Tochtergesellschaft gründen

Tochtergesellschaft gründen: Wann lohnt sich das?

Sie haben sich ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut. Nun möchten Sie expandieren, einen weiteren Kernbereich an Ihren Konzern angliedern oder sogar ein anderes Unternehmen übernehmen. Von anderen Unternehmern haben Sie gehört, dass Sie in diesen Fällen eine Tochtergesellschaft gründen sollten. Damit ergeben sich einige – unter anderem steuerliche – Vorteile.

Aber lohnt sich deshalb schon eine Tochtergesellschaft?

In diesem Beitrag möchte ich Ihnen die Informationen zur Verfügung stellen, die Sie für eine Entscheidung brauchen:

Was sind Mutter- bzw. Tochtergesellschaften?

Eine Muttergesellschaft – auch Mutterkonzern oder -unternehmen genannt – hält mindestens die Hälfte der Unternehmensanteile eines anderen Unternehmens, der Tochtergesellschaft. Beim Mutterkonzern handelt es sich um ein rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen. Laut Konzernrecht § 17 AktG ist es deshalb AGs, KGaAs oder GmbHs vorbehalten, eine Tochtergesellschaft zu gründen.

Ausnahme: Personengesellschaften, die mehr als 50 Prozent der Stimmrechte in der Tochtergesellschaft haben, können ebenfalls als Mutterkonzern agieren. In der Praxis wird das jedoch kaum umgesetzt.

Das Tochterunternehmen ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen. Allerdings ist es wirtschaftlich vom Mutterkonzern abhängig und wird von diesem „beherrscht“.

Zur Veranschaulichung: Sie besitzen die Beispiel GmbH. Zudem übernehmen Sie die Exempel GmbH und gründen die Vorlage GmbH. Die Beispiel GmbH besitzt 100 Prozent der Anteile der anderen beiden GmbHs und ist somit die Muttergesellschaft. Die Exempel GmbH und die Vorlage GmbH sind somit die 100-prozentigen-Tochterunternehmen, da sie zur Gänze von einem anderen Unternehmen gehalten werden.

Aus rechtlicher Sicht wird bei einer solchen Unternehmensstruktur mit Mutter- und Tochtergesellschaft häufig von einer Holding gesprochen. Welche Modelle es bei der Holding gibt, finden Sie im Blog-Beitrag „Was ist eine Holding? Für Sie einfach erklärt“.

Die 2 wichtigsten Vorteile einer Tochtergesellschaft

Vorteil #1: Gewinnabführungsvertrag führt zu Steuerersparnis

Haben Sie mehrere Tochterunternehmen, werden deren Gewinne und Verluste in der Regel einzeln betrachtet. Macht also die eine Tochtergesellschaft Gewinne und die andere Verluste, werden die beiden Unternehmen unterschiedlich besteuert.

Die Gewinne werden voll besteuert, die Verluste können nur mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.

Schließen Sie nun einen Gewinnabführungsvertrag – auch als Beherrschungsvertrag oder Ergebnisabführungsvertrag bekannt –, werden die Gewinne bzw. Verluste der Holding-Gesellschaft gegengerechnet.

Ab diesem Zeitpunkt werden die Umsätze der Tochtergesellschaften für die Berechnung der Steuerlast gemeinsam betrachtet und die Muttergesellschaft wird für die Tochterunternehmen haftungspflichtig.

Konkret am oberen Beispiel erklärt bedeutet das:

Die Beispiel GmbH ist die Muttergesellschaft der Exempel GmbH sowie der Vorlage GmbH.

Die Exempel GmbH macht 500.000 Euro Gewinn.

Die Vorlage GmbH verzeichnet einen Verlust von 100.000 Euro.

Haben Sie nun keinen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, werden die 500.000 Euro Gewinn der Exempel GmbH voll besteuert. Die Vorlage GmbH kann die 100.000 Euro Verlust nur mit künftigen Gewinnen gegenrechnen.

Mit einem Gewinnabführungsvertrag sieht die Situation anders aus: Die Muttergesellschaft kann die Gewinne und Verlust der beiden Töchtergesellschaften gegenrechnen:

500.000 Euro – 100.000 Euro = 400.000 Euro

Diese 400.000 Euro dienen nun als Basis für die Berechnung der Steuerabgaben.

