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Ein-Mann-GmbH gründen: Wann und für wen lohnt sich das?

Sie haben eine Geschäftsidee und möchten diese nun mithilfe eines Unternehmens in die Welt tragen? Oder haben Sie bereits ein bestehendes Unternehmen und möchten von der betrieblichen Altersvorsorge und den Steueroptimierungen einer GmbH profitieren? In diesem Fall könnte die Gründung einer Ein-Mann-GmbH die Lösung sein.

Allerdings sollten Sie sich vorab überlegen, ob Sie auch die Risiken einer solchen Ein-Mann-GmbH eingehen wollen; darunter ein hoher bürokratischer Aufwand und noch höhere Gründungskosten.

In diesem Beitrag möchte ich Ihnen deshalb verraten, in welchen Situationen sich die Gründung einer Ein-Mann-GmbH für Sie lohnt. Zuvor erkläre ich Ihnen allerdings, was eine Ein-Personen-GmbH ist.

Ein-Mann-GmbH bedeutet nicht Einmannbetrieb

Eine Ein-Mann- bzw. Ein-Personen-GmbH wird von einer einzelnen Person gegründet. Diese ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens.

Als Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie jedoch die Möglichkeit, Mitarbeiter einzustellen; das Unternehmen bleibt trotzdem als Ein-Personen-GmbH eingetragen.

Alle weiteren gesetzlichen Regelungen nach GmbH-Gesetz gelten für „reguläre“ GmbHs und Ein-Mann-GmbHs gleichermaßen.

Ein-Mann-GmbH gründen: Finanzierungsmöglichkeit als wichtigste Voraussetzung

Damit Sie überhaupt eine Ein-Personen-GmbH gründen können, müssen Sie das Stammkapital zur Verfügung stellen können.

Für die Gründung einer GmbH brauchen Sie ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Mindestens die Hälfte davon – also 12.500 Euro – müssen Sie für die Anmeldung der GmbH in bar auf das Geschäftskonto einzahlen oder in Sachwerten (z.B.: Immobilie, Auto etc.) einbringen.

Für den restlichen Betrag reicht eine Sicherung von Ihnen als Gesellschafter aus.

Zu diesen Ausgaben kommen noch die Notar- und Amtskosten hinzu, die bei der Umwandlung bzw. Eintragung der GmbH entstehen. Diese belaufen sich in der Regel auf 2.500 bis 4.500 Euro.

Rechnen Sie also mit Ausgaben ab 15.000 Euro, die beim Gründungsprozess auf Sie zukommen.

Beachten Sie: Die Finanzierung müssen Sie alleine stemmen können. Denn anders als bei einer „normalen“ GmbH können Sie bei einer Ein-Personen-GmbH keine anderen Gesellschafter für die Finanzierung mit ins Boot holen.

Vor- und Nachteile einer Ein-Mann-GmbH helfen bei der Gründungsentscheidung

Wie eingangs erwähnt, bringt die Gründung einer Ein-Personen-GmbH sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Diese gilt es vor einer endgültigen Entscheidung abzuwägen.

Diese 3 Vorteile hat die Gründung

Vorteil #1: Bessere Gestaltung der Altersvorsorge

Da Sie als Inhaber einer Ein-Mann-GmbH Geschäftsführer und Mitarbeiter sind, haben Sie bei der Gestaltung der Altersvorsorge mehrere Möglichkeiten.

Als Einzelunternehmer oder Inhaber einer Personengesellschaft, haben Sie keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Vorteil #2: Steuern mit einbehaltenen Gewinnen sparen

Belassen Sie Ihre Gewinne in der Ein-Mann-GmbH, werden diese lediglich mit 30 Prozent anstatt mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.

Beachten Sie: Wenn Sie sich die Gewinne ausschütten lassen, führt das zu einer zusätzlichen Besteuerung. Bei einer Ein-Mann-GmbH liegt der Steuersatz dann bei 48 Prozent.

Vorteil #3: Leichtere Nachfolgeplanung

Über die Nachfolge einer Ein-Personen-GmbH können Sie als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer selbst bestimmen.

Wichtig: Legen Sie die Nachfolge mittels einer Abtretungsklausel in Ihrer Satzung sowie im Testament fest.

2 große Nachteile, wenn Sie eine Ein-Mann-GmbH gründen

Nachteil #1: Hoher finanzieller Aufwand

Für die Umwandlung oder Gründung einer Ein-Mann-GmbH brauchen Sie – wie bereits erwähnt – gerade zu Beginn die finanziellen Mittel.

Aber auch danach müssen Sie mit hohen Jahresabschlusskosten und teuren Bilanzierungskosten rechnen.

Nachteil #2: Erhöhter bürokratischer Aufwand

Wenn Sie eine Ein-Mann-GmbH gründen, müssen Sie sich an das GmbH-Gesetz halten. Darin gibt es zahlreiche Regelungen und Vorschriften, die für Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer gelten.

Nichtsdestotrotz müssen Sie für einige Ihrer Entscheidungen bezüglich der GmbH eigene Beschlüsse fassen und diese an die jeweiligen Behörden übermitteln.

Sind diese Beschlüsse nicht vorhanden, können die Ämter Ihre Entscheidungen beanstanden, was für Sie den formellen Aufwand weiter erhöht.

In dieser Situation lohnt es sich, eine Ein-Mann-GmbH zu gründen!

Aufgrund des hohen finanziellen und formellen Aufwands ist es für Einzelunternehmer nur in wenigen Situationen sinnvoll, eine Ein-Mann-GmbH zu gründen.

Genau genommen gibt es meiner Erfahrung nach nur ein Szenario, bei dem sich die Gründung oder Umwandlung lohnt: Wenn Sie bereits ein erfolgreiches Unternehmen haben, das genügend Gewinn abwirft!

Für Einzelunternehmer gilt: Liegt Ihr jährlicher Gewinn bei mindestens 100.000 Euro, können Sie über die Gründung einer GmbH nachdenken.

Wenn Ihr Unternehmen diesen Gewinn abwirft, müssen Sie die Vor- und Nachteile abwägen. Möchten Sie wirklich die hohen laufenden Kosten und Formalismen einer GmbH riskieren, um von der betrieblichen Altersvorsorge und dem steuerlichen Vorteil zu profitieren?

Ist das der Fall, ist die Gründung einer Ein-Mann-GmbH für Sie die richtige Entscheidung.

Sie möchten wissen, ob sich die Umwandlung in eine Ein-Mann-GmbH für Sie auszahlt?

Es ist nicht immer einfach zu erkennen, ob sich das eigene Unternehmen für die Umwandlung oder Gründung einer Ein-Personen-GmbH eignet. Außerdem gibt es einige Faktoren, die diese Entscheidung beeinflussen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Ein-Mann-GmbH die richtige Lösung für Sie ist, sollten Sie sich zuvor von einem Fachmann beraten lassen.

Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserer Spezialisierungen auf Unternehmertum und Unternehmensumwandlung können wir von Lucra Ihnen mit unserem fundierten Wissen zur Seite stehen.

Wir ermitteln, ob sich eine Ein-Personen-GmbH für Sie auszahlt und welche anderen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Überzeugen Sie sich gerne bei einem unverbindlichen Erstgespräch von unserer Expertise. Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per Mail (anfrage@lucra.de) oder über unser Kontaktformular.

 

Herzlichst

Ihr Thomas Breit

 

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