GmbH Steuern

GmbH Steuern: So viel zahlen Sie wirklich!

Falsche Steuerkalkulationen sind eine Gefahr für Gründer einer GmbH oder Einzelunternehmer, die über die Umwandlung in eine GmbH nachdenken. Viele hören nur von der beschränkten Haftung und vor allem den steuerlichen Vorteilen. Dabei verlassen sie sich auf Falschinformationen und Halbwahrheiten zu den Steuerabgaben.

Allzu oft habe ich erlebt, dass der zunächst attraktive Steuervorteil für einige Einzelunternehmer zum Nachteil wurde. In extremen Fällen musste aufgrund der falschen Vorausberechnungen der Steuern Insolvenz angemeldet werden.

Denn: Sind Sie Gesellschafter und Geschäftsführer Ihrer GmbH fallen zum einen die Steuerabgaben für die GmbH an. Dazu kommen dann noch die privaten Besteuerungen Ihres Einkommens und ggf. der Gewinnausschüttung.

In diesem Blog-Beitrag verrate ich Ihnen, welche Steuern als GmbH zu zahlen sind, und wie hoch diese ausfallen. Außerdem zeige ich Ihnen anhand eines Rechenbeispiels, wie viel Geld am Ende auf Ihrem Konto landet.

Bitte beachten Sie: Bei meinen im Beitrag geschilderten Berechnungen und Szenarien gehe ich davon aus, dass Sie in der GmbH alleiniger Gesellschafter sind. Zudem agieren Sie auch als Geschäftsführer der GmbH.

GmbH und Steuern: 2 Steuerarten

#1 Körperschaftsteuer (KSt): 15 Prozent der erzielten Gewinne müssen jährlich über die Körperschaftsteuer an das Finanzamt abgegeben werden.

Außerdem muss eine GmbH einen Solidaritätszuschlag in der Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftssteuer bezahlen. Sie zahlen demnach gesamt 15,825 Prozent des Gewinnes an das Finanzamt.

Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Homepage die Steuerformulare für die Körperschaftsteuer-Erklärung online zur Verfügung.

Zusammen mit dieser Erklärung ist auch ein Jahresabschluss einzureichen, in dem die Gewinne/Verluste des Unternehmens aufgeführt sind.

Beachten Sie, dass bei der Körperschaftsteuer alle 3 Monate eine anteilige Vorauszahlung zu leisten ist.

#2 Gewerbesteuer: Diese Steuerart wird von der Gemeinde bzw. Stadt erhoben, in der sich die GmbH befindet. Da es deutschlandweit keine einheitliche Regelung gibt, sollten Sie mit einem Durchschnittswert von 15 Prozent des Gewerbeertrags (= Gewinn) rechnen.

Die Gewerbesteuer-Erklärung ist mittlerweile elektronisch zu übermitteln. Es fallen ebenfalls vierteljährliche Vorauszahlungen an.

Für eine GmbH gelten bei der Gewerbesteuer keine Steuerfreibeträge wie bei anderen Gesellschaftsformen oder Einzelunternehmen.

Nehmen wir ein Beispiel:

Ihr Unternehmen macht einen Gewinn von 100.000 Euro.

Für Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag werden 15,825 Prozent des Gewinns verrechnet:

100.000 * 0,15825 = 15.825 Euro

Für die Gewerbesteuer werden nochmals ca. 15 Prozent der 100.000 Euro besteuert:

100.000 * 0,15 = 15.000 Euro

Diese beiden Werte zählen wir zusammen, um auf die Gesamtsumme der Steuern zu kommen:

15.000 + 15.825 = 30.825 Euro an Steuerabgaben für die GmbH

Der Rest des Geldes soll jetzt auf Ihr privates Konto gelangen? Dabei sollten Sie bedenken, dass hier für Sie als Privatperson weitere Steuern anfallen.

Gewinnauszahlung: Zur GmbH Steuer kommt die Steuer als Privatperson

Wir gehen in unserem Beitrag davon aus, dass Sie alleiniger Gesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH sind. Als Geschäftsführer steht Ihnen auch ein Gehalt zu. Dieses ist für die GmbH steuerlich absetzbar. Sie müssen aber wie jeder andere Arbeitnehmer auch Ihre Abgaben vom Gehalt leisten – beispielsweise die Einkommensteuer.

Zudem haben Sie als Gesellschafter die Möglichkeit, sich die Gewinne der GmbH auszahlen zu lassen. Man spricht von einer Gewinnausschüttung. Für die Gründung einer GmbH braucht es zumindest einen Gesellschafter.