Vorteil #2: Abtrennung der Geschäftsbereiche fördert Flexibilität und mindert betriebliche Risiken

Größere Konzerne haben in der Regel mehrere Geschäftsbereiche. Beispielsweise hat ein Unternehmen mit der Produktion von Handys begonnen und spezialisierte sich im Laufe der Zeit zusätzlich auf die Entwicklung von Apps.

Um diese beiden Geschäftsbereiche (Produktion und App-Entwicklung) voneinander trennen zu können, bietet sich die Gründung einer Tochtergesellschaft an. Steht zum Beispiel die Produktion still, hat dies keinen Einfluss auf das Tochterunternehmen, das sich weiterhin ausschließlich der App-Entwicklung widmen kann.

Auch Mischkonzerne profitieren von der Gründung einer Tochtergesellschaft. Als Unternehmer kennen Sie vermutlich einige Beispiele für Betriebe, die sich in mehreren Branchen ein Standbein aufgebaut haben.

Einer der weltweit größten Mischkonzerne ist Siemens. Der deutsche Konzern bietet eine breite Produktpalette: von ICE-Zügen über Turbinen bis hin zu medizinischen Geräten. Um diese Sparten voneinander zu trennen, hat Siemens Tochterkonzerne für jeden seiner Geschäftsbereiche.

Tochtergesellschaften & Steuern: Das gilt für Sie als Unternehmer

Einer der von mir genannten Vorteile eines Tochterunternehmens betrifft die Steuerabgaben. Damit Sie von dieser Steuerersparnis profitieren können, beachten Sie die folgenden Punkte:

  1. Mindestbeteiligung von 50 Prozent: Das Mutterunternehmen muss mindestens die Hälfte der Anteile der Tochtergesellschaft besitzen.
  2. Nur für Kapitalgesellschaften: Die steuerlichen Vorzüge dürfen per Gesetz nur von Tochtergesellschaften genutzt werden, die als Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbHs oder AGs) eingetragen sind. Personengesellschaften sind von der Regelung ausgenommen.
  3. Stille Beteiligungen verboten: Stille Beteiligungen der Muttergesellschaft am Tochterunternehmen sind verboten.
  4. Alleinige Umsatzsteuerschuld für Muttergesellschaft: Die Muttergesellschaft ist für die eigenen Umsatzsteuerabgaben sowie jener aller Tochtergesellschaften verantwortlich.
  5. Zusammengelegte Bilanz: Bei den Bilanzen für den Mutterkonzern werden jene für die Tochterunternehmen ebenfalls mitberechnet und aufgeführt.

Rechnen Sie also bei der Erstellung der Bilanzen und der Vorausberechnung der Steuerabgaben mit einem höheren Zeitaufwand für Ihre Buchhaltung als bisher. Hinzu kommt ein zusätzlicher administrativer Aufwand für die Führung der Tochtergesellschaft.

Fazit: Tochtergesellschaft gründen lohnt sich nur, wenn Steuerersparnis höher als Kosten durch Mehraufwand ist

Eine Tochtergesellschaft ist zumeist erst für etablierte Unternehmen interessant. Die Gründe für eine Gründung können folgendermaßen unterteilt werden: steuerlich, risikominimierend oder imagefördernd.

Egal aus welchem Grund Sie eine Tochtergesellschaft gründen wollen, gilt die Faustregel: Die aus der Gründung entstehenden Vorteile müssen den Mehraufwand wert sein. Die Steuerersparnis muss also die erhöhten Kosten für die zusätzlichen organisatorischen und steuerlichen Aufwand wett machen.

Damit Sie die richtige Entscheidung treffen, ist eine ausgiebige Planung und Beratung notwendig. Ansonsten kann sich die Tochtergesellschaft als Geld- und Zeitfresser herausstellen. Eine Steuerkanzlei kann die Berechnungen durchführen und Sie bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform unterstützen.

Wenn Sie über die Gründung einer Holding nachdenken und noch mehr zu diesem Thema erfahren wollen, stehen meine Mitarbeiter und ich Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung. Außerdem können wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Steuerkanzlei in Hamburg umfassend zum Thema Unternehmensumwandlung beraten.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

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