleich zum Markt schwankt. Bei einem Betafaktor von 1 ist die Schwankung dem Markt entsprechend – also durchschnittlich. Ist er größer als 1, schwankt der Wert Ihrer Unternehmensanteile stärker als der Durchschnitt. Wenn der Betafaktor unter 1 liegt, ist Ihr Unternehmen weniger von Schwankungen betroffen.

Wenn Sie nun die Steuern auf Ihren Gewinn am Jahresende senken, steigt Ihr Betafaktor auf Ihre Anteile an. Demnach wird Ihr Unternehmen schlechter bewertet. Banken sehen sich vor der Bewilligung eines Kredits die Unternehmensbewertung an. Wird Ihre Firma als risikoreich eingestuft, erhalten Sie weniger oder sogar gar keine finanziellen Mittel von der Bank, wenn Sie diese einmal benötigen sollten.

Verdeckte Gewinnausschüttung als Risikofaktor mehrerer GmbHs

Bereits als Inhaber einer GmbH laufen Sie Gefahr, dass es zu einer verdeckten Gewinnausschüttung kommt. Sobald Sie mehrere GmbHs besitzen, steigt dementsprechend auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Ausschüttung auftritt.

Von einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ist die Rede, wenn ein Gesellschafter einer GmbH Vorteile genießt, die eine unbeteiligte dritte Partei nicht erhalten würde. (Quelle: §8 Abs. 3 KStG) Bekommt beispielsweise ein Gesellschafter für seine Tätigkeit als Geschäftsführer ein zu hohes Gehalt, geht das Gesetz von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus.

Neben der verdeckten Gewinnausschüttung müssen Sie zudem auch alle anderen GmbH-Risiken im Hinterkopf behalten: darunter die versuchte Steuerhinterziehung oder die Haftung bei widerrechtlicher Buchführung. Hier sollten Sie besonders gut aufpassen, denn eine Verfehlung dieser Pflichten hat vermögens- und strafrechtliche Konsequenzen, die Sie viel Geld kosten.

Allerdings haften Sie für jede Firma einzeln. Sollten also bei GmbH 1 keine Fehler vorliegen, sondern lediglich bei GmbH 2, werden Sie gesetzlich auch nur für die Verfehlungen von GmbH 2 belangt.

Fazit: Für Gründung mehrerer GmbHs zuerst Vorteile und Risiken abwägen

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinem Beitrag zeigen, dass die Steuerersparnis bei mehreren GmbHs nicht das Hauptmotiv für deren Gründung sein sollte. Gerade wenn es um den Unternehmenswert geht, sollten Sie auf Steuersicherheit setzen, um Ihr Unternehmen nicht zu schädigen. Denn nur wenige investieren in ein risikobehaftetes Unternehmen.

Außerdem sollten Sie die Risiken beachten, denen Sie sich mit dem Besitz von zwei oder mehr GmbHs aussetzen. Jedoch mit den richtigen Beweggründen – der Abtrennung von Teilbetrieben beispielsweise – zahlt sich die Gründung mehrerer GmbHs im Regelfall aus.

Sie sollten dazu aber vorab mit einem Fachmann Rücksprache halten. Dieser kann Sie hinsichtlich der Rentabilität mehrerer Firmen beraten. Kontaktieren Sie mein Team und mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch. Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder auch über das Kontaktformular (hier klicken).

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Ihr Thomas Breit

 

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Unternehmensbeteiligung für Mitarbeiter: Chance oder Risiko?

Sie möchten ein Unternehmen gründen oder das bestehende vergrößern. Dafür müssten Sie all Ihre finanziellen Mittel in dieses Projekt investieren. Folglich könnten Sie sich große Gehaltserhöhungen für Schlüsselkräfte oder lukrative Gehälter für das Anwerben neuer Talente nicht leisten. Es gibt eine Alternative: Sie könnten sich überlegen, eine Unternehmensbeteiligung für Ihre Schlüsselkräfte anzubieten.

In Deutschland werden die Unternehmensbeteiligungen für Mitarbeiter noch relativ selten umgesetzt – meist nur von Startups, die ihre finanziellen Mittel gerade am Anfang gut einteilen müssen. Das liegt unter anderem am erhöhten bürokratischen Aufwand und den zusätzlichen Steuerlasten, die Mitarbeiter und Unternehmer bedenken müssen.