Je nach Verteilung der Geschäftsanteile werden die Dividenden (Teile des Gewinns) ausbezahlt. Da wir in diesem Artikel von einem alleinigen Gesellschafter ausgehen, gehören Ihnen 100 Prozent des Unternehmens.

Die Gewinnausschüttung kann vor Eingang auf Ihr Konto auf zwei Arten besteuert werden:

  1. Kapitalertragssteuer (KESt): Der Satz für die KESt beträgt 25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.
    Dieses Modell ist vor allem dann lukrativ, wenn die GmbH einen hohen Gewinn erzielen konnte.
  2. Besteuerung der Teileinkünfte: Gehören Ihnen mindestens 25 Prozent der GmbH-Anteile können Sie das Teileinkünfteverfahren für sich nutzen. Dabei werden 60 Prozent der Dividende mit dem regulären Einkommensteuersatz versteuert; die übrigen 40 Prozent bleiben steuerfrei.

Weiter unten rechne ich Ihnen das alles an einem Beispiel vor.

Sie sehen: Als Privatperson in Geschäftsführerposition und Gesellschafter einer GmbH werden Sie zwei Mal besteuert. Zum einen fallen neben den GmbH-Steuern noch Steuern für Ihr Gehalt an. Zum anderen werden die ausgeschütteten Gewinne versteuert.

Bei der Umwandlung oder Gründung einer GmbH führt das oft zum Schock beim Blick aufs Konto. Viele Geschäftsleute rechnen mit einer satteren Auszahlung, weil Sie die Steuerabzüge vergessen.

Wie sieht die Besteuerung einer GmbH nun konkret aus?

Steuern für GmbH und Privatperson am Rechenbeispiel

Ich stelle Ihnen nun ein Rechenbeispiel Schritt für Schritt vor. Zuerst berechne ich, wie viele Steuern die GmbH zahlen muss. Danach ermittle ich Ihre Steuerabgaben als Privatperson.

Ich gehe in meinem Beispiel davon aus, dass Sie alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH sind.

Diese Rechnungen sollen Ihnen zeigen, dass die Gründung einer GmbH nicht zwangsweise die Steuervorteile bringt, die sich Einzelunternehmer erhoffen.

Rechenbeispiel:

Steuerliche Abgaben für die GmbH

  • GmbH-Gewinn (abzüglich Geschäftsführergehalt) = 150.000 Euro
  • Ihr Geschäftsführergehalt = 70.000 Euro
  • Ausschüttung = 55.340 Euro

Steuerliche Abgaben für die GmbH:

Schritt 1: Wir ziehen das Geschäftsführergehalt vom Gewinn der GmbH ab, da das Gehalt gewinnmindernd wirkt.

150.000 – 70.000 = 80.000 Euro zu versteuerndem Gewinn für die GmbH

Schritt 2: Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag (15,825 Prozent).

80.000 * 0,15825 = 12.660 Euro Körperschaftsteuer

Schritt 3:  Außerdem wird die Gewerbesteuer (ca. 15 Prozent) fällig.

80.000 * 0,15 = 12.000 Euro Gewerbesteuer

Schritt 4: Die Gesamtsteuerlast der GmbH ist die Summe der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.

12.660 + 12.000 = 24.660 Euro Gesamtsteuern

Für die GmbH sind 24.660 Euro an Steuerabgaben fällig.

Somit bleiben auf dem Konto der GmbH vor der Gewinnausschüttung noch 55.340 Euro (= 80.000 – 24.660 Euro).

Den Restbetrag von 55.340 Euro lassen Sie sich wieder ausschütten.

 

Option 1: Steuerliche Abgaben für Sie als Privatperson bei Gewinnausschüttung mit Kapitalertragsteuer

Schritt 1: Für Ihr Geschäftsführergehalt 70.000 Euro ist die Einkommensteuer zu zahlen. Durch den Steuerfreibetrag bis 9.744 Euro gilt ein effektiver Steuersatz von 28,95 Prozent. Allerdings wird der Solidaritätszuschlag verrechnet. Insgesamt rechnen wir 29,51 %.

70.000 * 0,2951 = 20.657 Euro Einkommensteuer

Von Ihrem Gehalt bleiben Ihnen 49.343 Euro.

Der ausbezahlte Betrag Ihres Gehalts liegt somit 49.343 Euro.

Ihren persönlichen Steuersatz können Sie mithilfe des Lohn- und Steuerrechners des Bundesministeriums der Finanzen berechnen. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent ist dabei in die Berechnungen inkludiert.

Schritt 2: Von der Gewinnausschüttung von 55.340 Euro wird die Sparerpauschale über 801 Euro abgezogen.

55.340 – 801 = 54.539 Euro

Schritt 3: Der restliche Betrag der Gewinnausschüttung wird mit der Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag (26,4 %) versteuert.

