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Auto in GmbH einbringen: Warum Sie das vermeiden sollten

Sie sind frischer GmbH-Gründer und wollen Ihr Auto in die GmbH einbringen? Vielleicht können Sie damit einen steuerlichen Vorteil herausholen?

In meiner langjährigen Tätigkeit in der Steuerberatung habe ich selten Mandanten dazu geraten, Ihr Privatfahrzeug in die GmbH einzubringen. Im Normalfall zahlen Sie nämlich letzten Endes drauf.

Wie das zu verstehen ist und in welcher Ausnahmesituation die Einbringung eines Autos unter Umständen sinnvoll sein könnte, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag. Außerdem verrate ich Ihnen, wie Sie sich einen steuerlichen Vorteil beim Firmenwagen-Kauf verschaffen können.

Versteuerung macht Einbringung des Autos in GmbH zum Verlustgeschäft

Wenn Sie Privatvermögen in die GmbH einbringen, wird dieses zu etwa 50 Prozent versteuert. Sie müssen nämlich Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag zahlen.

Deshalb ist die Einbringung von Privatvermögen nur dann sinnvoll, wenn Sie langfristig davon profitieren – beispielsweise mit Immobilien. Da ein herkömmliches Auto nur an Wert verliert, ist meine Empfehlung darum, es nicht in die GmbH einzubringen.

Ausnahme: In dieser Situation kann sich die Einbringung eines Fahrzeugs in die GmbH lohnen

Gründen Sie Ihre GmbH mit Sachwerten, kann es unter Umständen Sinn machen, Ihr Auto in die GmbH einzubringen. Eine GmbH-Gründung mit Sachwerten liegt dann vor, wenn Sie das benötigte Stammkapital in der Höhe von 25.000 Euro in Vermögensgegenständen auslegen.

Als Vermögensgegenständen zählen beispielsweise Grundstücke, Kunstwerke, Aktien oder auch Ihr Auto.

Beachten Sie: Sie geben für die Vermögensgegenstände einen entsprechenden Geldwert in der Bilanz an. Kommt es zur Insolvenz und der von Ihnen angegebene Wert entspricht nicht dem Verkaufspreis, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für den Differenzbetrag.

Als Beispiel: Sie haben Ihren Wagen bei der Gründung mit 22.000 Euro in die Bilanz eingetragen. Zwei Jahre später müssen Sie Insolvenz anmelden und der Masseverwalter kann Ihr Auto nur für 10.000 Euro verkaufen, haften Sie für den Restbetrag von 12.000 Euro.

Diesem Risiko sollten Sie sich bewusst sein, wenn Sie Ihr Auto für die Sachgründung verwenden.

Steuerliche Vorteile beim Kauf von Firmenwagen mit dem Investitionsabzugsbetrag

Sie möchten Ihr Auto doch nicht in die GmbH einbringen, aber brauchen einen Firmenwagen? Dann können Sie sich den Investitionsabzugsbetrag zunutze machen. Damit können Sie noch vor dem Kauf 60 Prozent des Preises von der Steuer abschreiben.

Bis zu drei Jahre vor dem Kauf – das ist die Planungsphase – schreiben Sie 40 Prozent des voraussichtlichen Kaufpreises (=Investition) ab.

Kaufen Sie das Auto innerhalb dieser 3 Jahre, können Sie weitere 20 Prozent des Kaufpreises abschreiben.

Investitionsabzugsbetrag nutzen: Diese Dinge müssen Sie beachten

Damit Sie vom Investitionsabzugsbetrag profitieren können, gibt es 2 Auflagen:

1. Das Auto muss mindestens ein Jahr im Unternehmen bleiben.

2. Das Auto muss zu 90 Prozent betrieblich genutzt werden: Diese Auflage ist bei GmbHs in der Regel automatisch erfüllt. Nutzen Sie als Geschäftsführer der GmbH oder Ihre Mitarbeiter das Firmenfahrzeug, gilt das Auto zu 100 Prozent als betriebliches Wirtschaftsgut.

Neben diesen beiden Regeln, müssen Sie zusätzlich eine dieser Vorgaben erfüllen:

  • Beim Bilanzieren muss Ihr Eigenkapital unter 235.000 Euro liegen…

… oder …

  • …  Ihr Gewinn bleibt bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung unter 100.000 Euro.

(Quelle: § 7g EStG)

Fazit: Firmenwagen-Kauf ist wesentlich profitabler als Auto in GmbH einzubringen

Wenn Sie Ihr Auto in die GmbH einbringen, fallen viele Steuerabgaben an, die sich in der Regel nicht auszahlen. Lediglich bei der GmbH-Gründung mit Sachwerten können Sie die Einbringung Ihres Fahrzeuges in Erwägung ziehen. Bedenken Sie dabei jedoch das Risiko, im Insolvenzfall mit Ihrem Privatvermögen haften zu müssen.

Meiner Erfahrung nach zahlt sich der Kauf eines Firmenwagens für GmbH-Inhaber viel mehr aus, da Sie so vom Investitionsabzugsbetrag profitieren können.

Sie wollen noch mehr über steuerliche Vorteile beim Kauf von Firmenwägen wissen oder haben weitere Fragen zur Einbringung Ihres Autos ins GmbH-Vermögen?

Mein Team und ich beraten Sie gerne bei einem persönlichen Termin in unserem Büro Ballindamm 39 in Hamburg. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns doch telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail (anfrage@lucra.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken).

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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