In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen deshalb die Chancen und Risiken der Mitarbeiterbeteiligung aufzeigen.

Außerdem stelle ich Ihnen die 3 meistverwendeten Modelle der Mitarbeiterbeteiligung vor.

Zu guter Letzt möchte ich Ihnen als erfahrener Steuerberater die steuerlichen Besonderheiten einer solchen Unternehmensbeteiligung näherbringen.

Zunächst gilt es aber die Frage zu klären, wann man von einer Unternehmensbeteiligung spricht.

Unternehmensbeteiligung: Was ist das?

Ganz vereinfacht gesagt: Wenn Sie an einem Unternehmen beteiligt sind, gehören Ihnen Anteile des Unternehmens.

Meistens werden diese Anteile angekauft. Beispielsweise kaufen Sie für 20.000 Euro 10 Prozent der Firma „Beteiligungsexempel“. Diese Anteile gehören Ihnen sofort nach dem Kauf.

Manche Unternehmer bieten ihren Angestellen hingegen ein anderes Modell der Beteiligung an. Hierbei können Mitarbeiter über einen gewissen Zeitraum auf ihre Gehaltserhöhungen bzw. einen Teil des Gehalts verzichten. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie im Gegenzug Unternehmensanteile.

Chancen der Unternehmensbeteiligung für Mitarbeiter

Unternehmer verlassen sich aus unterschiedlichen Gründen auf die Mitarbeiterbeteiligung. Beispielhaft möchte ich an dieser Stelle die 3 wichtigsten hervorheben.

Chance #1: Beteiligung steigert die Arbeitsmotivation und -leistung

Viele Unternehmer sind sich einig: Durch Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen stiegen Arbeitsmotivation und -leistung massiv an. Dadurch, dass die Angestellten an den Unternehmensgewinnen beteiligt werden, haben Sie einen höheren Anreiz, Umsatz zu erwirtschaften. Denn: Je höher der Gewinn, desto höher die Auszahlung für die Mitarbeiter.

Chance #2: Mitarbeiter beteiligen sich aktiv an der Unternehmensgestaltung

Wenn Sie Ihren Angestellten durch die Unternehmensbeteiligung ein Mitspracherecht einräumen, gestalten diese proaktiv den Unternehmensalltag mit. Sie machen Vorschläge, bringen sich in Diskussionen ein und können Ihnen als Unternehmer zeigen, wie Sie die Mitarbeiterzufriedenheit in Ihrer Firma weiter steigern können. Dadurch machen Sie Ihren Betrieb auch für neue Talente attraktiver.

Chance #3: Liquidität wird geschont

Bei einer Expansion, einer Neugründung oder in Krisenzeiten brauchen Sie viel Kapital. Dementsprechend haben Sie weniger finanzielle Mittel für Gehaltserhöhungen zur Verfügung. Wenn Sie stattdessen auf die Unternehmensbeteiligung Ihrer Mitarbeiter setzen, können Sie dadurch Ihre Liquidität schonen. Ihre Mitarbeiter können gleichzeitig Vermögen im Unternehmen anlegen bzw. erwirtschaften.

Risiken der Mitarbeiterbeteiligung

Risiken entstehen bei der Unternehmensbeteiligung von Mitarbeitern dann, wenn Sie vertragliche Abmachungen vergessen oder die Beteiligung aus den falschen Gründen erfolgt. Das kann sogar bis zu einer Klage reichen. Deshalb möchte ich auf diese beiden Punkte etwas genauer eingehen.

Risiko #1: Falsche Beweggründe haben (rechtliche) Konsequenzen

Unternehmensbeteiligung für Mitarbeiter sind nicht immer zu deren Vorteil. Wenn Unternehmer eine Beteiligung veranlassen, um sich an den Mitarbeitern zu bereichern, hat das nicht nur zahlreiche Kündigungen zur Folge. Betroffene Angestellte haben in diesem Fall die Möglichkeit, gegen diese Unternehmer zu klagen.

Ebenfalls problematisch ist die Mitarbeiterbeteiligung in Krisenzeiten. Ich habe zwar in den Vorteilen erwähnt, dass es durchaus eine lukrative Möglichkeit für Sie als Unternehmer ist, allerdings müssen Sie auch an Ihre Angestellten denken. Wenn Sie mit diesen keinen offenen Dialog führen, sondern einfach eine Beteiligung veranlassen, erhöhen Sie das Konfliktpotenzial im Unternehmen.