54.539 * 0,264 = 14.398,30 Euro

Schritt 4: Von den 55.340 Euro wird die KESt zzgl. Solidaritätszuschlag abgezogen.

55.340 – 14.398,30 = 40.140,70 Euro bleiben Ihnen von der Gewinnausschüttung

Schritt 5: Auf Ihr Konto gehen besteuertes Geschäftsführergehalt und Gewinnausschüttung ein.

49.343 + 40.140,70 = 89.483,70 Euro gehen auf Ihr Konto ein.

 

Option 2: Steuerliche Abgaben für Sie als Privatperson bei Gewinnausschüttung mit Teileinkünfteverfahren:

Schritt 1: 40 Prozent Ihrer Ausschüttung sind steuerfrei.

55.340 * 0,4 = 22.136 Euro steuerfreie Auszahlung

Schritt 2: Der Restbetrag der Gewinnausschüttung (= 33.204 Euro) werden mit Ihrem Steuersatz der Einkommensteuer versteuert. Da es keinen Steuerfreibetrag für die Gewinnausschüttung gibt, liegt der Steuersatz bei 42 Prozent.

33.204 * 0,42 = 13.945,68 Euro Einkommensteuer

Schritt 3: Die Einkommensteuer der Gewinnausschüttung wird von den 60 Prozent der Ausschüttung abgezogen

33.204 – 13.945,68 = 19.258,32 Euro

Schritt 4: Die versteuerten 60 Prozent werden zu den steuerfreien 40 Prozent addiert.

19.258,32 + 22.136 = 41.394,32 Euro

Schritt 5: Sie erhalten die Summe der besteuerten Gewinnausschüttung und des Geschäftsführergehalt auf Ihr Konto.

41.394,32 + 49.343 = 90.737,32 Euro

Sie erhalten für dieses Geschäftsjahr insgesamt 90.737,32 Euro.

Mir ist natürlich klar, dass diese Rechenbeispiele viele Faktoren, wie Kirchensteuer oder Familienstand, außer Acht lassen. Allerdings sollen die gewählten Rechnungen in erster Linie verdeutlichen, dass eine GmbH nicht für jeden die steuerlichen Erleichterungen bringt, die erwartet werden.

Fazit: Körperschaft- und Gewerbesteuer sind oft nur die halbe Wahrheit

In meiner langjährigen Tätigkeit als Steuerberater habe ich bereits zahlreiche Businesspläne gesehen, deren Steuerberechnungen weder Hand noch Fuß hatten. Sie sind voll mit falschen Zahlen, die auf lückenhaften Informationen oder gefährlichem Halbwissen basieren. Diese wurden den Geschäftsleuten leider oft zum Verhängnis.

Deshalb ist es umso wichtiger, sich bereits im Vorhinein über Steuerabgaben und -vorteile zu informieren und genaue Kalkulationen durchzuführen. Ansonsten kann der Traum der steuerbegünstigen GmbH ganz schnell zum Albtraum werden. Dieser macht sich dann erst auf Ihrem Privatkonto bemerkbar.

Wenn Sie Ihr Unternehmen in eine GmbH umwandeln oder diese neu gründen möchten, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass Sie mehrfach besteuert werden. Das führt meist dazu, dass die Abgaben unter Umständen höher ausfallen als jene für Einzelunternehmer.

Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie die GmbH deutlich mehr kostet als ein Einzelunternehmen. Allein aufgrund der doppelten Buchführung kostet Sie der Jahresabschluss für eine GmbH schnell das 4-fache zum Einzelunternehmen.

Meiner Erfahrung als Steuerberater nach ist eine GmbH vor allem aufgrund anderer Überlegungen für Unternehmen unter hohen Gewinnsummen überlegenswert. Dazu gehören unter anderem die Möglichkeiten zur Altersvorsorge, die leichtere Nachfolgeplanung, der Imagegewinn und die Haftungsbeschränkung.

Sollten Sie sich überlegen, eine GmbH zu gründen oder Ihr Unternehmen umzuwandeln, sollten Sie sich auf jeden Fall Hilfe von einem erfahrenen Steuerberater holen. Gemeinsam erstellen Sie einen Plan, dessen Zahlen von Anfang bis Ende durchgerechnet wurden.

Bei Lucra bieten wir Ihnen eine solche Aufstellung und können so eruieren, welche Gesellschaftsform für Sie am profitabelsten ist. Außerdem stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zum Thema GmbH und deren Möglichkeiten zur Seite.

Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch mit uns. Sie erreichen uns telefonisch (040 – 234 97 222), per E-Mail oder auch über unser Kontaktformular.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Thomas Breit

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