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Verdeckte Gewinnausschüttung: 6 häufige Formen und deren Folgen

Als Unternehmer einer GmbH haben Sie vielleicht einmal etwas von einer verdeckten Gewinnausschüttung (kurz: vGA) gehört.

Falls nicht: Haben Sie von Ihrer GmbH schon Geld oder Leistungen beansprucht, die eine firmenunabhängige Person nicht erhalten hätte?

Ja? Dann könnte es sein, dass Sie bereits eine vGA begangen und sich strafbar gemacht haben.

Die meisten verdeckten Gewinnausschüttungen passieren versehentlich, weil Unternehmer nicht wissen, dass gewisse Vereinbarungen bzw. Auszahlungen verboten sind.

In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen 6 Szenarien vorstellen, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen und welche Konsequenzen diese Ausschüttung für Sie hat.

Verdeckte Gewinnausschüttung: Was ist das?

Zusammengefasst: Von einer verdeckten Gewinnausschüttung ist laut Gesetz die Rede, wenn ein Gesellschafter von der Firma Vorzüge erhält, die eine fremde Person nicht bekommen würde (§ 8 Abs. 3 KStG). Das kann ein überdurchschnittliches hohes Gehalt, aber auch die Minderung einer Mietzahlung für eine Immobilie sein.

Genauer gesagt liegt eine vGA vor, wenn einer dieser 3 Punkte zutrifft:

  1. Die Vermögensvermehrung der Gesellschaft wird beeinträchtigt.
  2. Das Vermögen der Gesellschaft wird ungerechtfertigt vermindert.
  3. Die Zahlung wurde im Vorhinein nicht vertraglich geregelt.

Um diese drei Punkte etwas verständlicher darzustellen, möchte ich Ihnen 6 Szenarien präsentieren, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

6 häufige Formen der verdeckten Gewinnausschüttung

Im Folgenden habe ich die 6 häufigsten Formen der verdeckten Gewinnausschüttung aufgelistet. Diese können Unternehmern zum Verhängnis werden.

1. Überteuerter Verkauf an die Gesellschaft

Wenn Sie Ihrer Gesellschaft einen Gegenstand o. Ä. aus Ihrem Vermögen übertragen, müssen Sie darauf achten, einen marktgerechten Preis zu verlangen. Ist der Preis zu hoch, könnte angenommen werden, dass Sie sich an Ihrem Unternehmen bereichern.

2. Falscher Preis bei der Vermietung

Wenn Sie an Ihre Gesellschaft eine Immobilie (Büros, Lager, Halle usw.) vermieten, müssen Sie ebenfalls darauf achten, dass Sie einen markgerechten Preis verlangen. Ansonsten wird – wie bei Punkt 1 – davon ausgegangen, dass Sie sich an der GmbH bereichern.

3. Private Ausgaben vom Firmenkonto nicht rückerstatten

Egal wie klein der Betrag auch ist, wenn Sie für eine private Ausgabe das GmbH-Konto belasten und das Geld nicht rückerstatten, machen Sie sich strafbar.

Deshalb sollten private Ausgaben immer von Ihrem persönlichen Konto bezahlt werden.

4. Hohe Gehaltsnachzahlungen

Sie wollen zu Beginn des Geschäftsjahres auf Nummer sicher gehen und legen deshalb nur ein geringes Jahresgehalt für sich fest. Nachzahlungen am Jahresende können Sie dann an den Unternehmensgewinn anpassen.

Das lassen Sie lieber, denn auch hier geht der Gesetzgeber von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. Entscheiden Sie sich von vornherein für ein realistisches Gehalt.

5. Fehlender Überlassungsvertrag bei privater Nutzung des Firmenwagens

Ein Firmenfahrzeug darf niemals ohne Vertrag für private Zwecke verwendet werden. Per Gesetz gilt dies nämlich als Sachbezug und ist zu versteuern. Darum müssen Sie die private Nutzung des Wagens vorab im Überlassungsvertrag festlegen.

6. Falscher Zinssatz bei Kreditauszahlung

Wenn Sie als Gesellschafter Ihrer GmbH einen Kredit gewähren, dürfen Sie nicht mehr oder weniger Zinsen verlangen als auf dem Markt üblich.

Welche Folgen hat eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Wird vom Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt, sind Sie als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der GmbH für die Bereinigung des Problems verantwortlich. Das bedeutet:

  • Zum einen müssen Sie alle unrechtmäßigen Betriebsausgaben rückerstatten. Das führt dazu, dass sich der Gewinn der GmbH erhöht und folglich Nachzahlungen für die Gewerbe- und Körperschaftssteuer anfallen.
  • Zum anderen wird der Geldbetrag, den sie unrechtmäßig von der GmbH erhalten haben, mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz nachversteuert.

Im schlimmsten Fall erhebt das Finanzamt zudem eine Anklage wegen versuchter Steuerhinterziehung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich mit Absicht oder aus Versehen an der GmbH bereichert haben.

Da bei einer GmbH die sogenannte GmbH-Geschäftsführerhaftung greift, sind Sie für Ihre Entscheidungen und Handlungen verantwortlich und rechtlich belangbar. Bei versuchter Steuerhinterziehung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden.

Fazit: Geschäfte mit der eigenen GmbH sollten gut überlegt und abgesichert sein

Wie Sie sehen, kann bereits ein unüberlegter Griff zur GmbH-Kreditkarte zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Darum gilt: Überlegen Sie vor jeder Auszahlung und jedem Vertragsabschluss zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen, wie Sie sich korrekt absichern.

Beispielsweise rate ich meinen Mandanten bei der Vermietung von Immobilien oder Verkäufen von Gegenständen zu einem Fremdvergleich: Würden außenstehende Personen, dieselben Konditionen erhalten?

Auch der Abschluss eines Vertrages kann sich auszahlen, gerade wenn es um die Nutzung des Firmenwagens oder die Höhe des Geschäftsführergehaltes geht.

Sie haben noch Fragen oder Bedenken, was verdeckte Gewinnausschüttungen betrifft? Oder möchten Sie noch mehr Tipps, wie Sie vGA am effektivsten vermeiden?

Dann können Sie mein Team und mich gerne telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular kontaktieren. Dank unserer Spezialiserungen, die unter anderem in den Bereichen Steuerberatung und Unternehmertum liegen, können wir Sie umfassend zum Thema verdeckte Gewinnausschüttung beraten.

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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