Risiko #2: Fehlende vertragliche Absicherung bei (frühzeitigem) Ausscheiden aus der Firma kostet Geld

Bei einer Unternehmensbeteiligung für Mitarbeiter ist die rechtliche Absicherung ausschlaggebend – vor allem, wenn es um das Ausscheiden der Mitarbeiter aus dem Unternehmen geht.

Verlässt ein Angestellter das Unternehmen, wollen die meisten Firmeninhaber ihre Anteile wieder haben. Ist das vertraglich nicht festgelegt, kann das jedoch schwierig werden. Aus rechtlicher Sicht gehören die Unternehmensanteile nämlich weiterhin dem ehemaligen Mitarbeiter. Das kann Ihr Unternehmen viel Geld kosten.

Deshalb müssen Sie darauf achten, dass in den Verträgen Klauseln eingefügt werden, die einen Rückkauf der Anteile – mit Abschlägen – ermöglichen.

Da Sie jetzt die Chancen und Risiken der Unternehmensbeteiligung für Mitarbeiter kennen, möchte ich Ihnen einige Beteiligungs-Modelle vorstellen.

3 bewährte Modelle der Unternehmensbeteiligung für Mitarbeiter

Meiner Erfahrung als Unternehmens- und Steuerberater in Hamburg nach gibt es 3 Modelle, die in der Praxis zum Einsatz kommen.

Modell #1: Stille Beteiligung

Mit einer stillen Beteiligung werden Ihre Angestellten zu stillen Teilhabern. Als solche definiert das HGB §230 jene Gesellschafter, die sich mit einer Vermögenseinlage am Unternehmen beteiligen. Dabei kann es sich um Geld-, Sach- oder Dienstleistungs-Einlagen handeln.

Als stille Gesellschafter haben Ihre Angestellten jedoch kein Mitspracherecht und profitieren nicht vom steigenden Wert Ihrer Firma. Wenn sich als Ihr Unternehmenswert verdoppelt, bleiben die Einlagen des stillen Teilhabers gleich hoch.

Allerdings müssen Sie stille Gesellschafter anteilsmäßig am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Gehören Frau Müller zum Beispiel 5 Prozent der Unternehmensanteile, bekommt sie auch 5 Prozent des Gewinns ausbezahlt.

Modell #2: Unternehmensbeteiligung für Mitarbeiter durch virtuelle Anteile (VSOP)

Startups setzen häufig auf die Beteiligung der Mitarbeiter durch virtuelle Anteile gemäß des „Virtual Stock Option Plan“ (VSOP). Bei diesem Modell geben Unternehmer fiktive Unternehmensanteile an Angestellte ab, während Sie aus rechtlicher Sicht die volle Kontrolle behalten.

Dadurch erhalten die Mitarbeiter Auszahlungen des Gewinns in der Höhe ihrer Anteile, haben jedoch kein Mitspracherecht innerhalb der Firma. Im Vergleich zur stillen Beteiligung bedeutet die virtuelle Beteiligung, dass Mitarbeiter von der Wertsteigerung des Unternehmens profitieren. Erhöht sich demnach der Wert Ihrer Firma, müssen Sie auch Ihren Mitarbeitern mehr Geld auszahlen.

Als Unternehmer in einem Startup sollten Sie zudem folgendes beachten: Wenn Sie Ihre Firma verkaufen, steht den Mitarbeitern ebenfalls die anteilsmäßige Auszahlung des Verkaufspreises zu.

Modell #3: Mitarbeiterbeteiligung durch echte Anteile (ESOP)

Im Gegensatz zum oberen Modell, haben Mitarbeiter im Rahmen des „Employee Stock Option Plan“ (ESOP) die Möglichkeit, zu einem fixierten Zeitpunkt Unternehmensanteile zu erhalten.

Nehmen wir an, Sie möchten Herrn Inkognito – einen top ausgebildeten Facharbeiter – in Ihr Unternehmen holen. Allerdings können Sie ihm nicht das Gehalt bezahlen, das er sich vorstellt. Sie könnten ihm daher folgenden Vorschlag unterbreiten:

Herr Inkognito arbeitet die nächsten fünf Jahre für das von Ihnen festgesetzte Gehalt. Danach kann er dafür Unternehmensanteile zu einem günstigen Preis erwerben – sagen wir er bekommt 7 Prozent der Anteile für die Hälfte des zukünftigen Werts.

Nicht vergessen: Es ist es notwendig, dass Sie vertraglich festlegen, was mit den Anteilen passiert, falls Herr Inkognito das Unternehmen vor Ablauf der fünf Jahre verlässt.

Da Ihre Mitarbeiter beim ESOP-Modell tatsächlich Anteile erwerben, haben sie somit auch ein Mitsprache- und Stimmrecht im Unternehmen. Dieses richtet sich immer nach der Menge der Anteile, die der jeweilige Mitarbeiter besitzt.

Sie sollten sich also im Klaren darüber sein, dass Sie mit diesem Modell die volle Kontrolle über das Unternehmen abgeben und Ihre Mitarbeiter zu Gesellschaftern werden. Je mehr Anteile Ihre Angestellten haben, umso mehr Anspruch haben sie, sich bei Unternehmensentscheidungen einzubringen.

Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen: Das sollten Sie beachten

Aufgrund der steuerlichen Abgaben haben viele Unternehmer und deren Mitarbeiter Bedenken, was die Mitarbeiterbeteiligung betrifft. Ich gebe zu, es gibt einige Dinge, die Sie beachten müssen und der administrative Aufwand wird etwas höher. Aber ich kann Ihnen versichern, dass sich der Großteil der Regelungen komplizierter anhört, als es tatsächlich ist.

  • Steuerregelungen bei stiller Beteiligung: Stille Gesellschafter müssen die anteilsmäßig ausgezahlten Gewinne mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Die Gewinnauszahlungen werden nämlich als zusätzliches Einkommen gewertet.
  • Besteuerung bei ESOP- & VSOP-Modellen: Wie bei stillen Gesellschaften werden die Gewinnanteile mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Hinzu kommt aber bei diesen Modellen die Versteuerung des Anteilerhalts selbst. Wenn Angestellte die Firmenanteile erhalten, sind diese rechtlich als Einkommen zu werten und fallen unter die Einkommensteuer.

Der Zeitpunkt der Besteuerung wird nicht pauschal festgesetzt, sondern hängt von der Abmachung zwischen dem Unternehmen und dem Angestellten ab. Am Ende entscheiden jedoch Sie als Arbeitgeber, ob Sie die Steuerabgaben laufend, jährlich oder erst nach Übergabe der Anteile einfordern.

Fazit: Unternehmensbeteiligung für Mitarbeiter nur mit Vorlaufzeit und Beratung

Auch wenn Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland noch selten umgesetzt werden, sollten Unternehmer diese Anlagemöglichkeit nicht vergessen. Mit der Unternehmensbeteiligung können Mitarbeiter sozusagen in sich selbst und ihre Arbeit investieren und Sie schonen Ihr Budget.

Zudem haben die Angestellten teilweise die Möglichkeit, im Unternehmen mitzureden und somit ihren Arbeitsplatz noch attraktiver zu gestalten. Dadurch erhöhen sich Arbeitsmotivation und -leistung, was sich positiv auf Ihr Unternehmen auswirkt. Es ziehen also Arbeitgeber und -nehmer ihre Vorteile aus der Beteiligung.

Allerdings sollten Sie für die Unternehmensbeteiligung für Mitarbeiter eine gewisse Vorlaufzeit einplanen. Sie müssen die Mitarbeiter rechtzeitig über die Änderungen und Auswirkungen informieren. Je mehr Ihre Angestellten dazu wissen, umso eher beteiligen sie sich an Ihrem Vorhaben.

Um entscheiden zu können, welches Beteiligungs-Modell sich für Ihr Unternehmen am besten eignet, sollten Sie einen Steuerberater kontaktieren. Dieser sieht sich Ihre Ausgangssituation genau an und bestimmt, welches Modell für Ihre Mitarbeiter und das Unternehmen am profitabelsten ist.

Sollten Sie noch Fragen zu Unternehmensbeteiligungen haben oder die Hilfe einer Steuerberatung in Anspruch nehmen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns per Telefon (040 – 234 97 222), E-Mail (anfrage@lucra.de) oder unser Kontaktformular.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

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